Hallo Nelli
Das was auf Sparbüchern liegt ist genauso wie andere Wertsachen Vermögen, sofern es schon vor dem Leistungsbezug vorhanden ist.
Beim Vermögen gibt es das sog. Schonvermögen.
Pro Lebensjahr bei Volljährigen 150 € und noch mal 250 € / Lj. für Altersvorsorge, sofern man da nicht vor dem Ruhestand drankommt.
Bei minderjährigen Kindern ist der Freibetrag 3100 €. Dann noch mal pro Kopf 750 € für Anschaffungen.
Neben Geld fällt da noch anderes unter Schonvermögen, das ist in
SGB II § 12geregelt.
Weitere Infos gibt es auch in den
WDB Fachinformation und den
Durchführungshinweise der BA zum SGB II
Gibt es von Sparbüchern oder so Zinsen zählen die dann aber als Einkommen, wobei der Freibetrag von 100 € aber nicht abgezogen wird, der gilt nur bei Erwerbseinkommen.
Ob es sich lohnt ein Sparbuch anzulegen? Ich weiss es nicht und habe auch keines. Hätte ich Geld um eines haben zu können, lieber vergrübe ich es im Wald statt damit Banken zu füttern die mich mit einem mikroskopisch kleinen Zins nährten während sie selber saftige Zinsen fräßen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.