Ab wann zählt der Anspruch?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Antworten
Martin
Beiträge: 3
Registriert: 15.01.2008 13:02

Ab wann zählt der Anspruch?

Beitrag von Martin »

Hallo,

ich habe ende Oktober ALG 2 beantragen müssen. Sprich ich war im Jobcenter und hab mir einen Termin machen lassen. Dieser war eine Woche später. Also in der ersten November Woche. Dort habe ich den Antrag bekommen und mir wurde gesagt welche Unterlagen ich vorlegen müsste.
Außerdem MUSSTE ich vor Antragsabgabe zu einer Jobbörse. Diese sagte mir es sei nicht rechtens, dass ich vor dem Besuch der Jobbörse nicht meinen Antrag abgeben dürfte. Naja, war mir bis dahin egal. Mitte November hatte ich den Termin zur Antragsabgabe. Der wurde mir 2 Tage vorher abgesagt und in die letzte Novemberwoche gelegt. Als ich dort erschien, war meine Sachbearbeiterin krank und kein anderer Sachbearbeiter hat sich erbarmt. Einen Tag später rief meine Sachbearbeiterin an und machte mit mir einen neuen Termin aus. Am 28.11. konnte ich dann endlich meine Unterlagen abgeben. Im Dezember kamen erstmal 2 Schreiben, dass ich Unterlagen vergessen hätte. Dies stimmt aber nicht. Natürlich habe ich sie trotzdem hingeschickt. Seitdem habe ich nichts mehr von der Arge gehört. Heute habe ich dann dort angerufen und gefragt was los sei. Laut PC is mein Antrag seit dem 5.12 bewilligt und sie wüsste nicht warum noch keine Zahlung erfolgt ist. Nun ruft mich die Leistungsabteilung bis Donnerstag zurück.
Des Weiteren erzählte mir die Frau am Telefon, dass ich lediglich ab dem 5.12. Geld kriegen würde, nicht für November.

Ist das so richtig? Wären meine Termine nicht dauernd verschoben worden und hätte man mich nicht vorher zum Besuch der Jobbörse aufgefordert, wäre das ganze bis Mitte November bewilligt worden.
Meiner Meinung nach müsste mir doch mindestens der halbe Novemeber zustehen?!

Beim Alg1 war es so, dass der Anspruch ab dem ersten Tag gilt. Das wäre hier am 29.10 etwa. ISt es beim Alg2 anders?

Kann mir da einer weiterhelfen?

Vielen Dank und viele Grüße
Martin
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Wieso denn genau der 5.12.? Wie kommt das Amt überhaupt auf dieses Datum, was so gar nicht - außer eben als Bewilligungsdatum - in deiner Aufzählung des Werdegangs auftaucht?!

Aus der Ferne ist da natürlich schlecht rätseln.... Ist dir im November vielleicht noch Einkommen (letzer Lohn?) zugeflossen?

Henry
Martin
Beiträge: 3
Registriert: 15.01.2008 13:02

Beitrag von Martin »

Nee im November hatte ich kein Einkommen oder sonstige Leistungen.

Mir wurde heute am Telefon gesagt, dass ich Geld erst ab dem 5.12. bekomme, da ich vor der Bewilligung keinen Anspruch hätte.
Es wäre egal wann man den Antrag stellt oder sich zum ersten mal gemeldet hat, nur das Bewilligungsdatum würde zählen.
Kam mir irgendwie komisch vor.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Das ist äußerst komisch. Wenn das Amt den Antrag 3 Monate hätte liegen lassen, dann hättest du erst ab 28.2. bekommen oder wie?

Warte mal den Bescheid ab, vielleicht sieht man da klarer....

Henry
karlm
Beiträge: 76
Registriert: 15.06.2007 08:21
Wohnort: sachsen

Beitrag von karlm »

Ich denke mal am 5.12. wurde der Antrag komplett bearbeitet und deswegen wird auf dem Bescheid dieses Datum stehen.
Ich persönlich schicke meine Anträge (egal welcher Art) immer postalisch als Einschreiben. Damit habe ich einen anerkannten Nachweis für das Eingangsdatum beim Amt.

Wenn Du den Antrag persönlich beim Bearbeiter abgegeben hast muß ja ein Vermerk des Eingangs auf demselben sein, also mit dem entsprechenden SB Termin machen und die Sache klären. Kann doch nicht sein das Du für die Abwesenheit anderer die Konsequenz zu tragen hast. Geht ja auch um Nachweis für SV und Krankenkasse.

Grüße von karlm
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)

Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
Martin
Beiträge: 3
Registriert: 15.01.2008 13:02

Beitrag von Martin »

Vielen Dank für die Antworten!

Ich warte nun erstmal den Bescheid ab, vielleicht hat die Frau am Telefon ja nur was verplant.
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