Suche Begründung für Alleinerziehungszuschlag
Verfasst: 28.12.2007 08:20
Hallo,
wer kann mir helfen, mit was wird der Alleinerziehungszuschlag begründet?
Alleinerziehende bei denen minderjährige und auch volljährige Kinder im Haushalt leben bekommen den Zuschlag für die minderjährigen.
Bei uns ist der Fall, dass meine Frau nach zwei Schlaganfällen mit schlimmsten Folgen an der Erziehung keinesfalls mehr teilhaben kann.
Der Krankheitszustand ist so schlimm, dass sie unter anderem durch eine Halbseitenlähmung an den Rollstuhlgebunden ist, nicht mehr sprechen, lesen und auch nicht mehr schreiben kann.
Der Zustand hält seit fast 2 Jahren schon so an mit wenig Hoffnung auf Besserung. Ich musste meine Arbeit aufgeben, da wir auch noch 3 minderjährige Kinder haben und meine Frau ein Pflegefall wurde.
Laut Arbeitsamt steht uns aber kein Zuschlag zu, da beide Elternteile im Haus wohnen.
Dies kann ich nicht verstehen, da die Bezeichnung Alleinerziehend bei mir nicht weniger in Frage kommt als bei anderen Alleinerziehenden.
Der einzigste Zuschlag den sie bekommt, ist Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung in höhe von 52 Euro
Da es eine kniffelige Frage ist, bitte nur antworten wenn sich der Antwortende damit auskennt. Ansonsten wird es für mich nur noch komplizierter.
Danke
wer kann mir helfen, mit was wird der Alleinerziehungszuschlag begründet?
Alleinerziehende bei denen minderjährige und auch volljährige Kinder im Haushalt leben bekommen den Zuschlag für die minderjährigen.
Bei uns ist der Fall, dass meine Frau nach zwei Schlaganfällen mit schlimmsten Folgen an der Erziehung keinesfalls mehr teilhaben kann.
Der Krankheitszustand ist so schlimm, dass sie unter anderem durch eine Halbseitenlähmung an den Rollstuhlgebunden ist, nicht mehr sprechen, lesen und auch nicht mehr schreiben kann.
Der Zustand hält seit fast 2 Jahren schon so an mit wenig Hoffnung auf Besserung. Ich musste meine Arbeit aufgeben, da wir auch noch 3 minderjährige Kinder haben und meine Frau ein Pflegefall wurde.
Laut Arbeitsamt steht uns aber kein Zuschlag zu, da beide Elternteile im Haus wohnen.
Dies kann ich nicht verstehen, da die Bezeichnung Alleinerziehend bei mir nicht weniger in Frage kommt als bei anderen Alleinerziehenden.
Der einzigste Zuschlag den sie bekommt, ist Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung in höhe von 52 Euro
Da es eine kniffelige Frage ist, bitte nur antworten wenn sich der Antwortende damit auskennt. Ansonsten wird es für mich nur noch komplizierter.
Danke