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Sohn in Ausbildung
Verfasst: 10.01.2008 21:46
von jettemaus
hallo mein sohn beginnt eine Ausbildung .Wohnt noch bei mir.Ich gehe arbeiten und erhalte ergänzende Leistungen da der Vater nicht zahlt.wie wird er in der Bedarfsgemeinschaft gezählt?Alleine oder wird sein Einkommen mit einberechnet.hat er einen FreibetragßHabe ich da ich arbeite ja auch.Ich habe noch einen kleineren Sohn.VielenDank.Jeannette
Verfasst: 10.01.2008 22:37
von Melinde
Hallo Jeannette
Erstmal Glückwunsch an den Sohn zum Ausbildungsplatz.
Möge er durchhalten und nach erfolgreichem Abschluss einen gut bezahlten Job bekommen.
Wenn er mit seinem Einkommen die Kosten für seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (auch seinen "Kopfteil" an den KdU) bildet er eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Du erhältst dann für ihn keine Leistungen von ARGE, sein Kostgeld zahlt er Dir in die Haushaltskasse.
Freibetrag hat jeder einzelne in einer Bedarfsgemeinschaft, so er dazu zählt.
Gruss