Eigentumswohnung Finanzierung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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XRS
Beiträge: 20
Registriert: 27.04.2006 22:33

Eigentumswohnung Finanzierung

Beitrag von XRS »

Hallo,

hätte mal eine Frage zum Thema Eigentumswohnung Finanzierung.

Mein Mann ist vor kurzem Arbeitslos geworden.

Wir besitzen eine Eigentumswohnung.

Wert: ca. 160.000 €

Darlehen: ca. 150.000 €

Belastung: ca. 900 € mtl.

Wohnung wurde vor der Arbeitslosigkeit meines Mannes "kostenlos" von unseren Sohn genutzt.

Frage:

Unser Sohn würde in Zukunft die kompletten Raten übernehmen um weiterhin in der Wohnung zu bleiben.

Ist es besser wenn er uns die 900 € jeden Monat überweißt oder sollen die Raten in Zukunft von seinem Konto abgebucht werden?

Finanzierung läuft auf mich und meinen Mann.

Für Alternative Vorschläge wäre ich dankbar.

Vielen Dank im voraus.

Grüße



Ursula
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Die Eigentumswohnung ist nicht selbst bewohnt? Dann wäre sie als Vermögen auch nicht geschützt. Im Prinzip müsste also das Amt die 900 Euro quasi als Mieteinnahme ansehen und entsprechend als Einkommen bei euch anrechnen. Dabei ist es völlig egal, was die Wohnung euch tatsächlich an "Schulden" monatlich kostet....

Henry
XRS
Beiträge: 20
Registriert: 27.04.2006 22:33

Danke für die Antwort

Beitrag von XRS »

Vielen Dank für Deine Antwort.

Wäre es besser wenn die Raten für die Finanzierung in Zukunft vom Konto des Sohnes abgebucht werden?

Kann das Amt die 900 € voll anrechnen? Wir haben schließlich auch Ausgaben in Höhe von 900 €. Es bleibt uns ja nicht übrig.
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Das Amt wird die Wohnung mit dem aktuellen Verkehrswert als Vermögen anrechnen. Wenn Du also so um und bei 1066 Jahre alt bist, darfst Du die Wohnung behalten, solltest Du jünger sein, würdest Du die Wohnung verwerten müssen, bevor Du ALG-II bekommst.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo XRS
Da nur die wenigsten Lebewesen so ein gesegnetes Alter erreichen dürften :lol: wäre es besser ihr zieht selber in die Wohnung ein. Dann werden die Zinsen als Kosten der Unterkunft (nicht aber die Tilgungsraten) übernommen. Nebenkosten sowie das Hausgeld auch.
Dazu darf die Wohnung von den qm her eine bestimmte Grösse nicht überschreiten.
Wie es sich genau mit selbstgenutzter bzw. nicht selbstgenutzter Immobilie verhält kannst Du in den Durchführungshinweisen zum §12 SGB II nachlesen. Bei Hinweise ab Seite 4 Randziffer 12.26 fängt das an.
Die Tilgungsraten werden nicht übernommen weil sie der Schaffung von Eigentum dienen und dafür gibt es keine Sozialleitungen. Ganz im Gegensatz bei den Mieten, da interessiert es nicht ob ein Vermieter sich sein Eigentum mit abzahlen lässt.
Sollte einer auf die Idee kommen die Wohnung auf den Sohn zu überschreiben: Wird nix, muss rückgängig gemacht werden genauso wie Schenkungen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
orphanages
Beiträge: 31
Registriert: 06.05.2007 11:12

Beitrag von orphanages »

Dann werden die Zinsen als Kosten der Unterkunft (nicht aber die Tilgungsraten) übernommen. Nebenkosten sowie das Hausgeld auch.

Gibt es da keine Höchstlimit ?
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

orphanages

Schon mal aufs Datum geschaut? :lol: :)
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
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