U 25 Ausbildung unterbrochen jetzt kein alg2!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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opfer07
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U 25 Ausbildung unterbrochen jetzt kein alg2!!!

Beitrag von opfer07 »

U 25 Ausbildung unterbrochen jetzt weigert sich das Jobcenter/arge alg2 zu zahlen!

Hallo

meine Schwester ist unter 25 jahre alt und hat ihre Ausbildung abrechen/unterbrechen müssen weil sie in ihrer klasse gemobt worden ist! Jetzt bekommt sie vielleicht eine andere stelle vermittelt so das sie die Ausbildung Fortsetzen kann.

Als sie die Ausbildung angefangen hat ist sie von zu hause ausgezogen.
Die miete konnte sie mit ihrer Vergütung und den BAB bezahlen , aber jetzt wo sie arbeitslos ist fehlt natürlich das Geld.

Sie war also bei der arge/jobcenter und hat gefragt ob sie alg2 bekommt, die haben ihr erstmal an den Kopf geworfen was ihr eigentlich einfällt von zu hause auszuziehen.

Und meinte dann das sie kein alg2 bekommt und das die Eltern die miete zahlen sollen!

Meine Eltern haben aber auch kein Gold Esel und noch 2 Kinder zu versorgen davon ist eines schwer behindert!

Meine frage also gibt es doch noch eine Möglichkeit das meine Schwester alg2 bekommt?
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Sie ist ausgezogen, als sie kein ALGII bezog sondern eine Ausbildung machte. Das ist kein Grund ihr den Bezug von ALGII zu verwehren.

Meine Schwester hat sich in der Ausbildung auch eine eigene Wohnung gesucht. Nach der abgeschlossenen Ausbildung musste sie auch ALGI & ergänzend ALGII beantragen, weil sie da noch arbeitslos war. Und da hat ihr niemand gesagt, sie muss zurück nach Hause. Wo kommen wir denn da hin ?

Ich weiss zwar nicht alle Regelungen aus dem Kopf, die das ALGII betreffen, aber ich bin mir zu 100% sicher, das sie ihre Wohnung nicht aufgeben muss (sofern angemessen in Grösse und preis) und zu ihren Eltern muss sie schon gar nicht zurück.

Sie sollte sich nochmal einen Termin geben lassen beim zuständigen JC und da evtl. auch nen Leiter oder so verlangen. Und wenn ich dir jetzt nicht *Müll* erzählt haben sollte (das werden dann sicher die anderen Nutzer hier im Board ausbessern, falls das so is) dann evtl. auch nen Anwalt einschalten, bevor die Situation mit Deiner Schwester eskaliert und man ihr weiterhin die Leistung versagen will.

So DJ Termi und Co. bessert mich aus, falls ich zu laut geschrieen habe :oops:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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