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Eigentumswohnung Finanzierung

Verfasst: 03.01.2008 17:46
von XRS
Hallo,

hätte mal eine Frage zum Thema Eigentumswohnung Finanzierung.

Mein Mann ist vor kurzem Arbeitslos geworden.

Wir besitzen eine Eigentumswohnung.

Wert: ca. 160.000 €

Darlehen: ca. 150.000 €

Belastung: ca. 900 € mtl.

Wohnung wurde vor der Arbeitslosigkeit meines Mannes "kostenlos" von unseren Sohn genutzt.

Frage:

Unser Sohn würde in Zukunft die kompletten Raten übernehmen um weiterhin in der Wohnung zu bleiben.

Ist es besser wenn er uns die 900 € jeden Monat überweißt oder sollen die Raten in Zukunft von seinem Konto abgebucht werden?

Finanzierung läuft auf mich und meinen Mann.

Für Alternative Vorschläge wäre ich dankbar.

Vielen Dank im voraus.

Grüße



Ursula

Verfasst: 04.01.2008 12:40
von Henry01
Die Eigentumswohnung ist nicht selbst bewohnt? Dann wäre sie als Vermögen auch nicht geschützt. Im Prinzip müsste also das Amt die 900 Euro quasi als Mieteinnahme ansehen und entsprechend als Einkommen bei euch anrechnen. Dabei ist es völlig egal, was die Wohnung euch tatsächlich an "Schulden" monatlich kostet....

Henry

Danke für die Antwort

Verfasst: 04.01.2008 21:03
von XRS
Vielen Dank für Deine Antwort.

Wäre es besser wenn die Raten für die Finanzierung in Zukunft vom Konto des Sohnes abgebucht werden?

Kann das Amt die 900 € voll anrechnen? Wir haben schließlich auch Ausgaben in Höhe von 900 €. Es bleibt uns ja nicht übrig.

Verfasst: 04.01.2008 22:32
von Ralf Hagelstein
Das Amt wird die Wohnung mit dem aktuellen Verkehrswert als Vermögen anrechnen. Wenn Du also so um und bei 1066 Jahre alt bist, darfst Du die Wohnung behalten, solltest Du jünger sein, würdest Du die Wohnung verwerten müssen, bevor Du ALG-II bekommst.

Verfasst: 04.01.2008 23:56
von Melinde
Hallo XRS
Da nur die wenigsten Lebewesen so ein gesegnetes Alter erreichen dürften :lol: wäre es besser ihr zieht selber in die Wohnung ein. Dann werden die Zinsen als Kosten der Unterkunft (nicht aber die Tilgungsraten) übernommen. Nebenkosten sowie das Hausgeld auch.
Dazu darf die Wohnung von den qm her eine bestimmte Grösse nicht überschreiten.
Wie es sich genau mit selbstgenutzter bzw. nicht selbstgenutzter Immobilie verhält kannst Du in den Durchführungshinweisen zum §12 SGB II nachlesen. Bei Hinweise ab Seite 4 Randziffer 12.26 fängt das an.
Die Tilgungsraten werden nicht übernommen weil sie der Schaffung von Eigentum dienen und dafür gibt es keine Sozialleitungen. Ganz im Gegensatz bei den Mieten, da interessiert es nicht ob ein Vermieter sich sein Eigentum mit abzahlen lässt.
Sollte einer auf die Idee kommen die Wohnung auf den Sohn zu überschreiben: Wird nix, muss rückgängig gemacht werden genauso wie Schenkungen.
Gruss

Verfasst: 11.08.2010 12:20
von orphanages
Dann werden die Zinsen als Kosten der Unterkunft (nicht aber die Tilgungsraten) übernommen. Nebenkosten sowie das Hausgeld auch.

Gibt es da keine Höchstlimit ?

Verfasst: 11.08.2010 20:58
von Ziggi
orphanages

Schon mal aufs Datum geschaut? :lol: :)