Als Hartz-4ler in die Pensionierung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Als Hartz-4ler in die Pensionierung?

Beitrag von MichaelW »

Was ändert sich, wenn ein Hartz-4ler ins Rentenalter kommt?
Er muß sich nicht mehr um Arbeit bemühen, richtig?
Muß er weiterhin vor Ort und immer erreichbar sein?
Welche Änderungen gibts sonst noch?
Treten die Änderungen genau am 65. Geburtstag ein, oder wann?
Danke für Eure qualifizierten Antworten und für die damit verbundene Mühe.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo MichaelW
ARGE zahlt nur bis Rentenalter, danach nicht mehr zuständig und kann auch keine Ortsanwesenheit mehr verlangen.
Wenn die Rente nicht zum Lebensunterhalt reicht kann dann ergänzend Sozialhilfe (SGB XII) beantragt werden.
Altersgrenze:(es gibt da eine Tabelle für im § 7a SGB II)
Rentenzahlung beginnt immer am 1. des Monats der auf den Geburtstagsmonat folgt, und zwar rückwirkend am letzten Tag.
Wenn das Schonvermögen nicht für die Übergangszeit ausreicht, ist ja immerhin einige Zeit bis zur ersten Rentenzahlung zu überbrücken, kann auch schon Sozialhilfe beantragt werden. Kann sein das gibt es nur als Darlehen wenn es eine bombastisch hohe Rente sein sollte aber das weiss ich nicht.
Die Beträge für das Schonvermögen sind niedriger als unter Alg2.
Und das die Riesterei angerechnet wird ist nach dem ganzen Trubel sicher bekannt.
Es gibt da von der Rentenversicherung eine Infobroschüre zur Grundsicherung im Alter
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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