Ich hätte mal eine Frage an euch.
Von Januar bis Juli 2007 war ich krankgeschrieben.
Daraufhin hat mein Sachbearbeiter beantragt, dass meine Arbeitsfähigkeit bzw. die Erwerbsfähigkeit vom medizinischen Dienst überprüft wird.
Im Juli war ich dann beim medizinischen Dienst, dieser hat mich für erstmal 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben und gesagt, ich solle mich in therapeutische Behandlung begeben.
Dies habe ich gemacht und nun soll alles erneut überprüft werden.
Dem medizinischen Dienst liegt ein Attest meiner Therapeutin vor in dem bestätigt wird, das ich nicht arbeitsfähig bin.
Jetzt hat mich der Arzt vom medizinischen Dienst an eine Facharztpraxis für Psychiatrie und Neurologie überwiesen, um ein Zusatzgutachten zu erstellen, weil ihm das Schreiben meiner Therapeutin nicht ausreicht.
Bin ich verpflichtet zu diesem Arzt zu gehen? Auch wenn von meiner Therapeutin bestätigt ist, das ich an einer Angststörung leide?
Und wenn ich verpflichtet bin, kann ich zu dieser Untersuchung eine Begleitperson mitnehmen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Ärztlicher Dienst der Arge - Zusatzgutachten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nun ja, du wirst wohl oder übel bei der Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit mithelfen müssen. Bist du nämlich über 6 Monate nicht erwerbsfähig, bist du gar kein Fall fürs SGB II, sondern einer fürs SGB XII (Sozialhilfe). Und wenn der Arzt des MD dazu ein Zusatzgutachten braucht, dann wird das seinen Grund haben. Das Gutachten deines Therapeuten allein scheint offensichtlich nicht auszureichen. Ich gehe mal davon aus, dass wir Laien das auch nicht beurteilen können. Das ist nunmal Sache des Gutachters.
Eine Begleitperson wird dir wohl niemand verwehren.
Henry
Eine Begleitperson wird dir wohl niemand verwehren.
Henry