Bedarfsgemeinschaft
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Bedarfsgemeinschaft
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob es ein Gesetzt gibt, das mich dazu verpflichtet für meinen Lebensgefährten aufzukommen?
Kann ich mich weigern, für ihn aufzukommen?
kann mir jemand sagen, ob es ein Gesetzt gibt, das mich dazu verpflichtet für meinen Lebensgefährten aufzukommen?
Kann ich mich weigern, für ihn aufzukommen?
- Ralf Hagelstein
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Hallo didi123,
wenn einer von Euch Arbeitslosengeld II bezieht, ist dies so vorgesehen.
Ansonsten nicht.
Da das Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) damit in Widerspruch mit dem bürgerlichen Recht steht, sind entsprechend Klagen beim Bundessozialgericht als dann bald auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Solange keine bundesgerichtliche Entscheidung dazu ergangen ist, handeln die Behörden nach dem geltendem Gesetz, auch wenn es unrechtmäßig sein sollte.
wenn einer von Euch Arbeitslosengeld II bezieht, ist dies so vorgesehen.
Ansonsten nicht.
Da das Sozialgesetzbuch zweites Buch (SGB II) damit in Widerspruch mit dem bürgerlichen Recht steht, sind entsprechend Klagen beim Bundessozialgericht als dann bald auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
Solange keine bundesgerichtliche Entscheidung dazu ergangen ist, handeln die Behörden nach dem geltendem Gesetz, auch wenn es unrechtmäßig sein sollte.
Du doch sowieso nicht. Wenn, dann dein Lebensgefährte. Er will doch was vom Amt, nämlich seinen Lebensunterhalt. Nicht du, du ernährst dich doch ohne Amt, oder?
Eigentlich müsste er sich doch jetzt einen Kopf machen, wovon er lebt, wenn du ihm nichts geben willst und das Amt auch nicht?! Wieso machst du dir die Platte?
Henry
Eigentlich müsste er sich doch jetzt einen Kopf machen, wovon er lebt, wenn du ihm nichts geben willst und das Amt auch nicht?! Wieso machst du dir die Platte?
Henry
Dann fürchte ich aber, dass du das auch weiter machen musst oder er oder du muss ausziehen. Denn dann seid ihr in einer gefestigten Beziehung, da du ihn schon 2 Jahre lang unterstützt gibt es für das Amt keinen Grund anzunehmen, dass sich jetzt was daran ändert.ich bekommen nichts von Amt und unterstütze meinen LG schon fast 2 Jahre.
Sieh es so: Diese Regelung wurde geschaffen, weil Eheleute es sich auch nicht aussuchen können, ob der eine den anderen unterstützt. Die müssen. Und lt. Grundgesetz dürfen Paare in nichtehelicher Gemeinschaft nicht besser gestellt werden als Eheleute.
Ich sehe unter den Umständen keine Chance, dass du durchbekommst, dass ihr keine BG seid.. Wenn ihr frisch zusammengezogen wärt, dann sähe es evtl. anders aus....
Henry
Ja, schon, aber Deine Beziehung wird eheähnlich gesehen, daher wirst Du mit Deinem Partner so wie verheiratete angesehendidi123 hat geschrieben:Nur mit dem Unterschied, das Eheleute halt verheiratet sind!
Die Vorteile einer Ehe geniesse ich ja schliesslich auch nicht!
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Sollst du ja auch gar nicht genießen! Es steht ja nicht im Grundgesetz, dass eheähnliche Gemeinschaften geschützt sind, sondern eben EHEn!Nur mit dem Unterschied, das Eheleute halt verheiratet sind!
Die Vorteile einer Ehe geniesse ich ja schliesslich auch nicht!
Die Ehe unterliegt per Grundgesetz einem besonderen Schutz. Ihnen darf es nicht schlechter gehen als Paaren ohne Trauschein, Paaren ohne Trauschein darf es aber durchaus schlechter gehen. Weil eben nur Ehen geschützt sind. Das Zusammenleben ohne Trauschein ist nunmal nicht im schützenswerten Interesse.
Henry
Wenn man verheiratet ist hat man aber den Vorteil eine andere,günstigere Steuerklasse zu wählen ????Henry01 hat geschrieben:Sieh es so: Diese Regelung wurde geschaffen, weil Eheleute es sich auch nicht aussuchen können, ob der eine den anderen unterstützt. Die müssen. Und lt. Grundgesetz dürfen Paare in nichtehelicher Gemeinschaft nicht besser gestellt werden als Eheleute.
LG kossi
Edit: Zitierung von Kommentar getrennt. Ralf Hagelstein - Moderator
Irgendwie hast du sehr komisch zitiert.
Deine Frage war jetzt z. B. bzgl. der Vorteile wie Steuerklassenwechsel?
Warum hast du denn nur meinen vorletzten Beitrag und nicht auch meinen letzten gelesen? Da steht doch, dass nunmal Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen, dass aber nirgends steht, dass sie nicht auch BESSER gestellt werden dürfen!
Die Ehe unterliegt dem besonderen Schutz des Gesetzgebers, deshalb gibt es eben Vorteile! Und es soll per Grundgesetz NIE Nachteile geben!
Henry
Deine Frage war jetzt z. B. bzgl. der Vorteile wie Steuerklassenwechsel?
Warum hast du denn nur meinen vorletzten Beitrag und nicht auch meinen letzten gelesen? Da steht doch, dass nunmal Eheleute nicht schlechter gestellt werden dürfen, dass aber nirgends steht, dass sie nicht auch BESSER gestellt werden dürfen!
Die Ehe unterliegt dem besonderen Schutz des Gesetzgebers, deshalb gibt es eben Vorteile! Und es soll per Grundgesetz NIE Nachteile geben!
Henry
- Ralf Hagelstein
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Lieber Henry01,
gerne nehme ich zu Deinem Beitrag Stellung.
Ich persönlich finde es nur interessant, dass Du meinem Empfinden nach, nachdem viele Fragende hier das SGB-II in Anbetracht unseres Grundgesetzes in Frage stellen, darauf schon selbst Bezug nimmst, aber, möglicherweise wegen Deines Eingebundenseins in eine "Behörde", Artikel 25 übersiehst.
Bei vertiefender Recherche findest vielleicht sogar Du für Dich heraus, dass dort auch Deine Rechte schlummern.
Beste Grüße,
Ralf Hagelstein
gerne nehme ich zu Deinem Beitrag Stellung.
Ich persönlich finde es nur interessant, dass Du meinem Empfinden nach, nachdem viele Fragende hier das SGB-II in Anbetracht unseres Grundgesetzes in Frage stellen, darauf schon selbst Bezug nimmst, aber, möglicherweise wegen Deines Eingebundenseins in eine "Behörde", Artikel 25 übersiehst.
Bei vertiefender Recherche findest vielleicht sogar Du für Dich heraus, dass dort auch Deine Rechte schlummern.
Beste Grüße,
Ralf Hagelstein