Angemessenheit - Brauche dirngend Rat!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Nordseeperle
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2007 15:48

Angemessenheit - Brauche dirngend Rat!

Beitrag von Nordseeperle »

Guten Tag an alle im Forum!

Bin ganz neu hier und habe schon ein recht komplexes Problem. Aber bevor ich in diesem Zusammenhang in Details (wäre wohl alles auf einmal zu umfangreich) gehe, möchte ich einmal folgenden Sachverhalt mit der Bitte schildern, mir hierzu vielleicht Eure Erfahrungen bzw. Kenntnisse mitzuteilen:

Mein Ehemann, von dem ich nun schon fast 2 Jahren getrennt lebe, und ich besitzen ein noch hoch verschuldetes Haus. Kurz nach unserer Trennung ist mein Mann dann ausgezogen und ich bin mit unseren 4 Kindern dort wohnen geblieben. Die hiesige ARGE hat mir dann auch über 6 Monate die Zinskosten für die Hypothek bezahlt, mich aber gleichzeitig aufgefordert, mir eine kostengünstigere Wohnung zu suchen.

Nachdem mein Mann zwischenzeitlich wieder in unser Haus eingezogen war eskalierte die Situation vollkommen und ich entschloss mich, mir mit den Kindern eine neue Wohnung zu suchen, was auch von der ARGE an meinem alten Wohnort unterstützt wurde. – Selbst die Umzugskosten sollte ich geltend machen können.

Nun habe ich ein Haus gefunden, welches ziemlich genau dem mir vermeintlich zustehenden Wohnraum (95 qm) entspricht und bin auch schon dort eingezogen. Meine neue ARGE schreibt jetzt allerdings in ihrem Bescheid, meine Miete sei zu hoch (4,30 €/qm statt 3,76 €/qm) und daher sei die Wohnung nicht angemessen.

Damit meine ehemalige ARGE aber die Umzugskosten übernimmt, wollen sie von der jetzigen eine "Angemessenheitsbescheinigung"!

Nun meine eigentlich 1. Frage: Was ist in meinem Fall angemessen?

Eine Wohnung zum von der ARGE errechneten qm-Preis ist hier nicht zu bekommen! Und ich bin schon froh, dass ich für eine so große Familie überhaupt etwas gefunden habe.

Kann mir von Euch jemand etwas zu diesem Thema berichten? Für mich ist das jetzt wirklich ein sehr großes Problem, denn ich lebe in der neuen Wohnung mit meinen Kindern praktisch aus dem "Koffer", weil ja noch fast alle Möbel und sonstige Sachen im alten Haus stehen.

Bitte helft mir in dieser Sache!! Vielen Dank!

Nordseeperle
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Nordseeperle, Du schreibst, daß die Arge Dich damals unterstützt hat, beim Auszug aus dem gemeinsamen( verschuldeten) Haus. Hat die Arge Dich denn nicht aufgeklährt, daß Du vor Anmietung einer neuen Wohnmöglichkeit unbedingt die Genehmigung der Arge für die neue Wohnung brauchst ( der Grund für die Genehmigung ist die Überprüfung der Angemessenheit der neuen Wohnung durch die Arge)

Du schreibst, die Arge sagt jetzt, die neue Wohnung ist zu teuer. Als Du von der Arge aufgefordert wurdest eine kostengünstigere Wohnung zu suchen, hat sie in dem Schreiben nicht exakt erläutert, wie groß, wie hoch der m²-Preis, wie hoch die Nebenkosten, wie hoch die Heizkosten sein dürfen? Das hätte nämlich alles in diesem Schreiben, das Dich zum Umzug auffordet drinstehen müssen. Stand das nicht drin, ist das ein arges Versäumnis von der Arge!!!!
Diesbezüglich gibt es nämlich inzwischen Gerichtsurteile, die aussagen, falls die Arge zum Umzug auffordert muß sie ganz detailliert beschreiben, wie hoch die neuen Wohnkosten maximal sein dürfen.

Die Arge genehmigt normalerweise nur Wohnkosten die einer Sozialwohnung entsprechen würden. Du schreibst, eine Wohnung zu diesem m² Preis, wie ihn die Arge Dir vorgibt, ist in Deinem Wohnort nicht zu finden, kannst Du den Nachweis erbringen, daß Du Dich umfangreich bemüht hast um eine solche Wohnung, aber wirklich keine zu finden oder zu bekommen war, muß die Arge Dir die bisherigen Mietkosten weiter bezahlen.
Es gibt nun 2 Möglichkeiten für Dich: Scheust Du den Rechtsstreit mit der Arge, mußt Du in Kauf nehmen, daß sie Dir die angemessenen Wohnkosten bezahlen und Du die Differenz zum höheren Mietausgleich selbst aus Deiner Grundsicherung ausgleichst.

