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Abendschule
Verfasst: 14.01.2008 10:05
von Candyman123
Hi,
ich muss mich mal wieder mit einer Frage an Euch richten. Ich möchte mein Abitur nachholen und das wird wahrscheinlich nur auf einer Abendschule gehen und ich wäre die ersten 1,5Jahre immer noch auf die Arge angewiesen.
Nun ist meine Angst das ich die erste Zeit im Abitur immer wieder die Arge im Nacken habe und die mir ständig mit Maßnahmen kommen u.s.w.!
Oder lässt mich dann die Arge in Ruhe die Schule machen?
Verfasst: 14.01.2008 10:23
von Henry01
Eher nein. Aufgabe der ARGE ist es, dich in Arbeit oder Ausbildung zu bringen und zwar schnellstmöglich, damit dein ALG 2 wegfällt oder gemindert wird. Und eben nicht, dir einen höheren Schulabschluss zu ermöglichen. Dazu hattest du eben im Rahmen der allgemeinen Schulbildung Zeit. Soll heißen: Hättest du normal nach der Grundschule aufs Gymnasium gewechselt oder halt nach der Realschule noch den Abizweig eingeschlagen, dann sähe es anders aus. Aber jetzt ist es schlechter möglich.
Henry
Verfasst: 14.01.2008 11:34
von Candyman123
Danke für die schnelle Antwort, dann muss ich mal schauen wie ich das mache und mich weiter erkundigen!

Verfasst: 15.01.2008 02:07
von Confused
Hi Candyman,
wenn es eine Abendschule wäre könntest du es ja auch nach einer maßnahme machen, das machen ja tausende anderer Mneschen die Vollzeit arbeiten auch, oder ?
Hi Henry,
was würde die ARGE denn zu einer kostenpflichtigen Lösung sagen wenn es z.b. sowas wie sgd.de oder so wäre, würde das Probleme geben, nach dem motto "wenn sie dafür geld über haben" ?
lg
C.
Verfasst: 15.01.2008 07:25
von Henry01
Na ja, die Idee nachzufragen, woher das Geld kommt, wenn es ein Betrag ist, der eigentlich vom monatlichen ALG 2 nicht aufzubringen ist und der demzufolge Zweifel an der Hilfebedürftigkeit erweckt, kann dann dem Amt schon kommen....
Henry