Fahrtkosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Fahrtkosten
Hallo,
mache seid letzten Jahr eine Umschulung, wo ich auch Fahrtkosten erstattet bekomme. Nun ist der Fall da oder auch schon länger: seid anfang meiner Umschulung hatte ich auf meinen Rückweg eine Baustelle wo ich gezwungen bin einen Umweg von 10 Km zufahren, diese Baustelle ist seid ende letzten Jahr weg, aber nun habe ich seid Montag wieder eine Baustelle wo ich wieder einen Umweg von 6 Km machen muß. Meine Sachbearbeiterin von der Umschulung hat heute an den Sachbearbeiter der Fahrtkostenabt. eine Email geschrieben , wie ich jetzt an meinen Mehrbedarf an den Fahrtkosten kommen könnte, darauf hin wurde Sie angerufen und ihr wurde mitgeteilt es würde nicht mehr geben. Meine Frage nun: ist dieses richtig? wenn nicht wie soll ich mich jetzt verhalten(evtl. meine sachbearbeiterin beim Arbeitsamt anrufen oder noch mal schriftlich eine Überprüfung der fahrtkosten , oder gleich Widerspruch einleiten.) Die Baustelle die jetzt da ist, wird laut eines Zeitungsartikel bis vorraussichtlich ende August sein.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
mache seid letzten Jahr eine Umschulung, wo ich auch Fahrtkosten erstattet bekomme. Nun ist der Fall da oder auch schon länger: seid anfang meiner Umschulung hatte ich auf meinen Rückweg eine Baustelle wo ich gezwungen bin einen Umweg von 10 Km zufahren, diese Baustelle ist seid ende letzten Jahr weg, aber nun habe ich seid Montag wieder eine Baustelle wo ich wieder einen Umweg von 6 Km machen muß. Meine Sachbearbeiterin von der Umschulung hat heute an den Sachbearbeiter der Fahrtkostenabt. eine Email geschrieben , wie ich jetzt an meinen Mehrbedarf an den Fahrtkosten kommen könnte, darauf hin wurde Sie angerufen und ihr wurde mitgeteilt es würde nicht mehr geben. Meine Frage nun: ist dieses richtig? wenn nicht wie soll ich mich jetzt verhalten(evtl. meine sachbearbeiterin beim Arbeitsamt anrufen oder noch mal schriftlich eine Überprüfung der fahrtkosten , oder gleich Widerspruch einleiten.) Die Baustelle die jetzt da ist, wird laut eines Zeitungsartikel bis vorraussichtlich ende August sein.
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
ich kann nur sagen wie es bei meinem mann ist!
Er fährt mit der bahn und bekommt die vollen unkosten zurück ( für das Ticket)
Als er damals mit nem arbeitskolegen mitgefahren ist hat er km geld bekommen was aber ein " witz " war......
Deswegen ist er auf die fahrt mit der bahn umgestiegen
Er fährt mit der bahn und bekommt die vollen unkosten zurück ( für das Ticket)
Als er damals mit nem arbeitskolegen mitgefahren ist hat er km geld bekommen was aber ein " witz " war......
Deswegen ist er auf die fahrt mit der bahn umgestiegen
Du bekommst nur den direkten / kürzesten Weg bezahlt mit einer Kilometerpauschale. Sollte es zu Umwegen kommen, aufgrund von Baustellen etc. wird das, was Du mehr verfährst, nicht zugezahlt. Es bleibt bei dem, was festgesetzt wurde.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
-
- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
Bei einer Maßnahme bekommst Du doch auch so ein Infoblatt, wo draufsteht, was Du an Fahrtkosten pro km / bzw. Pauschalbetrag für Monatskarte für die Öffis bekommst?
Die rechnen grundsätzlich nur den kürzesten Weg von Dir zu Hause bis zum Arbeitsplatz(Umschulungsplatz etc)
Umwege werden nicht akzeptiert/berücksichtigt. Ich hatte durch den Kindergarten morgens auch einen Umweg und musste von einer anderen Stelle zur Arbeit fahren. Das wurde aber nicht berücksichtigt, da meine eigentliche Wohnadresse eben woanders ist.....
Die rechnen grundsätzlich nur den kürzesten Weg von Dir zu Hause bis zum Arbeitsplatz(Umschulungsplatz etc)
Umwege werden nicht akzeptiert/berücksichtigt. Ich hatte durch den Kindergarten morgens auch einen Umweg und musste von einer anderen Stelle zur Arbeit fahren. Das wurde aber nicht berücksichtigt, da meine eigentliche Wohnadresse eben woanders ist.....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
-
- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
du fährst nicht mit dem auto?
Dann musst du per vorkasse die bahnkarte kaufen und sie 1mal im monat einreichen!
bekommst dann das geld zurück!
so ist es bei uns
Dann musst du per vorkasse die bahnkarte kaufen und sie 1mal im monat einreichen!
bekommst dann das geld zurück!
so ist es bei uns
-
- Beiträge: 154
- Registriert: 10.03.2007 17:49