Seite 1 von 1

erledigt,danke.

Verfasst: 21.01.2008 17:07
von gelöscht-001
erledigt,danke.

Verfasst: 21.01.2008 20:41
von nonsens
Gib Deine Daten mal in nen HartzIV Rechner ein. Dazu benötigst du wenn möglich ein Netto Gehalt oder deine Abzüge, um genauer zu sein.

Du hast dann beim Netto Gehalt einen Einkommensfreibetrag der gegengerechnet wird (dir zugute)
Kindergeld als Einkommen wird wieder abgezogen, dann die Miete wieder rauf usw... das kennst Du sicherlich ;)

Es müsste ein Anspruch da sein, da ja nciht der volle Lohn als Einkommen gerechnet wird.

Der Bildungsgutschein dürfte demzufolge auch nicht verfallen oder nicht mehr gültig sein. Meiner blieb auch bestehen, trotz Einkommen des Mannes.