Hast Du die Nerven, Dich auf einen eventuellen Rechtsstreit einzulassen, leg Widerspruch ein und suche Dir einen Rechtsanwalt.
Gruß buxi
Nordseeperle
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2007 15:48

Beitrag von Nordseeperle »

Hallo!

Leider kann ich hier erst heute wieder Stellung nehmen, da mein Internet-Zugang in den letzten Tagen nicht funktionierte.

Ich hatte ja schon durchblicken lassen, dass die Sache bedeutend komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint …

Als ich noch in unserem gemeinsamen Haus lebte, hat die damals zuständige Stelle mich aufgefordert, mir "eine Unterkunft mit entsprechend geringen Kosten" zu suchen.

In einem späteren Schreiben hieß es dann:

… "Ihre hier geltend gemachten Unterkunftskosten sind unangemessen hoch. Bei der Bemessung Ihrer SGB II Leistungen werden aktuell daher auch nur die gemäß § 22 Absatz 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten anerkannt.

Durch Ihren geplanten Umzug streben Sie nun an, Ihre Unterkunftskosten auf einen im Sinne des § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II angemessenen Betrag zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung stimme ich Ihrem Umzug gemäß § 22 Absatz 2 zu.

Eine Entscheidung über die Angemessenheit Ihrer zukünftigen Wohnung kann noch nicht getroffen werden, da Sie mir diesbezüglich noch keine Unterlagen vorlegen ko9nnten. Entsprechende Unterlagen sind bei Ihrem zukünftigen sozialen Leistungsträger vorzulegen. Eine Entscheidung über die Angemessenheit wird dann von dort erfolgen.

Eine Umzugszustimmung gemäß § 22 Absatz 2 SGB II wird Ihnen hiermit – soweit die zukünftigen Unterkunftskosten angemessen sind – erteilt."

Das neue Amt schreibt nun allerdings, die Mietkosten seien unangemessen hoch. Es geht hier wohl um eine Differenz von ca. 0,40 €/qm. Billiger geht es aber hier wohl nicht. Ich habe mich bei meiner Suche schon eher in den "Ländlichen Bereich" orientiert – an meinem alten Wohnort wäre dieser Preis überhaupt nicht zu erzielen gewesen.

Wie dem auch sei, ich könnte mich ja noch damit abfinden, die höheren Kosten aus "eigener Tasche" zu zahlen, nur hängt der Begriff "Angemessenheit" ja auch der Übernahme der Umzugskosten im Raum. Und die kann ich beim besten Willen aktuell nicht bezahlen!

Deshalb wieder die Frage: Was ist denn nun angemessen? Die Kosten gegenüber der alten Wohnung habe ich definitiv gesenkt. Und die Größe der Wohnung entspricht durchaus den Vorgaben der ARGE. Gibt es hier denn überhaupt keinen Spielraum?! Es sollte doch irgendwie eine Möglichkeit geben, dass vor allem die Kinder ihre Betten etc. bekommen …

Über weitere Hilfe von Euch würde ich mich sehr freuen!

Nordseeperle
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DJDC
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Registriert: 07.09.2006 14:25
Wohnort: Bad Rappenau

Beitrag von DJDC »

Ich zitiere mal aus " Sozialhilfe24.de":
Die örtlichen Gegebenheiten sind entscheidend für die Frage nach der Angemessenheit der Miete. Eine - für das ganze Bundesgebiet - einheitliche Antwort auf die Frage, wann die Miete angemessen ist, kann es deshalb nicht geben, weil die Mieten in Deutschland je nach geografischer Lage stark unterschiedlich sind. In München etwa zahlt man für eine Wohung beispielsweise doppelt so viel wie im Ruhrgebiet.
Einen Anhaltspunkt für die Mietobergrenze gibt das Wohngeldgesetz (WoGG). Das Wohngeldgesetz berücksichtigt jedoch die am jeweiligen Ort marktüblichen Mieten; angemessen nach der Rechtsprechung der Sozialgericht ist ein Mietpreis im unteren (das ist nicht der unterste) Bereich der ortsüblichen Mieten. Am besten fragt man bei der ARGE nach, ehe man eine Wohnung anmietet.


