Nebenkostenabrechnung Guthaben

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Boymeetslove23
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Nebenkostenabrechnung Guthaben

Beitrag von Boymeetslove23 »

Hallo ich habe eine Frage:

ich lebe mit meiner Freundin zusammen und wir jaben bei der Jahresabrechnung für 2006 522.36€ Guthaben.
Das Geld liegt noch beim Vermieter und jetzt hat sich das Amt gemeldet und die wollen die abrechnung sehen sonst streichen sie uns die leistung bekommen Alg 2 nur ist das so das die AA 387€ zur Miete zahlt und aber 400€ warm kostet unsere Wohnung deswegen zieht uns das AA von unserer Leistung 13€ ab und überweist die zum Vermieter.
Und da ist meine Frage jetzt was ist mit dem Guthaben muss ich das komplet zurück zahlen ? Denn ich Zahle ja selber 13€ zur Miete!
Kann mir da jemand Helfen?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Boymeetslove23
Bei Deinem Mietvertrag steht doch sicher drin wie sich die Gesamtmiete zusammensetzt, also Kaltmiete und die einzelnen Posten der Betriebskosten.
In der Nebenkostenabrechnung, die ja noch beim Vermieter liegt und die Du sicher in den nächsten Tagen zugestellt bekommst, ist dann ebenfalls genau aufgeführt wie sich diese Guthaben für die einzelnen Posten verteilt.
Wenn bei euch das warme Wasser über die Heizanlage bereitet wird sind die Kosten für Warmwasser dann bei der Heizkostenabrechnung mit eingeschlossen. In diesem Fall kannst Du 18 % der Energiekosten abrechnen denn die fallen unter Haushaltsenergie und die musst Du aus dem Regelsatz zahlen. Ergo gehört Dir eine daraus entstandene Überzahlung.
Nicht verwechseln, nur von den Energiekosten 18%, nicht von den gesamten Heizkosten.
Wenn Warmwasser nichts mit der Heizanlage zu tun hat, dann natürlich kein herausrechnen.
Oft sind Betriebskostenabrechnungen auch so exakt, da sind die Kosten dann genau aufgeführt und man kann die auf die Bereitung des warmen Wassers entfallenden Energiekosten direkt ablesen, ohne grosse Rechnerei.
Bei dem Betrag den ihr selber zur Miete zahlt, ist das weil die Wohnung zu groß ist oder nur die Differenz zu dieser unsäglichen „Angemessenheitsgrenze“ bei der Höhe der Kaltmiete?
Wenn es die Differenz zur Kaltmiete ist hat das nichts mit der Betriebskostenabrechnung zu tun und kann nicht herausgerechnet werden.
Betrifft es die unangemessene Wohnungsgrösse dann wäre der Gesamtbetrag eure Zuzahlung (13€ mal 12 Monate) auf die überzähligen qm herauszurechnen weil ihr ja für das mehr an qm auch mehr an Betriebskosten zahlt, aus dem Regelsatz und ein Guthaben auch wieder dorthin fliessen muss, nicht zur ARGE.
Sobald ihr die Abrechnung vom Vermieter habt legt ihr die bei ARGE vor, bis dahin teilt ihr einfach mit das ihr noch keine Abrechnung habt. Manche Vermieter lassen sich da etwas länger Zeit, andere sind schnell. Der Vermieter muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums über die Betriebskosten abrechnen, endet der Abrechnungszeitraum beispielsweise am 31.12.2007 muss der Mieter die Abrechnung bis spätestens 31.12.2008 erhalten haben. Könnte theoretisch auch zu einem Geduldsspiel für ARGE ausarten bei langsamen Vermietern.
Gruss


Habe heute irgendwie Knoten im Hirn der sich auf die Wege der Gedanken auswirkt, man entschuldige daher bitte eine evtl. kompliziertere Art zu erklären was ich meine.
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Boymeetslove23
Beiträge: 30
Registriert: 18.05.2006 14:19

