ÜBER 25 JAHRE ALT...Trozdem Kindergeld?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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donco1
Beiträge: 2
Registriert: 22.01.2008 15:54

ÜBER 25 JAHRE ALT...Trozdem Kindergeld?

Beitrag von donco1 »

Hi,

Ich bin im Juli 25 Jahre alt geworden und falle
aus der U25 Regelung raus.

Habe ich trozdem noch Anspruch auf Kindergeld?

Oder sollte ich das schnellstens der Familienkasse mitteilen?

Mein Sachbearbeiter der das wissen müsste meinte nur erkundigen
Sie sich bei der Familienkasse.

Vielen Dank Donco
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Bist Du in einer Ausbildung? Dann steht Dir das KG noch zu bis zum 27. LJ (wenn das so noch geregelt ist mit dem Alter).

Bist Du arbeitssuchend gemeldet/arbeitslos, dann hast Du keinen Anspruch mehr auf das KG.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
ballsport
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Beitrag von ballsport »

genauso wie nonsens es sagt!

das kindergeld wird, wenn man in der ausbildung steckt, nach antrag auch bis zum 27. geburtstag gezahlt. dann muss man der kindergeldkasse den antrag plus den nachweis über die ausbildung (vom betrieb eine bescheinigung wie lang die ausbildung noch geht) vorlegen und man bekommt dann noch kindergeld.

ansonsten ist leider mit dem 25. geburtstag schluss mit der zahlung.
(mal ehrlich: sollte man mit 25 nicht so langsam "erwachsen"sein? :wink: )
Carmen

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karlm
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Beitrag von karlm »

Habe zu diesem Thema folgenden Link gefunden http://www.rechtsfindung.com/kindergeld.html
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

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