Ärztlicher Dienst der Arge - Zusatzgutachten
Verfasst: 09.01.2008 13:56
Ich hätte mal eine Frage an euch.
Von Januar bis Juli 2007 war ich krankgeschrieben.
Daraufhin hat mein Sachbearbeiter beantragt, dass meine Arbeitsfähigkeit bzw. die Erwerbsfähigkeit vom medizinischen Dienst überprüft wird.
Im Juli war ich dann beim medizinischen Dienst, dieser hat mich für erstmal 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben und gesagt, ich solle mich in therapeutische Behandlung begeben.
Dies habe ich gemacht und nun soll alles erneut überprüft werden.
Dem medizinischen Dienst liegt ein Attest meiner Therapeutin vor in dem bestätigt wird, das ich nicht arbeitsfähig bin.
Jetzt hat mich der Arzt vom medizinischen Dienst an eine Facharztpraxis für Psychiatrie und Neurologie überwiesen, um ein Zusatzgutachten zu erstellen, weil ihm das Schreiben meiner Therapeutin nicht ausreicht.
Bin ich verpflichtet zu diesem Arzt zu gehen? Auch wenn von meiner Therapeutin bestätigt ist, das ich an einer Angststörung leide?
Und wenn ich verpflichtet bin, kann ich zu dieser Untersuchung eine Begleitperson mitnehmen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Von Januar bis Juli 2007 war ich krankgeschrieben.
Daraufhin hat mein Sachbearbeiter beantragt, dass meine Arbeitsfähigkeit bzw. die Erwerbsfähigkeit vom medizinischen Dienst überprüft wird.
Im Juli war ich dann beim medizinischen Dienst, dieser hat mich für erstmal 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben und gesagt, ich solle mich in therapeutische Behandlung begeben.
Dies habe ich gemacht und nun soll alles erneut überprüft werden.
Dem medizinischen Dienst liegt ein Attest meiner Therapeutin vor in dem bestätigt wird, das ich nicht arbeitsfähig bin.
Jetzt hat mich der Arzt vom medizinischen Dienst an eine Facharztpraxis für Psychiatrie und Neurologie überwiesen, um ein Zusatzgutachten zu erstellen, weil ihm das Schreiben meiner Therapeutin nicht ausreicht.
Bin ich verpflichtet zu diesem Arzt zu gehen? Auch wenn von meiner Therapeutin bestätigt ist, das ich an einer Angststörung leide?
Und wenn ich verpflichtet bin, kann ich zu dieser Untersuchung eine Begleitperson mitnehmen?
Danke schon mal für eure Hilfe.