GEWINN/VERLUST RECHNUNG!!!KEIN UMSATZ!!! NACHZAHLUNG???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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donco1
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GEWINN/VERLUST RECHNUNG!!!KEIN UMSATZ!!! NACHZAHLUNG???

Beitrag von donco1 »

Hi,

Ich wollte meinem Sachbearbeiter eine Gewinn / Verlustrechnung
für die letzten 5 Monate vorlegen.

Er wollte sie aber überhaupt nicht sehen.

Er hatte mir für die 5 Monate 165 Euro pro Monat angerechnet.

Und das ist im Vorfeld auf meinem Bescheid festgelegt.

Dazu nutzte er eine Gewinn und Verlustrechnung auf der

ich in den drei Monaten davor einen Umsatz von €861,62 Euro und einen Gewinn von €494,62 hatte.

Soweit ich weiss darf ich ja 150€ im Monat dazu verdienen.

Da war ich halt knapp darüber.

Ich hatte aber die letzten 5 Monate überhaupt keine Umsätze mehr.

Wie gesagt,die letzten 5 Monate hatte ich überhaupt keinen Gewinn.

Ich glaube er will diese G/V garnicht sehen weil er weiss das es dann eine Nachzahlung geben würde.

Wer weiss wie es in diesem Fall aussieht?

Vielen Dank

Donco
ballsport
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Beitrag von ballsport »

ich denke mal, das er sich die trotzdem ansehen muss, denn wenn du die letzten 5 monate garnichts bekommen hast, dann ist, meiner meinung nach, eine nachzahlung fällig. auch wenn dein sb das vielleicht nicht wirklich gut findet.

aber vielleicht haben termi oder henry eine etwas konkretere auskunft :wink:
Carmen

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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen, Gewinn und Verlust abrechnung bei legen und das alles per Einschreiben zu schicken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Widerspruch dauert zu lange, wandert in die Widerspruchsstelle usw....

Hier braucht doch einfach nur ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt zu werden.

Henry
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Henry01 hat geschrieben: Hier braucht doch einfach nur ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt zu werden.
Henry
Der würde bei uns noch, oder genau so lange dauern... Das weiss ja keiner wie derzeit die Bearbeitungszeit derzeit ist.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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