Hallo,
hätte mal eine Frage zum Thema Eigentumswohnung Finanzierung.
Mein Mann ist vor kurzem Arbeitslos geworden.
Wir besitzen eine Eigentumswohnung.
Wert: ca. 160.000 €
Darlehen: ca. 150.000 €
Belastung: ca. 900 € mtl.
Wohnung wurde vor der Arbeitslosigkeit meines Mannes "kostenlos" von unseren Sohn genutzt.
Frage:
Unser Sohn würde in Zukunft die kompletten Raten übernehmen um weiterhin in der Wohnung zu bleiben.
Ist es besser wenn er uns die 900 € jeden Monat überweißt oder sollen die Raten in Zukunft von seinem Konto abgebucht werden?
Finanzierung läuft auf mich und meinen Mann.
Für Alternative Vorschläge wäre ich dankbar.
Vielen Dank im voraus.
Grüße
Ursula
Eigentumswohnung Finanzierung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die Eigentumswohnung ist nicht selbst bewohnt? Dann wäre sie als Vermögen auch nicht geschützt. Im Prinzip müsste also das Amt die 900 Euro quasi als Mieteinnahme ansehen und entsprechend als Einkommen bei euch anrechnen. Dabei ist es völlig egal, was die Wohnung euch tatsächlich an "Schulden" monatlich kostet....
Henry
Henry
Danke für die Antwort
Vielen Dank für Deine Antwort.
Wäre es besser wenn die Raten für die Finanzierung in Zukunft vom Konto des Sohnes abgebucht werden?
Kann das Amt die 900 € voll anrechnen? Wir haben schließlich auch Ausgaben in Höhe von 900 €. Es bleibt uns ja nicht übrig.
Wäre es besser wenn die Raten für die Finanzierung in Zukunft vom Konto des Sohnes abgebucht werden?
Kann das Amt die 900 € voll anrechnen? Wir haben schließlich auch Ausgaben in Höhe von 900 €. Es bleibt uns ja nicht übrig.
- Ralf Hagelstein
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Hallo XRS
Da nur die wenigsten Lebewesen so ein gesegnetes Alter erreichen dürften
wäre es besser ihr zieht selber in die Wohnung ein. Dann werden die Zinsen als Kosten der Unterkunft (nicht aber die Tilgungsraten) übernommen. Nebenkosten sowie das Hausgeld auch.
Dazu darf die Wohnung von den qm her eine bestimmte Grösse nicht überschreiten.
Wie es sich genau mit selbstgenutzter bzw. nicht selbstgenutzter Immobilie verhält kannst Du in den Durchführungshinweisen zum §12 SGB II nachlesen. Bei Hinweise ab Seite 4 Randziffer 12.26 fängt das an.
Die Tilgungsraten werden nicht übernommen weil sie der Schaffung von Eigentum dienen und dafür gibt es keine Sozialleitungen. Ganz im Gegensatz bei den Mieten, da interessiert es nicht ob ein Vermieter sich sein Eigentum mit abzahlen lässt.
Sollte einer auf die Idee kommen die Wohnung auf den Sohn zu überschreiben: Wird nix, muss rückgängig gemacht werden genauso wie Schenkungen.
Gruss
Da nur die wenigsten Lebewesen so ein gesegnetes Alter erreichen dürften

Dazu darf die Wohnung von den qm her eine bestimmte Grösse nicht überschreiten.
Wie es sich genau mit selbstgenutzter bzw. nicht selbstgenutzter Immobilie verhält kannst Du in den Durchführungshinweisen zum §12 SGB II nachlesen. Bei Hinweise ab Seite 4 Randziffer 12.26 fängt das an.
Die Tilgungsraten werden nicht übernommen weil sie der Schaffung von Eigentum dienen und dafür gibt es keine Sozialleitungen. Ganz im Gegensatz bei den Mieten, da interessiert es nicht ob ein Vermieter sich sein Eigentum mit abzahlen lässt.
Sollte einer auf die Idee kommen die Wohnung auf den Sohn zu überschreiben: Wird nix, muss rückgängig gemacht werden genauso wie Schenkungen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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