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umzug in billigere wohnung ("unangemessener wohnraum&am

Verfasst: 14.12.2007 17:49
von mellow
hallo.
folgendes.
bin aus berlin, 22 jahre, seit 2004 offiziell mit eigenem wohnsitz. hier beträgt der satz für eine person 360 euro.
habe im oktober letzten jahres hartz 4 beantragen müssen und bewilligt bekommen.
habe zu dem zeitpunkt in einer wohnung für 431,70 gewohnt + gaskosten (30 euro) für die heizung und wasser.

nun habe ich mir eine wohnung gesucht für 399 euro, die kosten setzen sich dort aus 369 euro für die wohnung + betriebskosten, und 30 euro für heizkosten (zentralheizung).

war heute da mit dem mietvertrag, nur die kopie und habe gesagt ich habe eine wohnung für 369 euro + 30 euro heizungskosten. (heizung wird ja immer extern berechnet wenn ich mich nicht täusche?!).
ich habe gesagt die mehrkosten würde ich selber tragen.
das deshalb weil: ich befinde mich in ausbildung und bekomme schülerbafög neben dem hartz 4. davon werden mir nur 20 % ausgezahlt, aber das sind genau diese 40 (genau genommen 39) euro, die ich dann selber zur wohnung zahlen würde.
ob ich nun in dieser wohnung hier die kosten selber trage, oder in einer billigeren wohnung mit nur 47 quadratmeter, anstelle der vorhergehenden 63 (also kleiner und billiger), ist in meinen augen doch dann irrelvenat. die wohnung ist günstiger.

die bearbeiterin meinte das wäre unangemessern wohnraum und ich würde das eh nicht bewilligt bekommen. habe jetzt erst mitte januar einen termin in der leistugnsstelle, bekomme derzeit auch nichts gezahlt, weil mein bafög erst so spät bewilligt wurde (vor 2 wochen) und ich den schriebs nicht abgeben konnte. dazu meinte sie auch dass sie im computer selber keine grund sehen würde, dass ich kein geld bekäme, meinte aber, dass ich, wenn ich bis mitte jan. noch kein geld bekommen hätte, dies doch dann auch gleich in der leistungsstelle ansprechen könnte. als ich sie drauf hinwies dass das auch noch ein ganzer monat wäre, meinte sie "da kann ich auch nix machen".

konkrete frage, gibt es eine berechtigung mir den umzug in eine billigere wohnung bei der ich die mehrkosten aus einem nicht anrechenbaren einkommen (bafög) selber tragen kann, verweigern?

Verfasst: 14.12.2007 18:25
von buxi
Nein!
Du kannst umziehen wohin Du willst, egal wie teuer! Die Arge rechnet Dir aus, wie viel in Deinem Wohnort eine Einzimmerwohnung warm mit Betriebskosten an Miete maximal kosten darf. Diesen Betrag überweist sie Dir dann monatlich als angemessenen Betrag der KdU. Alles, aber auch alles was über diesen Betrag hinaus geht musst Du selbst bezahlen, auch Heizkostenerhöhungen oder Betriebskostenerhöhungen (Nachzahlungen). Wenn Du dazu bereit bist, kann Dir niemand den Umzug verwehren, auch nicht die Arge.
Gruß buxi

Verfasst: 14.12.2007 18:40
von mellow
also kann ich sagen ich ziehe da hin, weil ich dadurch kosten einspare und die müssen mir den regulären satz zahlen und ich die differenz?

ich hörte mal dass die arge dann auch einfach den alten satz weiter zahlt und nicht den neuen (was für mich ja eher vorteil wäre haha), aber auch dss sie es komplett streichen können?!
das macht mir etwas sorge.
und was mach ich wenn ich umgezogen bin? neue daten mitteilen und fertig? wäre anderer bezirk, also anderes lokales amt...

aber danke schon einmal für diese antwort buxi!!

Verfasst: 14.12.2007 19:01
von buxi
Die arge zahlt dir für max. 6 Monate Deine bisherige Miete. Danach kürzt sie die Leistungen zur KdU auf die angemessenheit herab. Wenn in dem Bezirk in dem Du wohnst 360€ als angemessen errechnet wurden dann zahlen sie Dir nach 6 Monaten nur noch diese 360€. Einen Grund für Deinen Umzug brauchst Du nicht zu nennen. Komplett streichen geht garnicht! Niemand kann Dir verbieten umzuziehen!....solange Du die Differenzkosten selbst trägst. Wenn Du den Mietvertrag unterschrieben hast, meldest Du das am Thresen der Arge und legst eine Kopie des Mietvertrags vor. laß Dir eine Eingangsbestätigung für die Kopie geben. Dann wird Dir der Mitarbeiter Auskunft geben können, welche Arge/welcher Bezirk ab dann für Dich zuständig ist.
Toi, toi, toi für Deinen Umzug, Gruß buxi

Verfasst: 14.12.2007 20:00
von Melinde
Hallo mellow
Schau mal lieber in die AV Wohnen und in SGB II §22 (2a) bevor Du einen Mietvertrag unterschreibst.
Wenn Deine Zuständige schon sagt das die anvisierte Wohnung unangemessen wäre und es keine Genehmigung gibt dann lass lieber die Finger davon bevor das abschliessend geklärt ist.
Auch wenn Du eine Differenz zur bewilligten Miete selber trägst, was ist mit den Nebenkosten? Bei den Energiepreisen sind horrende Nachzahlungen zu erwarten und die zahlt Dir keiner weil Wohnung unangemessen.
Gruss

