Hallo und alles Gute im Jahr 2008!
Als Einsteiger im Forum, aber fleißiger Leser seit längerer Zeit, komme ich gleich mit einer Frage und bitte um Antworten und auch Meinungen.
Konkret:
Ich bin H4-Empfänger und habe eine Bekannte, die dauerinvalidisiert ist und eine Rente von ca. 700 EUR bezieht. Selbstredend auch Ausgaben, Gas Wasser Strom, Versicherung usw. begleichen muss. Ich lebe mit ihr nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Wenn wir also heiraten wollen, womit habe ich und auch meine Bekannte von Seiten der ARGE zu rechnen? Was muss seitens meiner Bekannten offengelegt werden? Würde es, bei den Eckdaten zu Einbußen kommen? Wohngeld usw. Was wird neuberechnet? Verständlicherweise würde ich gern meine Bekannte so wenig als möglich mit den Machenschaften der ARGE konfrontieren. Also was kommt auf sie/auf mich zu? Ratsam, diese Heirat, oder eher nicht? Gründe zur Heirat unsererseits liegen außerhalb von H4- Berechnungen, dennoch kann ich auch nicht auf das wenige Geld verzichten.
Grüße von der Ostsee!
Frank
Oh, Entschuldigung. Habe im Thema Schulden geschrieben. Geht ja nicht um Schulden. Könnte es ein Admin zurechtrücken?
H4 und heiraten?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo bellabo
Wenn Ihr heiratet bildet Ihr eine sog. Einstehensgemeinschaft und alles Einkommen, auch die Rente, wird auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet. Wenn ihr jetzt schon zusammen in einer Wohnung lebt kann es sogar passieren das nach einer Heirat auch rückwirkend diese Anrechnerei gemacht wird weil unterstellt würde ihr seid schon länger diese Einstehensgemeinschaft und hattet das bisher nur nicht gesagt. Ich an eurer Stelle würde das mit dem heiraten ganz genau überlegen und wenn es nicht unbedingt aus anderen Gründen ratsam erscheint weiterhin ohne Trauschein zusammenbleiben.
Alles Gute
Gruss
Wenn Ihr heiratet bildet Ihr eine sog. Einstehensgemeinschaft und alles Einkommen, auch die Rente, wird auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet. Wenn ihr jetzt schon zusammen in einer Wohnung lebt kann es sogar passieren das nach einer Heirat auch rückwirkend diese Anrechnerei gemacht wird weil unterstellt würde ihr seid schon länger diese Einstehensgemeinschaft und hattet das bisher nur nicht gesagt. Ich an eurer Stelle würde das mit dem heiraten ganz genau überlegen und wenn es nicht unbedingt aus anderen Gründen ratsam erscheint weiterhin ohne Trauschein zusammenbleiben.
Alles Gute
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke Melinde, für die schnelle Antwort.
So in etwa habe ich auch gedacht. Mit diesen Unterstellungen ist es wirklich zum K...
Ja, die Gefahr ist schon erkannt. Wir wohnen zwar nicht offiziell zusammen, aber in ihrem (meiner Bekannten) Haus, was recht klein ist und ich mich schon lange gewundert habe, dass keine Schnüffler von amtswegen bei mir aufschlagen m zu schauen, ob ich auch ein eigenes Bett besitze. Mein Gedanke war bloß, dass ich es nicht verstanden habe, wieso in meinem Fall die zukünftige Ehefrau, die ja gar keinen Antrag auf H4 stellen wird derart in die Pflicht genommen wird. Einstehung gut, aber bei einer Rente von 700 EUR ist da wohl nicht viel zum "Einstehen". Ich habe bloß gedacht, dass vielleicht bloß der Nachweis erbracht werden muss, dass nichts zu holen (Berechnung meines H4-Anspruches) ist bei meiner dann Ehefrau, sie selber, weil Rentnerin, nicht behelligt wird. Vielleicht kompliziert von mir ausgedrückt.
Ich wollte auch nicht den Eindruck vermitteln, irgendwie von der ARGE noch zusätzlich absahnen zu wollen, rein erbtechnisch ( was für ein Wort)
werden wir eine Heirat wohl nicht umgehen können.(55 J.)
Es ist schon kompliziert, wenn man den Partner raushalten möchte.
Nochmals DANKE!
Eine schöne Woche wünscht
Frank
So in etwa habe ich auch gedacht. Mit diesen Unterstellungen ist es wirklich zum K...
Ja, die Gefahr ist schon erkannt. Wir wohnen zwar nicht offiziell zusammen, aber in ihrem (meiner Bekannten) Haus, was recht klein ist und ich mich schon lange gewundert habe, dass keine Schnüffler von amtswegen bei mir aufschlagen m zu schauen, ob ich auch ein eigenes Bett besitze. Mein Gedanke war bloß, dass ich es nicht verstanden habe, wieso in meinem Fall die zukünftige Ehefrau, die ja gar keinen Antrag auf H4 stellen wird derart in die Pflicht genommen wird. Einstehung gut, aber bei einer Rente von 700 EUR ist da wohl nicht viel zum "Einstehen". Ich habe bloß gedacht, dass vielleicht bloß der Nachweis erbracht werden muss, dass nichts zu holen (Berechnung meines H4-Anspruches) ist bei meiner dann Ehefrau, sie selber, weil Rentnerin, nicht behelligt wird. Vielleicht kompliziert von mir ausgedrückt.
