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Als Hartz-4ler in die Pensionierung?
Verfasst: 13.01.2008 12:16
von MichaelW
Was ändert sich, wenn ein Hartz-4ler ins Rentenalter kommt?
Er muß sich nicht mehr um Arbeit bemühen, richtig?
Muß er weiterhin vor Ort und immer erreichbar sein?
Welche Änderungen gibts sonst noch?
Treten die Änderungen genau am 65. Geburtstag ein, oder wann?
Danke für Eure qualifizierten Antworten und für die damit verbundene Mühe.
Verfasst: 13.01.2008 22:42
von Melinde
Hallo MichaelW
ARGE zahlt nur bis Rentenalter, danach nicht mehr zuständig und kann auch keine Ortsanwesenheit mehr verlangen.
Wenn die Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht kann dann ergänzend Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.
Altersgrenze:
(es gibt da eine Tabelle für im § 7a SGB II)
Rentenzahlung beginnt immer am 1. des Monats der auf den Geburtstagsmonat folgt, und zwar rückwirkend am letzten Tag.
Wenn das Schonvermögen nicht für die Übergangszeit ausreicht, ist ja immerhin einige Zeit bis zur ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann auch schon Sozialhilfe beantragt werden. Kann sein das gibt es nur als Darlehen wenn es eine bombastisch hohe Rente sein sollte aber das weiss ich nicht.
Die Beträge für das Schonvermögen sind niedriger als unter Alg2.
Und das die Riesterei angerechnet wird ist nach dem ganzen Trubel sicher bekannt.
Es gibt da von der Rentenversicherung eine
Infobroschüre zur Grundsicherung im Alter
Gruss