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Lohnzettel
Verfasst: 26.12.2007 17:43
von katzen71
sagt mal, ich kann mich errinnern, dass es irgendeine klausel oder so gibt, wo drin steht, dass ich nicht verpflichtet bin, der arge die lohnzettel auszuhändigen. stimmt das??
ich muss doch "nur" die vordrucke von denen ausfüllen lassen, oder???
die lohnzettel geht die doch nix an, oder??? ich mein, da stehen ja noch andere zahlen, (wie überstunden und urlaubskonto...) drauf und das geht die ja nix an, oder seh ich das falsch?
ich
Verfasst: 26.12.2007 19:07
von babydoll123456
wir müssen auch jeden monat die gehaltsabrechnung volegen! gerade wegen überstunden da dann ja mehr geld gezahlt wird!
Re: ich
Verfasst: 26.12.2007 20:38
von katzen71
babydoll123456 hat geschrieben:wir müssen auch jeden monat die gehaltsabrechnung volegen! gerade wegen überstunden da dann ja mehr geld gezahlt wird!
richtig als lohnzettel??? oder die ausgefüllten vordrucke vom amt???
bei uns werden die ü-stunden nämlich nicht bezahlt, sondern gesammelt und das sieht schon blöd aus, wenn dann auf´m zettel die 400-450 ü-std. für dieses jahr drauf stehen. ist ja eigentlich arbeitsrechtlich nicht zu vertreten, nicht das der AG oder wir eins auf´n deckel bekommen

Verfasst: 26.12.2007 21:14
von nonsens
Es müssen die Lohnzettel sein. Als Kopie eingereicht.
Dann sehen die, was überwiesen wurde, was gezahlt/bezahlt wurde für welche Arbeit.
Sonst könntest Du noch auf die Idee kommen, Einkommen beim Amt vorbeischleichen zu lassen
Wir müssen das auch monatlich tun, sonst gibt es keine Berechnung.
Die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers wird nur beim Stellen des Fortzahlungsantrages/Neuantrages benötigt. Danach dann nur noch der Lohnzettel . Ungeschwärzt und als Kopie. So isses nu mal

ich
Verfasst: 27.12.2007 06:48
von babydoll123456
nein richtig die gehaltsabrechnung die man vom arbeitgeber bekommt!
ich muss jeden monat zur arge fahren und abgeben

Verfasst: 27.12.2007 15:31
von Henry01
Rein rechtlich gesehen gibt es eine solche "Klausel" wie oben nachgefragt nicht. Man hat dem Amt seine Hilfebedürftigkeit zu beweisen. Als Verwaltungsvereinfachung haben manche Ämter bzw. die BA Vordrucke entwickelt. Die können die ARGEn oder Ämter nehmen, müssen aber nicht. Das probateste Mittel des Nachweises des Monatslohns aber ist und bleibt der Lohnzettel ggf. sogar in Verbindung mit den Kontoauszügen. Diesen Nachweis kann das Amt natürlich als Nachweis der Hilfebedürftigkeit verlangen.
Henry
Verfasst: 27.12.2007 16:05
von Confused
ich kann die Abrechnungen meiner Tochter unserem SB jeden Monat per Mail schicken, er rechnet uns jeden Monat 200 euro Verdienst an also 100 freibetrag und 100 als Anrechnungsbetrag und was sie dann weniger oder mehr verdient wird mir oder ihm dann im nächsten Monat berechnet. Das ist ne super Lösung so finde ich:)
Zum Thema zurück
Katzen71 im grunde kan es dir ja egal sein,wenn deine Firma gesetzeswirdrige Sachen macht

also ich sehe keinen Grund die Abrechnungen nicht vorzulegen wenn du nichts zu verbergen hast
lg
C.
Verfasst: 27.12.2007 17:02
von katzen71
Confused hat geschrieben:
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Katzen71 im grunde kan es dir ja egal sein,wenn deine Firma gesetzeswirdrige Sachen macht

also ich sehe keinen Grund die Abrechnungen nicht vorzulegen wenn du nichts zu verbergen hast
lg
C.
"gesetzeswidrig" weiß ich ja nich soo genau, aber fakt ist, dass ´ne menge überstunden auf´m zettel stehen, die definitiv auch gearbeitet wurden, aber kein lohnausgleich, geschweige denn ein freizeitausgleich oder so erfolgte. und lt. arbeitszeitgesetz dürfen ja tgl nicht mehr wie 10 std, gearbeitet werden. und das kommt bei uns definitiv nicht hin. es nützt uns bloß nix, wenn die firma (von wem auch immer) einen auf den deckel bekommt und der job deswegen flöten geht
mit der variante Argevordruck UND konotauszug könnte ich ja gut leben

mmhhh
Verfasst: 27.12.2007 19:20
von babydoll123456
in der frage die ihr vorher gestellt habt stand drin das dein mann extra kohle bekommen hat! ist das der grund warum ihr die gehaltsabrechnung nicht zeigen wollt?
es ist ärgerlich das dieses geld angerechnet wird aber ist leider nun mal so!
bei uns ist das nicht anders!!
aber auch das ´mit dem kindergeld2 ist nicht die lösung! ihr habt zwar " nur" 50euro weniger aber ende des jahres auch ne betriebskosten abrechnung u.s.w! das wird ja nun auch vom amt zum teil bez....
Re: mmhhh
Verfasst: 27.12.2007 20:12
von katzen71
[quote="babydoll123456"]in der frage die ihr vorher gestellt habt stand drin das dein mann extra kohle bekommen hat! ist das der grund warum ihr die gehaltsabrechnung nicht zeigen wollt?
es ist ärgerlich das dieses geld angerechnet wird aber ist leider nun mal so!
quote]
neeeee....hab doch gesagt: lohnbescheinigung von arge UND kontoauszug wäre nicht das problem, da sehen die ja auch, was gezahlt wurde.
wir haben bloß bedenken, wegen den ganzen angefallenen überstunden, die auf´m zettel mit drauf stehen. da könnte er locker 3 monate zu hause bleiben, um die std. abzusetzen. und das wird der AG nicht mitmachen.
und wie ich vorher schon geschrieben habe ist es ja lt. arbeitszeitgesetz nicht so ganz legal, dass er soviel arbeitet und keinen ausgleich dafür hat.
ich oder wir wollen jetzt bloß keinen stein ins rollen bringen und dann viell. ganz ohne job dastehen, verstehste? deshalb wäre uns die variante Lohnvordruck der arge+Kontoauszug lieber!!
Verfasst: 27.12.2007 20:15
von katzen71
...außerdem müssen wir eh´nur noch max. 1 jahr überbrücken, da ich dann wieder arbeiten gehe.....