hallo ,
ich habe mal eine frage was ich jetzt machen soll
also mein ex ist mit unserem sohn am 1.1.08 ausgezogen
ich habe noch weitere 4 kinder
wenn ich das beim amt melde habe ich ein problem
er hat von unserem gemeinsamen geld was mit genommen
und ich möchte jetzt gerne wissen wie ich das dem amt erklären soll weil es ja neu berechnet wird und er aber sein teil mit genommen hat
und ob er überhaubt anspruch darauf hat
ich danke im vorraus
Wass nun ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hi!
Natürlich musst du es melden. Inwieweit er den Anspruch auf das mitgenommene Geld hatte, wird das Amt prüfen müssen. Hat er denn genug Einkommen um für sich und das Kind eigentlich aufkommen zu können oder bräuchte er jetzt (mit eigener Wohnung?) auch wieder ALG 2? Dann könnte man das doch miteinander verrechnen, das Amt wird das schon machen.
Geh hin und erkläre alles ganz einfach. Es ist doch nichts Ungewöhnliches oder gar Schlimmes.
Henry
Natürlich musst du es melden. Inwieweit er den Anspruch auf das mitgenommene Geld hatte, wird das Amt prüfen müssen. Hat er denn genug Einkommen um für sich und das Kind eigentlich aufkommen zu können oder bräuchte er jetzt (mit eigener Wohnung?) auch wieder ALG 2? Dann könnte man das doch miteinander verrechnen, das Amt wird das schon machen.
Geh hin und erkläre alles ganz einfach. Es ist doch nichts Ungewöhnliches oder gar Schlimmes.
Henry
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- Registriert: 08.01.2008 09:28
Bei der ARGE musst du den Auszug beider mitteilen. Dass du deinen Sohn gern wiederhaben willst, ist verständlich, hat aber nichts mit dem Amt zu tun. Da musst du dich ggf. ans Jugendamt oder einen Rechtsanwalt wenden, damit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Sorgerecht entschieden wird. Denn das entscheiden nunmal andere Stellen, wo das Kind bleiben sollte oder nicht.
Henry
Henry