Hamburger Modell

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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baerchen124
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Hamburger Modell

Beitrag von baerchen124 »

Halli Hallo
Frohes neues Jahr wünsche ICh allen.
Ich habe mal wiede eine Frage an Euch.
Der zukünftige Arbeitgeber meines Mannes sagt das ,das Hamburger Modell sich nur für den Arbeigeber rechnet ,und der Arbeitnehmer davon nichts hat.
ich aber der meinung bin, das dieses Modell für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer ist, oder liege Ich da mal wieder falsch?
Vielen dank im vorraus für eure Antworten.
Lg Birgit
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Das Hamburger Modell rentiert sich für Arbeitnehmer genauso wie für Arbeitgeber.
Die Förderung beträgt ab 35 Stunden pro Woche 250 Euro monatlich für Arbeitgeber wie für Arbeitnehemer.
Unter 35 Stunden pro Woche 125 Euro monatlich für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer.
Die Beschäftigung muss sozialversicherungspflichtig sein und mehr als 400 Euro bis zu 1700 Euro ( Brutto)mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden.
Die Förderung gibt es 10 Monate lang !
Die Förderung gibt es nur für die die vorher ALGII bezogen haben / beziehen!

Die Förderung ist sowohl für Arbeitgeber als auch für den jeweiligen Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei und unterliegt nicht der Lohn- und Umsatzsteuer !!!!!
LG
Silvia

Ach ja das Geld wird nicht auf ALGII angerechnet ! Tolle Sache !
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

maria1106 hat geschrieben:Ach ja das Geld wird nicht auf ALGII angerechnet ! Tolle Sache !
Wo steht das?
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

WER kann am Hamburger Modell teilnehmen?
Jeder, der bei team.arbeit.hamburg arbeitssuchend gemeldet ist und Anspruch auf
Arbeitslosengeld II hat.

WIE werde ich Teilnehmer beim Hamburger Modell?
Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner bei team.arbeit.hamburg. Er stellt Ihnen schnell und unbürokratisch den so genannten „Eingliederungscheck“ aus. Dieser Scheck – der häufig nur „grüner Zettel“ genannt wird – bescheinigt Ihre Förderfähigkeit. Er ist zwei Monate gültig. Wenn Sie sich bewerben, legen Sie den Schein einfach beim Arbeitgeber vor.

WAS tun, wenn der Arbeitgeber das Hamburger Modell nicht kennt?
Das kommt vor. Manche Arbeitgeber wissen nicht, wozu der „grüne Zettel“ gut ist. Sagen Sie ihm, dass das Hamburger Modell ein Programm zur Beschäftigungsförderung ist, das auch für Arbeitgeber finanzielle Vorteile bringt. Verweisen Sie ihn an media forum.

WAS wird gefördert?
Es werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse unter folgenden Bedingungen gefördert:

Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mindestens 15 Stunden.
Das Arbeitsverhältnis ist sozialversicherungspflichtig und entspricht den tariflichen bzw. ortsüblichen Bedingungen.
Das Bruttoentgelt beträgt mehr als 400 Euro und höchstens 1.700 Euro ohne den Zuschuss des Hamburger Modells.
Befristete Einstellung ist möglich, wenn die Befristung über drei Monate hinausgeht.

WIE wird gefördert?

Sie und auch Ihr zukünftiger Arbeitgeber erhalten jeweils 250 Euro im Monat, wenn die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 35 Stunden beträgt.
Liegt die vereinbarte Wochenarbeitszeit unter 35 Stunden, beträgt der monatliche Zuschuss jeweils 125 Euro.

Das Geld wird Ihnen mit dem Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Die Dauer der Förderung beträgt höchstens zehn Monate.

Die Förderung ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.
Zusätzliche Qualifizierung nutzen!
Zusätzlich zu dem monatlichen Zuschuss finanziert team.arbeit.hamburg gezielte Fortbildungen die Förderung nach dem Hamburger Modell beinhaltet einen Qualifizierungsgutschein im Wert von bis zu 2.000 Euro.
Sie können den Gutschein ab Ihrem ersten Arbeitstag nutzen.
Die Weiterbildung sollte im Zusammenhang mit Ihrer neuen Tätigkeit stehen.

Quelle
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Danke. :wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Kein Ding... Ich hatte gestern komischerweise auch danach gesucht, daher wusste ich das noch :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
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Beitrag von buxi »

Davon hab ich noch nie gehört, ist das neu? Gibts das nur für den Raum Hamburg? Mein neuer Arbeitgeber bezieht für 7 Monate die Hälfte meines Gehalts als Eingliederungshilfe. Und ich.....?...NIX!!!
Da würde ich aber schnell dem Hamburger Modell den Vorrang lassen!!!

Gruß buxi
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Du lebst in Hamburg ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

Nein, eben nicht, deshalb frage ich ja ob dieses Modell nur auf Hamburg begrenzt ist. Und wenn ja, frage ich mich warum, das sollte doch im gesamten Bundesgebiet angeboten werden. Ich habe als "Wiedereinsteiger" in sozialversicherungspflichtige Arbeit nicht einen Euro mehr als zuvor. Bekomme noch ALGII aufstockend weiter. Zudem habe ich jetzt noch die Mehrausgaben für Fahrtkosten zur Arbeit und Ferienbetreuungskosten fürs Kind. Mein Arbeitgeber hingegen macht einen guten Reibach. Er muß nur die Hälfte meines Gehaltes zahlen. Könnt Ihr doch bestimmt verstehen, daß ich das ungerecht finde, daß er kassiert und ich nur am Draufzahlen bin. Das ist kein Anreiz für ALGII Empfänger sich Arbeit zu suchen.
Hingegen finde ich es beim Hamburger Modell gerechter. So werden beide Seiten belohnt und es ist ein Anreiz auch für die ALGII Empfänger.
Gruß buxi
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das Hamburger Modell nennt sich so, weil es ein rein Hamburger Kombilohn ist. Kombilohnmodelle gab/gibt es hie und da unterschiedlich oder gar nicht.

In Hamburg gibt es noch ein ganz tolles neues Kombilohnmodell, da bekommt nur der Arbeitgeber die Förderung, der Arbeitnehmer nix.
Das nennt sich dann auch richtiger Weise Kombi-Plus. :wink:

Diese verschiedenen Kombilohnmodelle haben absolut nichts mit dem Eingliederungszuschuß zu tun, das ist eine andere Baustelle.

Wer sich mehr über Kombilohnmodelle und deren Hintergründe informieren möchte, kann z.B. hier nachlesen: Arbeit: "Kombilöhne sind ein Faß ohne Boden"

Poliltische Diskussionen sind hier bisher unerwünscht, daher lieber woanders diskutieren.
Informieren kann man sich auch z.B. hier: NachDenkSeiten oder hier: Informationsportal Globalisierung
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buxi
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Beitrag von buxi »

Danke für die Infos aber lieber Ralf Hagelstein, mit welchen Worten habe ich denn hier eine politische Diskussion eröffnet? Zumal ich von Politik doch überhaupt nichts verstehe.
Ich habe nur einen gesunden Menschenverstand und hingeschrieben was wohl jeder in meinem Fall denkt oder denken würde.
Gruß buxi
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