Seite 1 von 1

Rückzahlung von Leistungen

Verfasst: 20.12.2007 12:31
von txl1969
Hallo,
ich habe eine Frage, die vielleicht ähnlich bereits gestellt wurde. Allerdings habe ich keine Antworten auf meine Frage gefunden.

Meine Situation ist so:
Ich beziehe seit 30.06.2007 ALG2. Vorher war ich selbstständig und habe aus der selbstständigen Tätigkeit auch nach diesem Datum Einkünfte, die den Förderungssatz weit übersteigen, erziehlt. Da mein Auftraggeber unzuverlässig war, habe ich nicht mit dem Geld gerechnet und weiss auch, dass ich das angeben und zurückzahlen muss.

Wie wird die Rückzahlung berechnet?
(Ich habe insgesamt 4 Rechnungen gestellt, von denen 2 in einem Monat überwiesen wurden.)
Werden die Einkünfte monatlich gegegerechnet, muss ich also für 2 Rechnungen in einem Monat lediglich die ALG2 Bezüge zurückzuahlen?

Ich habe parallel erhebliche Steuerschulden und einen Teil der selbsständigen Einkünfte zur Begleichung dieser Schulden eingestzt.
Kann davon etwas angerechnet werden, um die Rückzahlungssumme zu minimieren?

Kann ich für die Rückzahlung Ratenzahlung beantragen und welch Höhe ist akzeptabel?

Ich hoffe, mein Problem ist deutlich geworden. Ich würde mich über Antworten freuen.