Seite 1 von 1

Komplizirte Frage für eine Bekannte

Verfasst: 15.12.2007 11:37
von Corica
Bin am 3.3.2006 umgezogen in eine neue Wohnung.
Bekomme ALG 2. Nun habe ich eine Rückerstattung
bei der Jahresrechnung für 2006 in meiner neuen
Wohnung bekommen, 340€ wurde gleich von der ARGE
Abgezogen.
Ich habe ein Kind und hatte Mutterschutz bis Oktober
2007. Nun bekomme ich ALG 1.
Nun bekam ich die Jahresrechnung für die alte Wohnung.
Und muß 280 € nachzahlen, zu dieser zeit habe ich noch
ALG 2 bezogen. Ich habe das beim Amt eingereicht, wurde
Abgelehnt, da ich jetzt ALG 1 beziehe.
Ich habe Widerspruch eingelegt, wurde abgelehnt.

Das Guthaben haben sie abgezogen, aber die Nachzahlung
Von der alten Wohnung wollen sie nicht bezahlen.

Was soll sie jetzt machen ??????

Mfg Dieter

Verfasst: 15.12.2007 13:08
von buxi
ist absolut ungerecht! Meine Antwort wäre: Anwalt und Klage beim SG. Wenn ein Widerspruch schon mal abgelehnt wurde bleibt einem nur noch dieser Weg und wenns mir persönlich passieren würde, würde ich mich beim Anwalt erkundigen ob das bei Gericht durchgeht.
Gruß buxi

Verfasst: 15.12.2007 16:44
von Henry01
Das ist nicht unrecht!

Das Guthaben floss zu einem Zeitpunkt des ALG 2 Bezuges zu, ist also anzurechnen. Je nach damaliger Gesetzeslage als Einkommen oder als Abzug von der Miete.

Und jetzt die Nachzahlung kam zu einem Zeitpunkt, wo keine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Gem. § 7 SGB II werden Leistungen nach dem SGB II aber nur an Hilfebedürftige geleistet.

Umgedreht würde ein Guthaben, welches dann noch aus einer Zeit des ALG 2 Bezuges (teilweise) stammen würde, auch nicht ans Amt zu zahlen sein. Das könnte sie genauso behalten.

Einer Klage messe ich keinen Erfolg bei.

Henry

Verfasst: 15.12.2007 16:48
von DjTermi
Also eine Klage würde ich nicht erfolgreich sehen weil:

Das Guthaben wurde ausgezahlt als Sie noch ALG II bekommen hat.

Die Nachzahlungaufforderung bekommt Sie aber zu einen Zeitpunkt wo Sie nicht mehr ALG II bekommt, daher kan Sie laut SGB II 7 nichts mehr bekommen.

Verfasst: 15.12.2007 16:49
von DjTermi
ups da war Henry schneller :D :D :D

Verfasst: 15.12.2007 18:18
von Corica
DjTermi hat geschrieben:Also eine Klage würde ich nicht erfolgreich sehen weil:

Das Guthaben wurde ausgezahlt als Sie noch ALG II bekommen hat.

Die Nachzahlungaufforderung bekommt Sie aber zu einen Zeitpunkt wo Sie nicht mehr ALG II bekommt, daher kan Sie laut SGB II 7 nichts mehr bekommen.
Danke