Hallo ,
Habe da mal ein paar Fragen :
1.Wie wird der z.B. der Erwerb/Schenkung eines Hauses im Ausland an Hartz 4 angerechnet ?
Könnte man diesen als Rente anrechnen?
2. Wie wird eine Arbeit im Ausland an Harz 4 angerechnet ?
3. Wenn man diesen schei.. Staat verlässt und im Ausland sich Selbstständig macht , bekommt man dann auch Starthilfe ?
4.Sollte alles nicht klappen kann ich wieder ohne Probleme zurück ?
Um ein paar Antworten wäre ich sehr Dankbar. Für mich sehe ich hier keine Zukunft mehr.
Erwerb / Schenkung im Ausland
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Re: Erwerb / Schenkung im Ausland
Zu 1: Nicht selbsst genutztes Wohneigentum wird als Vermögen angerechnet.Casel hat geschrieben:Hallo ,
Habe da mal ein paar Fragen :
1.Wie wird der z.B. der Erwerb/Schenkung eines Hauses im Ausland an Hartz 4 angerechnet ?
Könnte man diesen als Rente anrechnen?
2. Wie wird eine Arbeit im Ausland an Harz 4 angerechnet ?
Übersteigt das Vermögen den Freibetrag ( 150,- € je Lebensjahr) gibt es keine Leistung, sofern die Verwertung des Vermögens zumutbar ist. (bis zur zumutbaren Verwertung muß allerdings bei Bedarf geleistet werden)
Zu 2: So wie Arbeit im Inland.
Zu 3 und 4 werden sicherlich die Fachleute noch etwas sagen können.
Hi!
Zu 1. muss man noch ergänzen, dass die Schenkung WÄHREND des ALG 2 Bezuges kein Vermögen wäre, sondern Einkommen und dann als einmaliges Einkommen entsprechend der ALG 2 - VO anzurechnen ist. Zum Erwerb: Wovon soll es denn erworben werden? Erwerb setzt doch voraus, dass man ausreichend Geldmittel hat um ein Haus zu kaufen. Das dürfte bei ALG 2 Empfängern seltenst so sein.
Bei 2. wäre zu prüfen, ob bei Auslandsaufenthalt überhaupt noch ein Anspruch auf ALG 2 besteht oder ob der gewöhnliche Aufenthalt nicht ins Ausland gewechselt hat.
3. Nein. Warum sollte der Schei...staat das auch machen? Zahlt der Bürger denn noch in Deutschland Steuern, wenn er im Ausland selbständig ist?
4. Ja.
Henry
Zu 1. muss man noch ergänzen, dass die Schenkung WÄHREND des ALG 2 Bezuges kein Vermögen wäre, sondern Einkommen und dann als einmaliges Einkommen entsprechend der ALG 2 - VO anzurechnen ist. Zum Erwerb: Wovon soll es denn erworben werden? Erwerb setzt doch voraus, dass man ausreichend Geldmittel hat um ein Haus zu kaufen. Das dürfte bei ALG 2 Empfängern seltenst so sein.
Bei 2. wäre zu prüfen, ob bei Auslandsaufenthalt überhaupt noch ein Anspruch auf ALG 2 besteht oder ob der gewöhnliche Aufenthalt nicht ins Ausland gewechselt hat.
3. Nein. Warum sollte der Schei...staat das auch machen? Zahlt der Bürger denn noch in Deutschland Steuern, wenn er im Ausland selbständig ist?
4. Ja.
Henry
Nun , 2 Antworten , 2 Meinungen , Zu Herrn Hagelstein : Ich bin 40 und habe somit 6000 Euro Vermögen ,da wo ich hin will kostet das NOCH Ferienhaus ca 9999, 00 Euro , also kann ich es behalten ,denn den Rest will ich mir ja schenken lassen . Für Henry 01: Demnach würden die Restlichen 3999 Euro mir von Hatz 4 abgezogen werden . Stimmt doch oder ?
Zu 2 für Henry 01 : Wann ist der GEWÖHNLICHE Aufenthalt zum Ausland gewechslt? und zu 3: Schade das das der Staat nicht macht , ich denke einem Menschen sollte man darin unterstützen , so aber hält er sich doch die Zahlreichen Harz 4 Empfänger ! So sagen sich dann einige : Warum von hier weck , hier gehts mir gut , was will man mehr ?
Ich spreche da aus eigener Erfahrung und will über die Zeit hinaus hier weck um woanders NEU anzufangen , aber wenn von vornerein eh doch alles genommen wird ......... mmmmmmmmmmhhhhhhh ???????
Zu 2 für Henry 01 : Wann ist der GEWÖHNLICHE Aufenthalt zum Ausland gewechslt? und zu 3: Schade das das der Staat nicht macht , ich denke einem Menschen sollte man darin unterstützen , so aber hält er sich doch die Zahlreichen Harz 4 Empfänger ! So sagen sich dann einige : Warum von hier weck , hier gehts mir gut , was will man mehr ?
Ich spreche da aus eigener Erfahrung und will über die Zeit hinaus hier weck um woanders NEU anzufangen , aber wenn von vornerein eh doch alles genommen wird ......... mmmmmmmmmmhhhhhhh ???????