Vorstellungsgespräch....

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Vorstellungsgespräch....

Beitrag von maria1106 »

Hallo !
Ich habe jetzt mal eine ganz allgemeine Frage zum Bewerben und Vorstellen also:

Man schreibt Bewerbungen ( erlernter Beruf ) an alle möglichen Adressen die man zu fassen bekommt aus der Tageszeitung usw auf Stellenangebote die passen könnten da man ja auch die Auflage vom Amt hat ( Eigenbemühungen).
So und dann bekommt man eine Einladung zu einem Bewerbergespräch, man freut sich und geht hin natürlich guter Dinge und voller Hoffnung .
Während des Gesprächs stellt sich heraus dass man mit dem Menschen der einem da gegenübersitzt nie und nimmer zusammen arbeiten könnte und hat ein schlechtes Gefühl. Das gegenüber einem sowas von unsympatisch ist dass man am liebsten davon laufen möchte !
Was nun , wenn der potentielle Arbeitgeber nach dem Gespräch irgentwann anruft und ein Arbeitsverhältnis zustande kommen könnte , man dieses aber nicht eingehen will ?
Hat man dann als ALGII Empfänger überhaupt das Recht das Arbeitsangebot auszuschlagen ?
Bitte um Info ....
LG
Silvia
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo maria1106

Also soweit ich informiert wurde darf man kein Angebot ausschlagen auch wenn es so ist das man sich selber drum bemüht hat....
Könnte sein das sich der Arbeitgeber bei der Arge meldet und Dich meldet . Mir ist es passiert konnte aber beweise erbringen das ich durch das Telefon keinen Arbeitsvertrag unterschreiben konnte da ich gerade bei meinem 1 € Job war......
:D
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Ich würde auch nicht darauf setzen, das Du beim Ausschlagen des Angebots/Nichtzustandekommen eines Vertrages glimpflich davon kommen würdest.

Ich hatte heute beim Sozialgericht einen Fall, wo sich eine Bewerberin mit ihrem Gehaltswunsch zu sehr aus dem Fenster lehnte. Daraufhin beendete der Arbeitgeber das Bewerbungsgespräch umgehend. Die Dame bekam dann eine Sperrzeit vom Amt.

Eine Klage wurde heute zu Gunsten des Amtes entschieden, da sie mit ihren unvorstellbaren Forderungen an den evtl. Arbeitgeber ein Nichtzustandekommen des Arbeitsverhältnisses verursacht hat.

Danach gab es eine Klage wo eine Dame das Nichtszustandekommen verursachte, weil sie den potentiellen Arbeitgeber nicht ausstehen konnte. Sie erklärte bei der Erklärung an das Amt, sie kann in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wo das Klima von vornherein so mies ist. Sie wolle sich wohlfühlen in ihrem Job und nicht von Anfang an abseits stehen. Das Amt sperrte sie, weil es die Gründe unzutreffend fand. Dem Amt wurde vom Gericht zugesprochen. Die Klägerin verlor.

Ich glaube nicht, das das Amt bei Dir anders handeln würde, die wollen Dich in Arbeit schicken, da wird nicht drauf geachtet, ob es Dir dort gut geht, die wollen ja, das Du Geld verdienst ;)

Also ich denke mal, für Dich wäre es eher nachteilig, wenn Du diese Gründe, von wegen unsymphatisch oder ähnliches angeben wirst.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Gut man hat das Recht also nicht! Klar man soll ja in Arbeit gebracht werden.
Was passiert wenn man es trotzdem mit sich nicht vereinbaren kann dort zu arbeiten und nimmt nicht an ?
Komplette Sperre oder nur eine Kürzung des Gesamten ALGII oder nur die Grundsicherung also die 347 bzw 312 ?
Und wie lange ?
Danke für eure Hilfe !
LG
Silvia
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Hm das kann sich unterschiedlich auswirken.
Die Dame mit dem Gehaltswunsch bekam nur 20 Tage Sperrzeit. Die andere Dame bekam knappe 2 Monate. (jeweils vom damals geletenden Regelsatz (ohne Wohnkosten ect)

Ich glaub das ist dann wohl eine Entscheidungssache des SB´s ? Weiss nicht :?

Und ich verstehe diese Entscheidungen aber auch nicht wirklich.....in Arbeit bringen ist das eine, aber alles mit sich machen lassen müssen ..... unterste Schublade....

Aber uns fragt ja eh keiner ......... nicht wahr ;)
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo maria1106

Also in meinem schreiben von damals steht drin das ich wenn ich mich nicht dazu äusser und für die weigerung der Aufnahme der Arbeit kein richtiger Grund vorliegt ich eine " Sanktion " von 30% bekommen würde.
Und das für 3 Monate !!
Konnte mich aber wie schon geschrieben dazu äussern :roll:
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

30% vom Regelsatz ?
Das wären bei 347 dann 104,10 Euro
und bei
312 dann 93,60 Euro
und das Ganze 3 Monate lang ?

Also würde dass ca 300 Euro "kosten" richtig ?

LG
Silvia
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo maria1106

Ja 30% vom Regelsatz :(
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maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Aha Danke für die Info !
LG
Silvia
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