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Wohngeld im Elternhaus?

Verfasst: 22.01.2008 18:22
von seppel
Hallo
Ich alleinstehen 27 J. habe mich von meiner Freundin getrennt und ziehe ab 1.2 .08 in die einliegerwohnung im Elternhaus. Wohnungsgröße 52 qm . Habe ich anspruch auf Wohngeld. Bin Arbeitslos kein Einkommen,

Bekomme ich wohngeld ?

Muß ich mit den Eltern einen Mietvertrag machen?

oder müssen meine Eltern mich unendgeltlich wohnen lassen?


Grüße Seppel

Verfasst: 22.01.2008 19:41
von Kossi
Hallo Seppel,
da Du 27 bist,denke ich das Deine Eltern Dich nicht mehr unterstützen
müssen...
Ein Mietvertrag wäre gut,dann kannst Du einen eigenen Antrag auf Unterstützung stellen und bekommst dann Miete und den Regelsatz.
Wohngeld steht Dir dann,als Bezieher von Hartz4 nicht mehr zu.

LG kossi

Verfasst: 22.01.2008 20:13
von seppel
Hallo
Danke für die antwort

Den Mietvertrag machen wir auf jeden Fall.

Die Wohnung ist 52 qm und war in der Vergangenheit für 300.- kalt vermietet.
Nebenkosten liegen bei 40,-
Heizkosten " " 40,-

Das wären 380,- EUR ob das übernommen wird?

Verfasst: 23.01.2008 00:32
von Melinde
Hallo seppel
Hast Du das OK von ARGE für den Umzug?
Wegen Grösse und übernahmefähigen Kosten der Wohnung schau mal hier bei Tacheles,
hier bei Arbeitslosennetz oder hier bei Montagsdemo ob Du Deinen Wohnort findest.
Schaut mal das ihr einen passenden Mietvertrag formuliert.
Gruss

Verfasst: 23.01.2008 00:50
von Ralf Hagelstein
Mein Tip: Die Wohnung ist zu groß. Genau 2 m². :wink:

Verfasst: 23.01.2008 00:56
von Melinde
Na so direkt wollte ich das nicht schreiben. :wink:

Verfasst: 23.01.2008 01:15
von DjTermi
Die 50 qm sind lediglich ein Richtwert und kein unumstößliches Gesetz, nur mal so gesagt :D

Verfasst: 23.01.2008 01:36
von Ralf Hagelstein
DjTermi hat geschrieben:Die 50 qm sind lediglich ein Richtwert und kein unumstößliches Gesetz, nur mal so gesagt :D
Das ist so nicht richtig. Nach dem Urteil des BSG bemisst sich eine angemessene Wohnung nach dem "Produktprinzip" aus Größe, Netto-Miete und Neben- sowie Heizkosten.
Hierfür gelten die landesrechtlichen Vorschriften des sozialen Wohnungsbaus der Länder/Kommunen. In Hamburg wäre diese Wohnung 2 m² zu groß, und somit unangemessen. In solch einem Grenzfall würde ich die Wohnung vom örtlichen Mieterverein neu vermessen lassen. :wink:

Verfasst: 23.01.2008 01:43
von DjTermi
Dann würde ich halt die 2m² selbst zahlen wenn man die Umzugskosten ect. selbst tragen könnte.

PS: Ralf, ich habe immer Gedacht so würde es sein, aber man kann ja nicht alles Wissen; mache ja mehr ALG I :(
Aber die Schulungen gehen ab Febuar los :D :D Freu :twisted: :twisted:

Verfasst: 23.01.2008 01:53
von Melinde
Und wenn dann die Betriebskostenabrechnung kommt gibt es Probleme bei der Kostenübernahme einer Nachzahlung wegen dem grösseren Wohnraum.
Da ist das neu Vermessen schon ein besserer Weg. Bei Dachwohnungen mit Schrägen stellt man da gelegentlich erstaunliche Abweichungen fest. Kann ja sein die Einliegerwohnung hat Schrägen? Oder ist geschrumpft als der letzte Mieter auszog? :)
seppel und seine Eltern werden schon den besten Weg finden.

Verfasst: 23.01.2008 01:55
von Ralf Hagelstein
Auch Balkone oder Terrassen werden gerne falsch berechnet. :wink:

Verfasst: 23.01.2008 01:56
von Ralf Hagelstein
DjTermi hat geschrieben:Aber die Schulungen gehen ab Febuar los :D :D Freu :twisted: :twisted:
Kannst mich ja als Referent vorschlagen. :shock: :lol:

Verfasst: 23.01.2008 01:58
von DjTermi
Dafür müsstest aber nach NRW kommen :lol: :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 23.01.2008 02:11
von Ralf Hagelstein
Kein Problem. Eure Arge zahlt ja Fahrt, Kost und Logie. :wink:

Verfasst: 23.01.2008 09:57
von Confused
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Kein Problem. Eure Arge zahlt ja Fahrt, Kost und Logie. :wink:
Ach dann komm ich auch mit ;) ich brauch eh urlaub

sorry fürs OT :)

lg

C.