Ärztlicher Dienst der Arge - Zusatzgutachten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Fragola
Beiträge: 1
Registriert: 09.01.2008 13:54

Ärztlicher Dienst der Arge - Zusatzgutachten

Beitrag von Fragola »

Ich hätte mal eine Frage an euch.

Von Januar bis Juli 2007 war ich krankgeschrieben.

Daraufhin hat mein Sachbearbeiter beantragt, dass meine Arbeitsfähigkeit bzw. die Erwerbsfähigkeit vom medizinischen Dienst überprüft wird.

Im Juli war ich dann beim medizinischen Dienst, dieser hat mich für erstmal 6 Monate erwerbsunfähig geschrieben und gesagt, ich solle mich in therapeutische Behandlung begeben.

Dies habe ich gemacht und nun soll alles erneut überprüft werden.

Dem medizinischen Dienst liegt ein Attest meiner Therapeutin vor in dem bestätigt wird, das ich nicht arbeitsfähig bin.

Jetzt hat mich der Arzt vom medizinischen Dienst an eine Facharztpraxis für Psychiatrie und Neurologie überwiesen, um ein Zusatzgutachten zu erstellen, weil ihm das Schreiben meiner Therapeutin nicht ausreicht.

Bin ich verpflichtet zu diesem Arzt zu gehen? Auch wenn von meiner Therapeutin bestätigt ist, das ich an einer Angststörung leide?

Und wenn ich verpflichtet bin, kann ich zu dieser Untersuchung eine Begleitperson mitnehmen?

Danke schon mal für eure Hilfe.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Nun ja, du wirst wohl oder übel bei der Feststellung deiner Erwerbsfähigkeit mithelfen müssen. Bist du nämlich über 6 Monate nicht erwerbsfähig, bist du gar kein Fall fürs SGB II, sondern einer fürs SGB XII (Sozialhilfe). Und wenn der Arzt des MD dazu ein Zusatzgutachten braucht, dann wird das seinen Grund haben. Das Gutachten deines Therapeuten allein scheint offensichtlich nicht auszureichen. Ich gehe mal davon aus, dass wir Laien das auch nicht beurteilen können. Das ist nunmal Sache des Gutachters.

Eine Begleitperson wird dir wohl niemand verwehren.

Henry
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