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Kein Erstausstattungsgeld weil Miete zu Teuer ????

Verfasst: 17.12.2007 12:11
von Cherrycoke
Ich habe folgendes Problem , könnte zum 1.1.08 eine endlich eigene Wohnung haben , des amt ist auch damit einverstanden nur wurde mir von denen mitgeteilt das ich kein Erstausstattungsgeld erhalte weil die Kaltmiete den hier in Essen genehmigten satz von 217 € um 20 € überschreitet (kaltmiete:237€) !

Ist des so richtig kann mir des irgendwie nicht vorstellen ?

Verfasst: 17.12.2007 13:03
von Melinde
Hallo Cherrycoke
Kann mir auch nicht vorstellen das diese Auskunft richtig ist.
Lass Dir die Genehmigung zum Einzug in diese Wohnung schriftlich geben und beantrage danach die Erstausstattung.
Eine Aufrechnung der unterschiedlichen Posten gibt es nicht, zumindest habe ich da nix in §22 oder §23 SGB II gefunden.
Es kann allerdings sein das es bei Betriebskostenabrechnungen Probleme geben wird wegen Übernahme weil die Kosten der Unterkunft über der Angemessenheitsgrenze liegen.
Gruss

Verfasst: 17.12.2007 13:15
von Cherrycoke
Nun des hat mir mein Jobcenter berater am telefon gesagt , die wohnung währe oki aber wegen den 20€ drüber hätte ich kein anrecht auf renovierungs oder erstaussattungsgeld , was ich mir nicht vorstellen kann denn laut dem SGB hat man ab dem punkt anspruch ab dem man es sich selber nicht leisten und die sicherung zum leben gefährdet ist in der hinsicht ist es ja so wenn ich in eine wohnung ziehe ohne möbel , wie soll man da leben ? auf papkartons weiß nicht wie die sich das vom amt vorstellen !

Verfasst: 17.12.2007 13:17
von Cherrycoke
Dazu kommt des dem amt hier die betriebskosten vollkommen schnuppe waren ja nicht mal nachgefragt haben !

Verfasst: 17.12.2007 13:37
von Melinde
Hallo Cherrycoke
Gesagt haben kann man vieles, lass Dir den Einzug schriftlich genehmigen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Nebenkosten sind in jedem Mietvertrag aufgelistet samt der dafür zu zahlenden monatlichen Beträge. Braucht ARGE nur lesen und muss nicht extra nachfragen.
Die Betriebskostenabrechnung erstellt der Vermieter jedes Jahr, meist am Jahresende, und daraus ergeben sich entweder Nachforderungen oder Rückvergütungen. Rückvergütungen mindern im nächsten Monat die Kosten der Unterkunft, werden also angerechnet, bei Nachforderungen werden die Kosten auf Antrag übernommen sofern als angemessen angesehen.
Nichtunterschriebenen Mietvertrag vorlegen, schriftliches OK und dann am nächsten Tag beantragst du die Erstausstattung.
Wird abgelehnt Widerspruch usw.
Klar, Leben in einer Wohnung ohne annähernd vollständige Möblierung ist nicht das wahre aber vorübergehend nicht unmöglich.
Du hattest doch bislang sicher auch Bett usw., das nimmst Du weiterhin wie auch sonstiges. Bei Herd und was so in eine Küche gehört behilfst Du Dir mit Campingkocher oder Kochplatte, Fensterbank ist der Behelfs-Kühlschrank. Oft stehen in Wohnungen schon Herd und Spüle, dann ist für den Übergang bis der Antrag bewilligt wurde nur noch begrenzt Kreativität bezüglich "Modell Jaffa-Möbel" gefragt.
Gruss

Verfasst: 18.12.2007 11:19
von Cherrycoke
Nein Melinde Besitze keinerlei Möbel Schlafe hier auf einen Reisebett im Wohnzimmer weil für mehr einfach nie des Geld da war !

Verfasst: 18.12.2007 14:21
von Melinde
Hallo Cherrycoke
Ein Grund mehr auf zügige Bearbeitung des Antrags auf Erstausstattung zu bestehen. Ggf. mit Hilfe einer Beratungsstelle.
Wird der Antrag abgelehnt Widerspruch einlegen.
Gruss

Verfasst: 19.12.2007 02:01
von Ralf Hagelstein
Zusätzlich würde ich den SB auf eine Entscheidung des BUNDESSOZIALGERICHTES (Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 10/06 R) hinweisen, und Nachfragen, wie dies für Essen umgesetzt wurde.
Das ganze natürlich schriftlich mit Hinweis auf §§ 13/14/15 SGB I.