Hi,
Ich wollte meinem Sachbearbeiter eine Gewinn / Verlustrechnung
für die letzten 5 Monate vorlegen.
Er wollte sie aber überhaupt nicht sehen.
Er hatte mir für die 5 Monate 165 Euro pro Monat angerechnet.
Und das ist im Vorfeld auf meinem Bescheid festgelegt.
Dazu nutzte er eine Gewinn und Verlustrechnung auf der
ich in den drei Monaten davor einen Umsatz von €861,62 Euro und einen Gewinn von €494,62 hatte.
Soweit ich weiss darf ich ja 150€ im Monat dazu verdienen.
Da war ich halt knapp darüber.
Ich hatte aber die letzten 5 Monate überhaupt keine Umsätze mehr.
Wie gesagt,die letzten 5 Monate hatte ich überhaupt keinen Gewinn.
Ich glaube er will diese G/V garnicht sehen weil er weiss das es dann eine Nachzahlung geben würde.
Wer weiss wie es in diesem Fall aussieht?
Vielen Dank
Donco
GEWINN/VERLUST RECHNUNG!!!KEIN UMSATZ!!! NACHZAHLUNG???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ich denke mal, das er sich die trotzdem ansehen muss, denn wenn du die letzten 5 monate garnichts bekommen hast, dann ist, meiner meinung nach, eine nachzahlung fällig. auch wenn dein sb das vielleicht nicht wirklich gut findet.
aber vielleicht haben termi oder henry eine etwas konkretere auskunft
aber vielleicht haben termi oder henry eine etwas konkretere auskunft
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Wiederspruch gegen den Bescheid einlegen, Gewinn und Verlust abrechnung bei legen und das alles per Einschreiben zu schicken.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Der würde bei uns noch, oder genau so lange dauern... Das weiss ja keiner wie derzeit die Bearbeitungszeit derzeit ist.Henry01 hat geschrieben: Hier braucht doch einfach nur ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt zu werden.
Henry
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.