Beitrag von Boymeetslove23 »

das AA will die von 2006 sehen die habe ich auch vorliegen. Wir Zahlen keine Warmwasser pauschale da wir einen Elektrobeuler haben.
Die Kaltmiete war erst 316 euro und der vermieter ist auf meinen wunsch hin auf 303 euro runder gegangen. Da das AA meinte die wohnung 56ccm zu Teuer sein da, 97 nebenkosten drauf kommen Warm 400 euro .
und Das Amt zahlt nur 387 euro und den rest muss ich selber 13 euro monatlich. In der abrechnung steht das alle Betriebskosten zusammen 788,53 euro sind und eingezahlt worde 1164euro also 375,47 euro Guthaben.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Boymeetslove23
Seltsame Abrechnung die Dein Vermieter Dir da vorgelegt hat, Du hast das Recht auf eine qualifizierte Abrechnung. Bitte ihn mal nett das er die Heizkosten getrennt ausweist denn bei zu grossem Wohnraum bei dem nur die angemesssene Miete sowie entsprechende Heizkosten übernommen werden zahlst Du die Differenz bei der Heizerei ja aus eigener Tasche, abgeknapst von eh schon jämmerlichen Regelsatz zum Überleben.
Das Geld was Du selber zahlst ist für die Mietdifferenz und gehört Dir würde ich mal ARGE gegenüber erstmal begründen. Wenn im Mietvertrag allerdings diese Kulanzsenkung auf 303€ festgeschrieben ist, dann beginnt die Rechnerei mit dem Heizkostenanteil am zuviel gezahlten.
Gruss
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ali.b75
Beiträge: 5
Registriert: 29.12.2007 22:23

Beitrag von ali.b75 »

Hallo,

wieso hat sich das Amt eigentlich bei dir gemeldet?

Hast du den schon von dem Guthaben erzählt oder wieso wollen die mit einmal eine Abrechnung sehen?

Musste bis jetzt, außer bei der Antragstellung, nichts bezüglich meiner Miete vorlegen.
pitter
Beiträge: 28
Registriert: 30.05.2007 22:30

Beitrag von pitter »

ali.b75 hat geschrieben:Hallo,

wieso hat sich das Amt eigentlich bei dir gemeldet?

Hast du den schon von dem Guthaben erzählt oder wieso wollen die mit einmal eine Abrechnung sehen?

Musste bis jetzt, außer bei der Antragstellung, nichts bezüglich meiner Miete vorlegen.
Ist doch vollkommen legitim dass das Amt die Unterlagen in bestimmten Abständen verlangt. Da die Heizkosten vom Amt bezahlt werden, sind eventuelle Guthaben auch zurück zu führen.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Was einem nicht gehört bzw bezahlt steht einem auch nicht zu... Wenn das Amt was Zahlen soll weil es eine Nachzahlung geben würde, wollt ihr diese ja auch.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

wieso hat sich das Amt eigentlich bei dir gemeldet?

Hast du den schon von dem Guthaben erzählt oder wieso wollen die mit einmal eine Abrechnung sehen?

Musste bis jetzt, außer bei der Antragstellung, nichts bezüglich meiner Miete vorlegen.
Das ist doch toll für dich! Hat nur einen Haken: Du bist VERPFLICHTET ein Guthaben UNAUFGEFORDERT einzureichen! Unter jedem Bescheid steht, dass du jegliche Veränderung anzuzeigen hast. Tust du das nicht, dann musst du mit einem Bußgeld oder gar einer Betrugsanzeige rechnen.

Also jetzt denke mal nach.... Könnte unschön für dich werden, wenn du während des ALG 2 Bezuges Guthaben hattest und die nie gemeldet hast. NICHT das Amt muss fragen, nee, DU musst es mitteilen. So wird ein Schuh draus!

Henry
ayumi
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Beitrag von ayumi »

ali.b75 hat geschrieben:Hallo,

wieso hat sich das Amt eigentlich bei dir gemeldet?

Hast du den schon von dem Guthaben erzählt oder wieso wollen die mit einmal eine Abrechnung sehen?

Musste bis jetzt, außer bei der Antragstellung, nichts bezüglich meiner Miete vorlegen.
Das Du verpflichtet bist, das Guthaben vorzulegen, hast Du ja schon gelesen.

Das Du bis jetzt nichts vorlegen musstest, ist ja nicht ungewöhnlich. Solange sich nichts verändert hat, ist das ja im Prinzip nicht Notwendig. Aber spätestens dann, wenn Du vielleicht mal eine Nachzahlung hast und diese beim Amt vorlegst, fragen sie auch mal nach den Abrechnungen vom Vorjahr. Und dann sieht es ziemlich übel aus, oder?
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