WER kann am Hamburger Modell teilnehmen?
Jeder, der bei team.arbeit.hamburg arbeitssuchend gemeldet ist und Anspruch auf
Arbeitslosengeld II hat.
WIE werde ich Teilnehmer beim Hamburger Modell?
Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei team.arbeit.hamburg. Er stellt Ihnen schnell und unbürokratisch den so genannten „Eingliederungscheck“ aus. Dieser Scheck – der häufig nur „grüner Zettel“ genannt wird – bescheinigt Ihre Förderfähigkeit. Er ist zwei Monate gültig. Wenn Sie sich bewerben, legen Sie den Schein einfach beim Arbeitgeber vor.
WAS tun, wenn der Arbeitgeber das Hamburger Modell nicht kennt?
Das kommt vor. Manche Arbeitgeber wissen nicht, wozu der „grüne Zettel“ gut ist. Sagen Sie ihm, dass das Hamburger Modell ein Programm zur Beschäftigungsförderung ist, das auch für Arbeitgeber finanzielle Vorteile bringt. Verweisen Sie ihn an media forum.
WAS wird gefördert?
Es werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse unter folgenden Bedingungen gefördert:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden.
Das Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig und entspricht den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen.
Das Bruttoentgelt beträgt mehr als 400 Euro und höchstens 1.700 Euro ohne den Zuschuss des Hamburger Modells.
Befristete Einstellung ist möglich, wenn die Befristung über drei Monate hinausgeht.
WIE wird gefördert?
Sie und auch Ihr zukünftiger Arbeitgeber erhalten jeweils 250 Euro im Monat, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 35 Stunden beträgt.
Liegt die vereinbarte Wochenarbeitszeit unter 35 Stunden, beträgt der monatliche Zuschuss jeweils 125 Euro.
Das Geld wird Ihnen mit dem Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Die Dauer der Förderung beträgt höchstens zehn Monate.
Die Förderung ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Zusätzliche Qualifizierung nutzen!
Zusätzlich zu dem monatlichen Zuschuss finanziert team.arbeit.hamburg gezielte Fortbildungen die Förderung nach dem Hamburger Modell beinhaltet einen Qualifizierungsgutschein im Wert von bis zu 2.000 Euro.
Sie können den Gutschein ab Ihrem ersten Arbeitstag nutzen.
Die Weiterbildung sollte im Zusammenhang mit Ihrer neuen Tätigkeit stehen.
Quelle