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Was bedeutet das Bitte

Verfasst: 26.12.2007 10:03
von kettelmaus
Rz. 11.96: Privilegierung von Aufwandsentschädigungen im Rahmen des Modellprogramms „Generationsübergreifende Freiwilligendienste“ bis zur Höhe der Übungsleiterpauschale

Kapiere das nicht so ganz :oops:

Übungsleiter

Verfasst: 26.12.2007 11:39
von pingpong
Hallo Kettelmaus,
lies bitte die nachfolgenden links, den mehr Erklärungen habe ich auch nicht

http://www.ratgeber-steuer24.de/Nebenjo ... chale.html

http://www.gender-mainstreaming.net/bmf ... 57936.html


Übrigens: die Erhöhung von 1.848 Euro auf 2.100 Euro ist inzwischen endgültig beschlossen - und zwar nicht nur vom Bundestag, sondern auch vom Bundesrat.

Verfasst: 26.12.2007 11:40
von Melinde
Hallo kettelmaus
Ich verstehe das so:
Das heisst das die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter bis zur Höhe von 2100 € im Jahr (ergo 175 € im Monat) als zweckgebundene Einnahme gewertet wird = keine Anrechnung.
"...Werden Bürger gemeinnützig oder kirchlich aktiv, können sie den Freibetrag für Übungsleiter nutzen. Der lag bislang bei 1.848 Euro pro Jahr und steigt ab 2007 durch das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Stärkung des bürgerlichen Engagements auf 2.100 Euro an...."
Quelle

Das Modellprogramm "Generationsübergreifende Freiwilligendienste"

Die "Übungsleiterpauschale": Unterschätztes Steuerprivileg für Nebenjobber

Gruss

Verfasst: 26.12.2007 14:40
von kettelmaus
:D Dank an euch jetzt bin ich schlauer.....


Gruss und einen guten Rutsch in ein besseres Jahr..... :roll: