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Umzug, neue Wohnung?, Kosten?
Verfasst: 06.01.2008 16:55
von Sara
Ein Hallo an Alle,
ich habe mich gerade eben hier angemeldet, mit der Hoffnung auf Hilfe zu treffen. Da unsere Bearbeiterin vom Amt, sehr sehr unfreundlich ist und uns auch niemals weiterhelfen würde, naja sie beleidigt uns ja auch (aber das ist ein anderes Thema)
Nun zum Thema, wir wohnen seit über 22 Jahren in unserer 3-Zimmerwohnung ca. 65qm 350€ warm in Stuttgart. Nun haben wir schon seit Jahren Streit mit Nachbarn, den üblichen Nachbarstreit. Der allerdings im letzten Jahr ausgeartet ist, wir wurden angegriffen (körperlich sowie verbal) und haben auch Anzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beleidigung, Bedrohnung und Tierquälerei gegen 2 Nachbarn laufen.
Es sind also katastrophale Zustände in diesem Haus, darum wollen wir raus. Nun kommt auch dazu, dass unsere Wohnungsgesellschaft die Wohnungen renovieren wollen und wir eine Zeit lang draußen im Hof Container aufgestellt bekommen, wo wir kochen/duschen u. aufs Klo gehen können. Da wir einige Zeit Bad & Küche nicht benutzen können.
Das sind alles unmenschliche Umstände, darum wollen wir unbedingt hier ausziehen. Da wir nicht einmal ohne Tränengas/Pfefferspray im Treppenahaus runter laufen können, da wir mit der Angst leben jederzeit angegriffen zu werden.
Wir suchen nun eine neue Wohnung in Stuttgart, für Mutter + Kind + 2 weitere Kinder die in anderen Städten studieren, allerdings an Wochenenden/Ferien usw. immer bei uns wohnen. d.h. Insgesamt 1 Mutter 3 Kinder (16J., 22J., 24J.) und ein Hund.
Wir haben ein Wohnebrechtigungsschein bekommen vom Wohnungsamt, wo steht, dass uns eine 4-Zimmerwohnung oder bis 90qm zusteht.
Nun unsere Wohnung nun kostet 350€ aber es gibt KEINE einzige 3 oder 4 Zimmerwohnung in einer bisschen besseren Gegend (ohne aggressive Nachbarn) die 350€ kostet.
Da ich Hartz4 bekomme, die beiden großen Kinder BaFög und die kleine noch bei mir lebt, kann ich mir keinen Umzug leisten und auch keine Wohnung. Steht mir unter diesen Umständen ein Umzug zu ? Wenn ja, wie viel € darf die Wohnung kosten? Wird der Umzug bezahlt?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen oder eine Adresse u.ä. geben. Da ich von meiner Bearbeiterin vom Amt keine Hilfe erwarten kann, da sie absolut gegen einen Umzug wäre und rumdiskutieren würde und mir nicht meine Rechte sagen würde.
Vielen Dank!
Sara
Verfasst: 06.01.2008 17:26
von D_C
Hallo Sara,
verständlich dass du da weg ziehen willst... Ich denke es ist tatsächlich fraglich, ob du einen Umzug bewilligt bekommst, dir wird aber vermutlich nichts anderes übrig bleiben, als erstmal einen (schriftlichen) Antrag zu stellen. Leg die Gründe differenziert dar, füg Kopien der Anzeigen usw. hinzu. Der Wohnberechtigungsschein sagt etwas über die Größe und Mietkosten aus, wenn man wenig Einkommen hat, für Alg2 Empfänger gelten die Unterkunftskosten (such mal nach KdU -Kosten der Unterkunft- Stuttgart).
Also, Antrag stellen und die Dringlichkeit betonen. Abwarten ob der Antrag abgelehnt wird. Wenn ja, Rechtsanwalt suchen und Widerspruch einlegen. Wenn es eine Alg2 Hilfsorganisation in Stuttgart gibt (hab auf die Schnelle keine gefunden), nimm Kontakt auf, die helfen dir dann auch weiter.
Gruß und viel Glück!
DC
PS: Nu hab ichs:
Beratungsstellen
Verfasst: 06.01.2008 23:31
von Melinde
Hallo Sara
Infos zu den
Kosten der Unterkunft in Stuttgart findest Du hier.
Gruss
Verfasst: 08.01.2008 13:28
von Sara
Hallo,
danke für eure Antworten. Habe heute ein Termin beim Anwalt.
@ Melinde
vielen Dank.
