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ÜBER 25 JAHRE ALT...Trozdem Kindergeld?

Verfasst: 23.01.2008 12:22
von donco1
Hi,

Ich bin im Juli 25 Jahre alt geworden und falle
aus der U25 Regelung raus.

Habe ich trozdem noch Anspruch auf Kindergeld?

Oder sollte ich das schnellstens der Familienkasse mitteilen?

Mein Sachbearbeiter der das wissen müsste meinte nur erkundigen
Sie sich bei der Familienkasse.

Vielen Dank Donco

Verfasst: 23.01.2008 17:30
von nonsens
Bist Du in einer Ausbildung? Dann steht Dir das KG noch zu bis zum 27. LJ (wenn das so noch geregelt ist mit dem Alter).

Bist Du arbeitssuchend gemeldet/arbeitslos, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf das KG.

Verfasst: 23.01.2008 18:06
von ballsport
genauso wie nonsens es sagt!

das kindergeld wird, wenn man in der ausbildung steckt, nach antrag auch bis zum 27. geburtstag gezahlt. dann muss man der kindergeldkasse den antrag plus den nachweis über die ausbildung (vom betrieb eine bescheinigung wie lang die ausbildung noch geht) vorlegen und man bekommt dann noch kindergeld.

ansonsten ist leider mit dem 25. geburtstag schluss mit der zahlung.
(mal ehrlich: sollte man mit 25 nicht so langsam "erwachsen"sein? :wink: )

Verfasst: 23.01.2008 18:24
von karlm
Habe zu diesem Thema folgenden Link gefunden http://www.rechtsfindung.com/kindergeld.html