Ebay Verkäufe Meldepflichtig?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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hausiman
Beiträge: 1
Registriert: 10.01.2008 16:18

Ebay Verkäufe Meldepflichtig?

Beitrag von hausiman »

Hallo

Ich habe mich vor ein paar Monaten von ein paar Gegenständen bei Ebay getrennt. Jetzt bei meinem neuen ALG2 Antrag möchte die AFA Auskunft über dieser Transaktionen haben. Dabei handelt es sich doch aber um keine Einkünfte.


Ich habe ca. Private Sachen für 650€ verkauft. Nun soll ich rechenschaft ablegen. Was soll ich am besten tun, den das Geld habe ich dafür verwedet um zu einer Beerdigung meines Familienmitglieds einfliegen und teilnehmen zu können.

Wie sollte ich das am besten erklären?
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Es müssen ja nicht nur Deine dinge gewesen sein, die Du in e-bay verkauft hast. Ich zum Beispiel verkaufe in e-bay auch Gegenstände für von und für meine Mutter, die mit 70 Jahren keinen eigenen Account bei e-bay besitzt. Das Geld, daß ich durch den Verkauf ihrer alten Couch erzielt habe gebe ich ihr natürlich in bar. Genau wie bei meiner Freundin, die keinen Computer besitzt aber ihre Kindersachen nicht zum Schleuderpreis auf dem Flohmarkt fast verschenken will. Auch sie bekommt natürlich in bar, das Geld von mir erstattet obwohl es zunächst mal auf mein Konto eingezahlt wird. Nur weil ich die Sachen verkauft habe, heißt das noch lange nicht, daß mir die Sachen auch gehört haben und ich den Erlös behalten kann!
Gruß buxi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo hausiman
E-bay Verkäufe sind Vermögensumwandlung, keine anrechenbaren Einkommen.
Angesichts des recht hohen Betrages vermutet man vielleicht eine gewerbliche Verkaufstätigkeit. Das kannst Du entkräften indem Du nachweist für was das Geld ausgegeben wurde. So wie Du das hier erklärt hast, das müsste reichen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Dabei sollte man aber auch bedenken wenn er zu einer Beerdigung geflogen ist war er ja Ortsabwesend und wenn das nicht bei der ARGE gemeldet war gibt es noch mehr Ärger ! :shock:
LG
Silvia
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hast recht, das gilt es zu bedenken.
hausiman hat das sicher gemacht oder nur über´s Wochenende weg.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
bellabo
Beiträge: 6
Registriert: 06.01.2008 15:52
Wohnort: OVP

Beitrag von bellabo »

Melinde hat geschrieben:Hallo hausiman
E-bay Verkäufe sind Vermögensumwandlung, keine anrechenbaren Einkommen.
Angesichts des recht hohen Betrages vermutet man vielleicht eine gewerbliche Verkaufstätigkeit. Das kannst Du entkräften indem Du nachweist für was das Geld ausgegeben wurde. So wie Du das hier erklärt hast, das müsste reichen.
Gruss
Na, da hab ich wohl bloß Pech gehabt, als ich vor einem Jahr meine alte Fritzbox für 80 Euronen bei Ebay verkauft habe und diese 80 Öcken auf meinem Konto als + erschienen. Die 80 Mücken wurden mir als Einkommen angerechnet (Telefonate und schriftliche Erklärungen meinerseits) und in monatlichen Raten abgezogen. Tja...
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Du hast aber da auch noch Chancen. Zwar ist deine Widerspruchsfrist abgelaufen, aber du kannst einen Antrag nach § 44 SGB X abgeben, dass du um Prüfung der damaligen Entscheidung bittest, weil es ja Vermögensumwandlung war und deshalb nicht als Einkommen hätte angerechnet werden dürfen.

Henry
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