Ich habe dazu aber eine allgemeine Frage, es steht ja Personenhaushalt, bei uns wohnen ja noch meine beiden Großen die ihre eigenen Wohnungen haben in Köln u. Marburg, sie kommen am Wochenende usw. nach Hause. (Sie leben von Bafög), müssen wir dann trotzdem in eine max. 60qm² Wohnung ziehen, weil ja nur meine kleine Tochter und ich Hartz4 erhalten.
Es ist ja unmöglich 4 Personen in einer 60m² Wohnung?
Liebe Grüße
vielen Dank
Sara
Verfasst: 08.01.2008 15:04
von Melinde
Hallo Sara
Das mit den 4 Personen wird nicht so einfach gehen befürchte ich denn wenn die beiden Grossen woanders eine Wohnung haben wäre es ja eine Doppelzählung beim Wohnraum. Wenn die beiden kein Alg2 beziehen und auch nicht anderweitig von ARGE berücksichtigt werden zählen sie auch nicht mit bei der angemessenen Wohnungsgrösse.
Es sei denn, sie haben nur einen Nebenwohnsitz an ihren Studienorten und sind mit Hauptwohnsitz zuhause gemeldet, da könnte was anderes gelten denke ich mal.
Wie es genau ist weiss ich allerdings auch nicht, da weiss der Anwalt sicher Rat.
Habe nur was gefunden das es ein Urteil des BVerwG gibt (vom 22.08.1985, Aktenzeichen 5C 57/84) aber keinen Urteiltext. Da ging es um Anerkennung von Unterkunftskosten wenn ein Kind ausserhalb studiert.
Gefunden hatte ich das
hier und
hier
Lies Dich mal da durch, als Vorbereitung darauf das da nichts anerkannt werden könnte. Über die Kostenübernahme zur Vorhaltung von Platzbedarf für Besucher, das wäre zwar ganz nett aber gibt’s nicht.
Gruss
Habe heute irgendwie Knoten im Hirn der sich auf die Wege der Gedanken auswirkt, man entschuldige daher bitte eine evtl. kompliziertere Art zu erklären was ich meine.
Verfasst: 05.02.2008 12:26
von Sara
Hallo,
vielen dank an euch beide.
Abgesehen davon, dass das JobCenter Probleme macht und wir einen Anwalt eingeschaltet haben, haben wir noch ein Problem. Wir sind ja fleißig am Suchen, aber es ist schwer eine Wohnung zu finden. Vorallem mit den Mietobergrenzen, wisst ihr vielleicht, wo wir uns da noch melden können?
Nach Sozialwohnungen haben wir auch schon geschaut, aber da stimmt trotzdem die Miete mit der Mietobergrenze vom Sozialamt nicht überein.
Vielen Dank
Sara
Verfasst: 05.02.2008 14:19
von Melinde
Hallo Sara
Wegen einer bezahlbaren Wohnung kannst Du Dich auch direkt an Wohnungsbaugesellschaften wenden und nachfragen.
Ich hatte das mal für jemanden gemacht und war erfreut wie nett und hilfsbereit man dort reagiert hatte.
Beim Wohnungsamt oder wie das in Stuttgart heisst bist Du ja sicher schon als wohnungssuchend angemeldet. Gibt es vielleicht noch die Möglichkeit Suchzettel an die Kundenpinnwand im Lebensmittelgeschäft aufzuhängen? Hat man manchmal Glück mit.
Wenn die derzeitigen Wohnungen demnächst renoviert werden steigt danach erfahrungsgemäss auch die Miete, vielleicht kann daher bei der Angemessenheitsgrenze für eine andere Wohnung noch was geregelt werden, so auf dem Kulanzweg.
Ich wünsche Dir das es mit einer Wohnung endlich klappt.
Gruss
Verfasst: 16.02.2008 07:45
von Sara
Edit:
Ich hatte vergessen zu erzählen.
Unsere Wohnung wird Teilsaniert.. *hüstel*, mal kurz zusammen fassen:
Wir dürfen unsere Küche und Bad für einige Wochen nicht benutzen. Und müssen mit unserem Wohnhaus (10 Familien) eine Dusche teilen, in der Zeit. Und für die WC's wird ein Chemieklo aufgestellt. Wir müssen die Haustüre jeden Tag offen lassen, damit die Bauarbeiter rein und rausmaschieren können und es wird sogar eine Wand eingerissen.
Abgesehen davon, wird in jedem Zimmer eine neue Heizung installiert, sodass wir die Möbel auch hin und herverschieben müssen.
Die SWSG (Vermieter) stellt uns keine Wohnung und auch keine Unterstellmöglichkeit für unsere Möbel. Diese meinen, dass wir dies nach irgendwelchen Paragraphen dulden müssen und Mietminderung 20% bekommen. Die Mietminderung bringt uns aber herzlich wenig.