Ich wollte auch nicht den Eindruck vermitteln, irgendwie von der ARGE noch zusätzlich absahnen zu wollen, rein erbtechnisch ( was für ein Wort)
werden wir eine Heirat wohl nicht umgehen können.(55 J.)
Es ist schon kompliziert, wenn man den Partner raushalten möchte.
Nochmals DANKE!
Eine schöne Woche wünscht
Frank
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- Beiträge: 68
- Registriert: 13.06.2006 20:27
- Wohnort: Recklinghausen
- Kontaktdaten:
mhhhhzzz
Zitat:Wenn ihr jetzt schon zusammen in einer Wohnung lebt kann es sogar passieren das nach einer Heirat auch rückwirkend diese Anrechnerei gemacht wird weil unterstellt würde ihr seid schon länger diese Einstehensgemeinschaft und hattet das bisher nur nicht gesagt.
Also wenn mein Freund und ich Heiraten kann es sein das wir was zurück zahlen müssen?Oder hab ich das Falsch verstanden?(Wohnen seid 4 Jahren zammen und haben 2 Kinder)Wir haben immer alles wahrheitsgemäss angegeben.Und es ist doch klar und normal das jeder für den andern aufkommt oder?Was mein Freund verdient wird auch mir angerechnet,Ach verstehe die Aussage nicht so ganz..Ohje bestimmt weiss keiner was ich meine...
Also wenn mein Freund und ich Heiraten kann es sein das wir was zurück zahlen müssen?Oder hab ich das Falsch verstanden?(Wohnen seid 4 Jahren zammen und haben 2 Kinder)Wir haben immer alles wahrheitsgemäss angegeben.Und es ist doch klar und normal das jeder für den andern aufkommt oder?Was mein Freund verdient wird auch mir angerechnet,Ach verstehe die Aussage nicht so ganz..Ohje bestimmt weiss keiner was ich meine...
Hallo Xenia-Liliana
Doch ich verstehe was Du meinst.
Bei bellabo liegt der Fall doch so das er mit jemand zunächst "fremden" in einem Haus wohnt mit dem er weder gemeinsam wirtschaftet noch gemeinsame Kinder hat. Einfach nur wohnen unter einem Dach, vielleicht als Untermieter mit Vertrag.
Bisher zumindest nicht als Einstehensgemeinschaft zu verstehen und wohl auch nicht als solche gemeldet, wozu auch.
Wenn die beiden jetzt heiraten würden, das melden weil sie das müssen, denn gehen doch alle Ohren auf, der Rechenstift wird gezückt und rückwirkend berechnet über welchen Zeitraum da wohl zu Unrecht Leistung floss. Denn, und das erscheint mir doch logisch, kein Mensch heiratet plötzlich ohne vorher schon mal ein gemeinsames Leben ausprobiert zu haben, ergo bestand doch mit Sicherheit schon vor der Hochzeit so was wie ein gemeinsames Leben. Die volle Leistung des einen wurde zu Unrecht gewährt und zurückgefordert.
Bei euch ist es wiedeum anders, ihr habe gemeinsame Kinder und da ist man automatisch schon von Anfang an eine Einstehensgemeinschaft. Ihr könnt also getrost heiraten, da wird es keine Rückforderungsrechnerei geben.
Keine Bange, nur Mut, wenn Ihr plant zu heiraten wünsche ich schon mal Alles Gute.
Gruss
Doch ich verstehe was Du meinst.
Bei bellabo liegt der Fall doch so das er mit jemand zunächst "fremden" in einem Haus wohnt mit dem er weder gemeinsam wirtschaftet noch gemeinsame Kinder hat. Einfach nur wohnen unter einem Dach, vielleicht als Untermieter mit Vertrag.
Bisher zumindest nicht als Einstehensgemeinschaft zu verstehen und wohl auch nicht als solche gemeldet, wozu auch.
Wenn die beiden jetzt heiraten würden, das melden weil sie das müssen, denn gehen doch alle Ohren auf, der Rechenstift wird gezückt und rückwirkend berechnet über welchen Zeitraum da wohl zu Unrecht Leistung floss. Denn, und das erscheint mir doch logisch, kein Mensch heiratet plötzlich ohne vorher schon mal ein gemeinsames Leben ausprobiert zu haben, ergo bestand doch mit Sicherheit schon vor der Hochzeit so was wie ein gemeinsames Leben. Die volle Leistung des einen wurde zu Unrecht gewährt und zurückgefordert.
Bei euch ist es wiedeum anders, ihr habe gemeinsame Kinder und da ist man automatisch schon von Anfang an eine Einstehensgemeinschaft. Ihr könnt also getrost heiraten, da wird es keine Rückforderungsrechnerei geben.
Keine Bange, nur Mut, wenn Ihr plant zu heiraten wünsche ich schon mal Alles Gute.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.