Sohn in Ausbildung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Sohn in Ausbildung
hallo mein sohn beginnt eine Ausbildung .Wohnt noch bei mir.Ich gehe arbeiten und erhalte ergänzende Leistungen da der Vater nicht zahlt.wie wird er in der Bedarfsgemeinschaft gezählt?Alleine oder wird sein Einkommen mit einberechnet.hat er einen FreibetragßHabe ich da ich arbeite ja auch.Ich habe noch einen kleineren Sohn.VielenDank.Jeannette
Hallo Jeannette
Erstmal Glückwunsch an den Sohn zum Ausbildungsplatz.
Möge er durchhalten und nach erfolgreichem Abschluss einen gut bezahlten Job bekommen.
Wenn er mit seinem Einkommen die Kosten für seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (auch seinen "Kopfteil" an den KdU) bildet er eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Du erhältst dann für ihn keine Leistungen von ARGE, sein Kostgeld zahlt er Dir in die Haushaltskasse.
Freibetrag hat jeder einzelne in einer Bedarfsgemeinschaft, so er dazu zählt.
Gruss
Erstmal Glückwunsch an den Sohn zum Ausbildungsplatz.
Möge er durchhalten und nach erfolgreichem Abschluss einen gut bezahlten Job bekommen.
Wenn er mit seinem Einkommen die Kosten für seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann (auch seinen "Kopfteil" an den KdU) bildet er eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Du erhältst dann für ihn keine Leistungen von ARGE, sein Kostgeld zahlt er Dir in die Haushaltskasse.
Freibetrag hat jeder einzelne in einer Bedarfsgemeinschaft, so er dazu zählt.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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