Seite 1 von 1
Betriebskostennachzahlung
Verfasst: 27.12.2007 12:58
von tomas
Hallo allerseits hätte da mal ne Frage.
Übernimmt die Arge bei einem Hartz4 Empfänger Betriebskostennachzahlung?
Bei uns wurde dies abgelehnt mit der Begründung das wir Monatlichen hätten mehr zahlen müßen was wir aber garnicht festlegen konnten sondern der Vermieter festgelegt hat.
Also dann wäre dankbar für jede Hilfe.
Freundliche Grüße von Tomas
Re: Betriebskostennachzahlung
Verfasst: 27.12.2007 15:53
von Confused
tomas hat geschrieben:Hallo allerseits hätte da mal ne Frage.
Übernimmt die Arge bei einem Hartz4 Empfänger Betriebskostennachzahlung?
Bei uns wurde dies abgelehnt mit der Begründung das wir Monatlichen hätten mehr zahlen müßen was wir aber garnicht festlegen konnten sondern der Vermieter festgelegt hat.
Also dann wäre dankbar für jede Hilfe.
Freundliche Grüße von Tomas
Hi Tomas,
ich hatte die gleiche Frage und hatte dazu auch dann was gefunden schau mal
hier
lg
und einen guten Rutsch
C.
Verfasst: 27.12.2007 19:20
von Melinde
Hallo tomas
Kosten der Unterkunft sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen heisst es.
Dazu gehören auch die Betriebskosten inkl. Heizerei. Nur Strom und die Kosten für Warmwasser muss man selber zahlen.
Also nochmal Antrag auf Übernahme stellen, schriftlichen Bescheid abwarten, dem widersprechen.
Wenn die Wohnung von den Kosten her im Rahmen dessen ist was ARGE als angemessen akzeptiert hat haben die auch die Nebenkosten zu übernehmen.
Was wohl wäre wenn es eine dicke Rückvergütung gegeben hätte????
Ob da das Geld etwa nicht angerechnet worden wäre????
Ist schon ein seltsames Argument ihr hättet mehr zahlen müssen. Ausser wenn der Vermieter bei einer neu vermieteten Wohnung die Nebenkosten bewusst zu niedrig angesetzt hat um einen Mieter zu finden. Aber das wäre dann eine Angelegenheit die mit Hilfe eines Mietervereins zu regeln ist.
Gruss
Verfasst: 27.12.2007 20:35
von buxi
Hallo tomas, ich kann Melindes Aussage nur unterstreichen, die Argumentation der Arge hat mich jetzt wirklich zum Lachen gebracht.....halten die einem für blöd? Oder wollen sie nur mal wieder schauen, wie weit sie gehen können bevor sie mal wieder durch Widerspruch und Klageandrohung auf den Deckel bekommen.
Ist doch eigentlich nicht zu fassen, daß es ohne lästiges Hin und Her bei der Arge nicht mehr geht. Schade!
Gruß buxi
Verfasst: 31.12.2007 11:54
von tomas
Hallo und danke erstmal für eure Antworten.
Wie es aussieht werden wir nun einen Wiederspruch schreiben.
Könntet ihr uns die Paragraphen nennen auf die wir uns berufen können.
Danke im voraus und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Freundliche Grüße von Tomas und Antje.
Verfasst: 31.12.2007 15:28
von Melinde
Hallo Tomas und Antje
Ihr beruft euch auf
SGB II §22.
Ein Widerspruch muss nicht perfekt formuliert sein
Gruss
und Guten Rutsch (ohne Glatteis)