und so wie ich es verstehe bist du in einen anderen Landkreis gezogen wo eben andere Höchstwerte für die Unterkunftskosten gelten.

gruß
Claus
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Nordseeperle
Bei einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE muss die bisherige ARGE die Zustimmung zum Umzug geben und die neue ARGE bei der Angemessenheit der angestrebten Wohnung zustimmen bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.
Da das offenbar nicht so gewesen ist sind die Chancen auf Kostenübernahme gering.
Allerdings lohnen Widerspruch und bei weiterer Ablehnung auch weitere Schritte mit Hilfe eines Anwalts.
Über die Vorgehensweise hätte man Dich vorher aufklären müssen um Schaden zu vermeiden. Ämter sind für den Bürger da und haben eine Aufklärungs- und Beratungspflicht.
Adressen von Anwälten/Beratungsstellen findest Du bei Tacheles
Viel Erfolg
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Nordseeperle
Beiträge: 3
Registriert: 15.12.2007 15:48

Berechnung des neuen Bescheides

Beitrag von Nordseeperle »

Hallo,
zunächst einmal ein "Dankeschön" an alle, die mir auf dieses Thema geantwortet haben und vielleicht noch werden ...!

Mittlerweile habe ich auch meinen neuen Bescheid von der hiesigen ARGE erhalten. Er weicht um über 200,-€ (!!!) von dem an meinem alten Wohnort ab. Und das nicht nur wegen der Zulage für die Wohnung, sondern auch in der Berechnung meiner Kinder. Das kann ja wohl kaum sein, oder?

Kann mir jemand mitteilen, wie ich den nun Sachlich nachvollziehen kann?

Von meinem eigentlichen Antrag habe ich keine Kopie, weil ich immer wieder noch Fakten nachreichen oder Fragen zusätzlich vor Ort beantworten musste, die dann auch direkt in den Antrag eingefügt wurden. Schliesslich war er dann weg. Zumindest vom Tisch des entgegennehmenden Sachbearbeiters, obwohl ich eigentlich noch einmal dort hinkommen musste, um eine offen Frage zu beantworten bzw. zu belegen.

Gibt es eine Möglichkeit, den gesamten Antrag noch einmal in Kopie zu erhalten? - Die Widerspruchsfrist läuft in 1 Woche aus ...

Und wie lässt sich der Bescheid dann neutral nachvollziehen? - Gibt es da irgendwelche Programme oder Anlaufstellen?

Vielen Dank für Eure Antworten oder Anregungen!

Nordseeperle
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo Nordseeperle. Frag am Thresen/ Empfang Deines Jobcenters nach, ob es eine Möglichkeit gibt, den Antrag in Kopie zu bekommen. Ich weiß nicht wo diese Anträge abgelegt werden, könnte vielleicht sogar in Nürnberg sein. Falls Du nicht zurecht kommst mit der Berechnung Deines Antrags muß Dir auch dabei das Jobcenter/Arge behilflich sein. Deine Anlaufstelle ist immer erst mal der Thresen/Empfang. Wenn Dir das Personal dort nicht weiter helfen kann, können sie Dir Auskunft geben, wo Du Dich hinwenden kannst. Auf jeden Fall sind sie zur Auskunft verpflichtet!!!! Die Wohnkostenfrage ist wirklich ein komplexeres Problem zumal in meinen Augen die Arge versäumt hat Dir eine detaillierte Aufstellung zu den Wohnkosten zu geben, ist sie ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen. Da brauchst Du einen Anwaltlichen Rat.
Den Widerspruch kannst Du sofort einlegen damit die Frist Gültigkeit hat. Schreib rein, daß die Begründung folgt und lass Dich dann bezüglich der Begründung vom Anwalt beraten. Die Begründung hat ja dann noch Zeit. Hauptsache der Widerspruch ist fristgerecht eingegangen.
Gruß buxi
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Nordseeperle
Auch wenn eine Akte in Papierform unauffindbar ist, im Zeitalter der EDV gibt es alles auch im Computer, da kann ein Ausdruck von erstellt werden. (es sei denn dieses offensichtlich etwas komplizierte Programm A2LL hat es gefressen)
Also Akteneinsicht beantragen, Handakte und elektronische Akte.
Ansonsten lies Dich mal hier durch. Habe es selber jetzt auf die Schnelle nicht ganz gelesen aber vielleicht findest Du ja was brauchbares.
Überprüfung des Bescheides wäre auch eine Möglichkeit.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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