Meine Tochter und ich haben Asthma, meine Tochter dazu noch einen Herzfehler und Allergien z.b. die Hausstauballergie. Es ist für uns unmöglich in der Wohnung weiter zu leben, ersteinmal wegen den Nachbarn und dann noch wegen der Renovierung.
Meine Tochter würde auf jeden Fall Anfälle bekommen und keine Luft mehr, allein schon wenn wir 1 Woche kein Staub wegwischen, kann sie schon nicht mehr drin leben, weil dann der Husten, Nase laufen usw. anfängt.
Die Renovierung fängt ab März/April an !! Bis dahin müssen wir unsere Keller, Dachkammer, Dachboden usw. alles geleert haben. Wohin mit all den Sachen? Wir haben bereits dem Vermieter gesagt wir dulden dies nicht, aber die beruhen sich auf ihre Paragraphen.
Unser 1. Schreiben an die Bearbeiterin:
Sehr geehrte Frau Krause,
da ab Mai 2008 (mind. 6 Monate) die SWSG am Gebäudekomplex der xxxxxxstr.xx umfangreiche Sanierungsmaßnahmen einschließlich Modernisierungen in den Bereichen Heizung, Küche und Bad vornehmen wird, ist uns ein Wohnen nicht zumutbar und ein Umzug somit unausweichlich.
Bei der Besichtigung der Wohnung durch das Architekturbüro, teilte man mir mit, dass eine gesonderte Information noch erfolgt und dass die Miete aufgrund dessen erhöht wird. Anlässlich der Vollsanierung, ist uns ein zukünftiges Wohnen in der Wohnung nicht möglich, da meine Tochter und ich Asthmatiker sind und dies insbesondere bei meiner Tochter Anlass sein wird, ihre Gesundheit stark zu beeinträchtigen, da sie eine starke Milben- u. Haustauballergie hat und sofort eine Allergie entwickelt und dies dazu führt, dass sie rote Augen, Juckreiz, Schnupfen und nach einiger Zeit auch keine Luft mehr bekommt.
Zudem ist der Umzug auch aus folgenden Gründen unaufschiebbar: Gegen Mitbewohner im Haus laufen einige gerichtliche Verfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung und Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, AZ: 102xxxx; Polizeidienststelle Zuffenhausen, AZ: 97xxxxx und AZ:172xxxxxx. Der Druck der Mitmieter ist nicht mehr zumutbar. Dies führt zu starken psychischen Belastungen, die nicht nur bei mir sondern auch auf das heftigste bei meiner Tochter, Störungen und Angst hervorruft. Wir laufen nur noch zu zweit durch das Treppenhaus und mit Tränengas. Meine Tochter traut sich nicht mehr ohne Schutz wie aus dem Haus, was zur Folge hat, dass sie nicht mehr einen normalen Lebensstil führen kann und dadurch ihre Entwicklung stark beeinträchtig wird.
Die Tatsache, dass Mieter in diesem Haus uns schon gedroht haben, dass sie uns ermorden wollen, lässt uns keine andere Wahl, als hier schnellst möglich auszuziehen.
Ich bitte um Zusicherung für die Kostenübernahme für die Aufwendungen für eine neue Unterkunft.
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Unsere SB-Bearbeiterin, hatte auf unseren Antrag, folgendes geschrieben:
Sehr geehrte Frau Sara ...,
um über Ihren Antrag entscheiden zu können, benötige ich das Schreiben der SWSG.
Falls es sich um eine Vollsanierung handelt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass die SWSG eine neue Wohnung zur Verfügung stellt und sich an den Umzugskosten beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag (wie immer natürlich nie mit Namen und ohne Unterschrift)
__________________________________________________
Daraufhin haben wir folgendes geschrieben: 2. Schreiben:
Sehr geehrte Frau Krause,
wie ich Ihnen bereits in meinem vorigen Schreiben, die Situation geschildert habe, haben wir noch nicht die gesonderte Information der SWSG erhalten. Es handelt sich bei dieser Sanierung nicht um eine Vollsanierung sondern um eine Teilsanierung, deshalb wird vermutlich keine Ersatzwohnung bereitgestellt.
