Wass nun ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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death666angel
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2008 09:28

Wass nun ?

Beitrag von death666angel »

hallo ,

ich habe mal eine frage was ich jetzt machen soll
also mein ex ist mit unserem sohn am 1.1.08 ausgezogen
ich habe noch weitere 4 kinder
wenn ich das beim amt melde habe ich ein problem
er hat von unserem gemeinsamen geld was mit genommen
und ich möchte jetzt gerne wissen wie ich das dem amt erklären soll weil es ja neu berechnet wird und er aber sein teil mit genommen hat
und ob er überhaubt anspruch darauf hat

ich danke im vorraus
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Hi!

Natürlich musst du es melden. Inwieweit er den Anspruch auf das mitgenommene Geld hatte, wird das Amt prüfen müssen. Hat er denn genug Einkommen um für sich und das Kind eigentlich aufkommen zu können oder bräuchte er jetzt (mit eigener Wohnung?) auch wieder ALG 2? Dann könnte man das doch miteinander verrechnen, das Amt wird das schon machen.

Geh hin und erkläre alles ganz einfach. Es ist doch nichts Ungewöhnliches oder gar Schlimmes.

Henry
death666angel
Beiträge: 2
Registriert: 08.01.2008 09:28

Beitrag von death666angel »

ja er muss sich wohl beim amt auch melden

nur er hat ja meinen sohn mitgenommen obwohl er es nicht soll
ich weiss nur nicht wie ich das alles beim amt vortragen soll
da mein sohn mit einem beschluss da wieder rausgeholt werden muss
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Bei der ARGE musst du den Auszug beider mitteilen. Dass du deinen Sohn gern wiederhaben willst, ist verständlich, hat aber nichts mit dem Amt zu tun. Da musst du dich ggf. ans Jugendamt oder einen Rechtsanwalt wenden, damit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht entschieden wird. Denn das entscheiden nunmal andere Stellen, wo das Kind bleiben sollte oder nicht.

Henry
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