Hartz4 trotz privater Therapeutenausbildung?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Schmidtgitte
Beiträge: 1
Registriert: 15.12.2007 16:49

Hartz4 trotz privater Therapeutenausbildung?

Beitrag von Schmidtgitte »

Hallo!

Ich habe eine ziemlich komplizierte Frage, die meine persönliche Situation betrifft. Ich hoffe aber, in diesem tollen Forum hier kann mir jemand helfen...

Ich bin 27 Jahre alt und werde im März 2008 mein Psychologiestudium beenden. Direkt im Anschluss möchte ich eine Therapeutenausbildung an einer entsprechenden Privatschule beginnen.
Diese Ausbildung wird ca. 18.000,- € kosten (Lebenserhaltungskosten nicht mitgerechnet), wovon ich mir schon 16.000,- € seit meiner Jugend mit Jobs und Verwandtenunterstützung angespart habe. Für diese Ausbildung werde ich auch einen Vollzeit-Praktikumsplatz haben, der in der aber leider nicht bezahlt wird.
Außerdem will ich aus Kostengründen mit Ende des Studiums mein WG-Zimmer kündigen und zu meinem Freund in meine Heimatstadt ziehen.

Nun meine Frage:
Da ich ja nicht mehr studiere und folgerichtig auch kein Bafög mehr bekomme, sowie aufgrund der Ausbildung auch kein Geld hinzuverdienen kann, bleibt mir ja rein theoretisch nur, eine soziale Leistung des Staats in Anspruch zu nehmen - für mich bedeutet das, ich muss Hartz4 beantragen für die Zeit, die meine Therapeutenausbildung dauert.
Aber kann ich das überhaupt, wenn ich über 16.000,- € Bargeld verfüge?
Wäre gar mein Freund für mich unterhaltspflichtig (das will ich auf keinen Fall)? Wie muss ich mich verhalten? Wer weiß einen Ratfür mich?

Ich hoffe, ich habe keine notwendige Antwort vergessen und danke schon mal für eure Antwort.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Die Frage, die kannst du Bafög bekommen, wenn du 16.000 Euro Vermögen hast?? Da sind doch nur 5.200 Euro erlaubt?!

Das zweite ist, dass du wiederum eine Ausbildung machst. Wenn die bafögfähig ist, gibt es sowieso kein ALG 2. Und es sieht ganz danach aus, als ob eine Therapeutenausbildung in Deutschland "dem Grunde nach" bafögfähig ist:
http://www.uni-leipzig.de/~ipt/

Aber selbst wenn sie nicht bafögfähig ist, ist es beim ALG 2 so, dass du natürlich in erster Linie arbeiten sollst um ohne ALG 2 zu leben. Eine Unterstützung für x Jahre nur damit du noch nach einem Studium eine Ausbildung machen kannst: Dafür gibt es kein ALG 2, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Ausbildungsförderungsleistung.

Dessenungachtet, dass tatsächlich deine 16.000 Euro Vermögen auch gegen einen ALG 2 Anspruch stehen.

Henry
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Natürlich ist Dein Freund dann unterhaltspflichtig, soweit er über genügend Einkommen verfügt.

Viele Grüße
Ellichen
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