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Ebay Verkäufe Meldepflichtig?
Verfasst: 10.01.2008 16:24
von hausiman
Hallo
Ich habe mich vor ein paar Monaten von ein paar Gegenständen bei Ebay getrennt. Jetzt bei meinem neuen ALG2 Antrag möchte die AFA Auskunft über dieser Transaktionen haben. Dabei handelt es sich doch aber um keine Einkünfte.
Ich habe ca. Private Sachen für 650€ verkauft. Nun soll ich rechenschaft ablegen. Was soll ich am besten tun, den das Geld habe ich dafür verwedet um zu einer Beerdigung meines Familienmitglieds einfliegen und teilnehmen zu können.
Wie sollte ich das am besten erklären?
Verfasst: 10.01.2008 18:50
von buxi
Es müssen ja nicht nur Deine dinge gewesen sein, die Du in e-bay verkauft hast. Ich zum Beispiel verkaufe in e-bay auch Gegenstände für von und für meine Mutter, die mit 70 Jahren keinen eigenen Account bei e-bay besitzt. Das Geld, daß ich durch den Verkauf ihrer alten Couch erzielt habe gebe ich ihr natürlich in bar. Genau wie bei meiner Freundin, die keinen Computer besitzt aber ihre Kindersachen nicht zum Schleuderpreis auf dem Flohmarkt fast verschenken will. Auch sie bekommt natürlich in bar, das Geld von mir erstattet obwohl es zunächst mal auf mein Konto eingezahlt wird. Nur weil ich die Sachen verkauft habe, heißt das noch lange nicht, daß mir die Sachen auch gehört haben und ich den Erlös behalten kann!
Gruß buxi
Verfasst: 10.01.2008 22:42
von Melinde
Hallo hausiman
E-bay Verkäufe sind Vermögensumwandlung, keine anrechenbaren Einkommen.
Angesichts des recht hohen Betrages vermutet man vielleicht eine gewerbliche Verkaufstätigkeit. Das kannst Du entkräften indem Du nachweist für was das Geld ausgegeben wurde. So wie Du das hier erklärt hast, das müsste reichen.
Gruss
Verfasst: 11.01.2008 09:32
von maria1106
Hallo!
Dabei sollte man aber auch bedenken wenn er zu einer Beerdigung geflogen ist war er ja Ortsabwesend und wenn das nicht bei der ARGE gemeldet war gibt es noch mehr Ärger !
LG
Silvia
Verfasst: 11.01.2008 11:12
von Melinde
Hast recht, das gilt es zu bedenken.
hausiman hat das sicher gemacht oder nur über´s Wochenende weg.
Gruss
Verfasst: 13.01.2008 17:06
von bellabo
Melinde hat geschrieben:Hallo hausiman
E-bay Verkäufe sind Vermögensumwandlung, keine anrechenbaren Einkommen.
Angesichts des recht hohen Betrages vermutet man vielleicht eine gewerbliche Verkaufstätigkeit. Das kannst Du entkräften indem Du nachweist für was das Geld ausgegeben wurde. So wie Du das hier erklärt hast, das müsste reichen.
Gruss
Na, da hab ich wohl bloß Pech gehabt, als ich vor einem Jahr meine alte Fritzbox für 80 Euronen bei Ebay verkauft habe und diese 80 Öcken auf meinem Konto als + erschienen. Die 80 Mücken wurden mir als Einkommen angerechnet (Telefonate und schriftliche Erklärungen meinerseits) und in monatlichen Raten abgezogen. Tja...
Verfasst: 13.01.2008 20:39
von Henry01
Du hast aber da auch noch Chancen. Zwar ist deine Widerspruchsfrist abgelaufen, aber du kannst einen Antrag nach § 44 SGB X abgeben, dass du um Prüfung der damaligen Entscheidung bittest, weil es ja Vermögensumwandlung war und deshalb nicht als Einkommen hätte angerechnet werden dürfen.
Henry