Das Hauptproblem liegt darin, dass durch das bedrohliche Verhalten unseres Nachbarn ein weiteres Leben in der Wohnung nicht zumutbar ist. Meine Tochter begibt sich in naher Zukunft, in psychologische Behandlung, wegen dem Nachbarn. Der uns mehrmals bedroht hat umzubringen „…Ich steche dich ab“ sowie „Ich schneide dir die Kehle durch…“. Er tötete bereits unseren Hamster und zeigt aggressives Verhalten. Ein Leben in der Wohnung ist schlichtweg unmöglich, meine Tochter hat Angstzustände und wir können nicht mehr ohne eine Begleitperson durch das Treppenhaus laufen. Ein Umzug muss so schnell wie möglich geschehen. Es laufen wie besagt noch 2 Verfahren gegen Herrn Carta.
Das erste Verfahren wurde eingestellt und es wurde geraten den Privatklageweg zu gehen, den wir in Anspruch nehmen und zivilrechtlich gegen Herrn Carta vorgehen werden.
Wir haben keine Freiheit mehr, unsere Freiheit ist eingeschränkt durch das Wohnen in dieser Wohnung mit diesen Mitmietern. Das Wohnen in dieser Wohnung ist eine Qual für uns, unsere Freiheitsrechte beziehungsweise Grundrechte werden verletzt. Wir können nicht mehr normal leben und uns in die Gemeinschaft einbeziehen. Meine Tochter hat kein Kontakt mehr zu Freunden und weiteres, da sie Angst hat, die Wohnung zu verlassen. Meine Tochter hat starkes Asthma, Herr Carta raucht im Treppenhaus, jeglicher Rauch den meine Tochter einatmet, erschwert ihr das Atmen. Wir müssen jederzeit damit rechnen, wenn wir die Treppen runter laufen, dass die Mitmieter die Türe aufreißen und uns angreifen. Da ich bereits von einer weiteren Mitmieterin, die psychisch krank ist – so gibt sie es an – in Anwesenheit meiner Tochter angegriffen wurde, diese hat ebenfalls eine Anzeige wegen Körperverletzung. Wie Sie aus diesen Zeilen herauslesen können, ist es absolut unzumutbar länger in dieser Wohnung zu verweilen.
Wir brauchen sobald wie möglich eine Entscheidung von Ihnen über die Zustimmung zum Umzug.
Wir bitten sie eindringlich, so schnell es geht die Zustimmung zu erteilen, da jeder weitere Tag ein erhöhtes Risiko, dass die Nachbarn uns etwas antun, darstellt. Es ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu schützen (GG Artikel 1 § 1).
Hochachtungsvoll
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Wir bekamen erst an paar Tage später die Unterlagen von unserem Vermieter, was sie alles an unserer Wohnung u. Gebäude renovieren und haben dies an sie geschickt.
Nun warten wir vergebens auf die Antwort der SB-Mitarbeiterin.
Wir waren gestern beim Amtsgericht, weil wir dort eine kostenlose Rechtsberatung bekommen, aber der Anwalt hat gleich am Anfang gesagt, dass er auf Steuerrecht spezialisiert ist und das was er gesagt hat, wussten wir auch bereits.
Was sollen wir tun? Müssen wir den Vermieter in die Wohnung lassen?
Bevor wir keine Zusage vom JobCenter bekommen, können wir einfach nicht umziehen, wir haben weder Kosten noch Mittel zu Verfügung hier auszuziehen.
Wir haben nun vor, den Vermieter nicht reinzulassen, sobald die Bauarbeiten beginnen, denn es ist weder gesundheitlich noch physisch tragbar, was der Vermieter mit uns anstellen will.
Die SB-Mitarbeiterin, stellt sich Stur, sobald wir irgendetwas wollen. Um bei ihr irgendwas genehmigt zu bekommen, müssen wir 10x hin und herrennen, rumfahren, durch die Welt telefonieren und am Ende müssen wir trotzdem zum Anwalt. Ohne Anwalt oder Druck, genehmigt unsere SB-Arbeiterin nichts, noch nichteinmal meine Mehrkosten genehmigt sie, da ich Diabetikerin bin.
Ich frage mich wie das weiter gehen soll... ich bin echt am verzweifeln.
Wir bekommen das Minimalste zum Leben. Nichts wird genehmigt ohne Terror und Stress...
Liebe Grüße
schönes Wochenende
die verzweifelte Sara
Verfasst: 29.02.2008 20:32
von Sara
Umzug wurde nicht genehmigt....

ich
Verfasst: 01.03.2008 08:44
von babydoll123456
wiederspruch einreichen
mit begründung warum ihr umziehen müsst!
sonst zu einem anwalt
Verfasst: 03.03.2008 19:35
von Sara
Widerspruch haben wir eingelegt, auch abgelehnt.
Wir waren beim Anwalt, der kümmert sich jetzt drum
