Seite 1 von 1

In gemeinsame Wohnung ziehen, Fragen..

Verfasst: 18.12.2007 10:37
von hermmie
hallo zusammen,

erstmal klasse Forum, ich hoffe mir kann hier geholfen werden :)

Also es geht darum das ich ALG2 beziehe und in meiner von der arge finanzierten Wohnung lebe.

Meine Freundin und ich wollen zusammenziehen, wie verhält sich das beim amt, muss ich denen bescheid sagen?

Meine Freundin und ich haben bis jetzt noch nie zusammen gewohnt ( von wegen dieser 1-Jahres Geschichte ), wird ihr einkommen auf meine Bezüge trotzdem angerechnet? Wir haben auch kein gemeinsames Konto oder sowas.. Dann sind wir doch eigentlich keine Bedarfsgemeinschaft, bis wir ein Jahr zusammenleben, oder verstehe ich das falsch? :)

schonmal danke für eure Hilfe.

Verfasst: 18.12.2007 14:27
von Melinde
Hallo hermmie
Das mit der Bedarfsgemeinschaf tsiehst Du richtig.
Ist in SGB II § 7 (3) und (3a)geregelt.
Erst nach 1 Jahr Zusammenleben.
Bescheid geben musst du aufgrund Deiner Mitteilungspflicht.
Gruss

Verfasst: 18.12.2007 20:52
von hermmie
hi, danke für deine schnelle antwort :) finde das "beamtendeutsch" nur immer recht schwer zu lesen und war mir damit nicht sicher.

damit wäre mir glaube ich im moment auch schon geholfen.