Verfasst: 14.12.2007 20:20
von mellow
hallo melinde.

ehrlich gesgat glaub ich den bearbeitern grundsätzlich erst mal gar nicht. außerdem hat sie gar nicht beachtet dass ich merhfach betonte die differenz selber zu bezahlen sondern versteifte sich nur auf die "399" in kombination mit "unangemessen". dass auch das amt dabei spart, hat sie gar nich registriert. sie hat auch zu der leistung am tel nicht gesagt dass ich die differenzen selber tragen würde, sondenr nur "is unangemessen".
ich hab gerade auf diesem amt schon so viel rennerei und ungerechtfertigte behandlungen erlebt (von arbeitsvermittlerin einfach "gestrichen" worden, weil ich eine ausbildung angefangen habe, die sie bei der mitteilung schon als "war wollen sie denn ausgerechnet sowas machen, machen sie doch lieber dieses und jenes" abgetan hatte, und mich an total sinnlose sachen wofür ich die voruassetzungen gar nicht hatte, bzw an berufsfachschulen zum erwerb der mitteren reife, obwohl ich die habe, vermitteln wollte, mir nachweislich termine an zeiten gegeben hat, an denen sie gar nicht arbeiten musste, so dass ich nicht nur einen tag von 8 uhr bis 19 uhr inkl leistungsabteilung verbringen durfte usw), heute wieder die mitteilung ich möge doch nächsten monat noch mal bescheid sagen wenn ich bis dahin immer noch kein geld hätte, zu einem zeitpunkt an dem ich, wenn das so eintreten würde, bereits die zweite miete nicht bezahlen könnte... und das wo wir alle wissen dass sie mich nicht eifnach auf den nächsten monat vertrösten kann. dann bin ich auch skeptisch wen da die ganze zeit von ihr nur "unangemessen" kommt. ich konnte mich auch nicht stunden in die leistungsabteilung setzen weil da vlt leute extrageld für weihnachten wollen, weil ich wieder zu meiner ausbildung musste. da können regelleistugnen ja auch mal noch einen monat warten wenn man es so will. ich hatte echt die überzeugung mich da korrekt zu verhalten und denen so auch meinen guten willen zu beweisen. auch nix gegen erwerbslose, aber ich bin ja nun um gottes willen auch in einer ausbildung und mache und tue ja auch...
außerdem ist meine wohnung schon längst gekündigt, zum 28.2. muss ich raus, weil ich dacht "machste alles so fertig, damit die auch sehen dass ich mich auch kümmer"... da wurde mir nicht gesagt wie ich das zu machen habe. ich dachte ich zieh nicht einfach um wie es ja nun viele machen.
und wie gesagt, die heizkosten gehen meines wissens ja extra, somit lieg ich mit 10 euro über dem schnitt. jetzt lieg ich ohne heizung schon mit 70 euro drüber. ist ja auch in meinem interesse umzuziehen.

Verfasst: 14.12.2007 20:39
von Melinde
Hallo mellow
In Berlin sind Bruttowarmmiete für 1 Personen-Haushalt bei 360 € als angemessen angesiedelt. Nicht noch Heizung oder so dazu.
Was machst Du wenn am Jahresende eine saftige Nachforderung kommt, da kannst Du keine Kostenübernahme bei ARGE beantragen, da gibt es nichts weil Du über der Angemessenheitsgrenze liegst. So eine Nachforderung bei Betriebskosten, Heizung usw. kann schnell in die Hunderte gehen. So eine Summe abstottern ist fast unmöglich. Dazu kommt dann noch der Strom, neben den monatlichen Abschlagszahlungen an den Energieversorger. Zum 1.1.08 haben die auch wieder eine Erhöhung angesagt, Gas wird nachziehen und die sonstigen Preise werden aus noch luftigeren Höhen auf uns herabwinken (und grinsen).
Überdenke gut was Du machst und lieber mit Genehmigung. Da bist du auf der sicheren Seite.
Gruss

Verfasst: 14.12.2007 20:55
von mellow
ich verstehe was du meinst, aber dann ist die wohnung auch wieder weg.... :(
und innerhalb von 1 monat ne wohnung finden ist auch nicht so einfach. weil ich nun doch ehrlich gesagt auch nicht in ein loch mit undichten wänden wollte, bzw ich auch vermeiden will in die problembezirke zu gehen, die zwar niedrige mieten haben, aber in denen ich mich überlege ob ich wenns dunkel ist noch mal rausgehe :?
dazu kommt dass ich noch 3 katzen habe, die ich ungern abgeben möchte. eigentlich waren es zwei und die dritte ist ein überbleibsel aus dem haufen kleiner unfälle :D
und mit den tierchen in ne miniwohnung ist eben auch grenzwertig... aber ich kann nicht einfach ein tier weg geben. da hab ich zu viel herz dran.

ich steh halt irgendwie vor der wahl, die wohnung hier, bei der ich saufett zubezahlen muss, und auch das arbeit zu bezahlen muss zu halten, oder in eine billigere wohnung zu gehen in der ich spare und das arbeitsamt auch an die 100 euro...

Verfasst: 14.12.2007 21:34
von Melinde
Hallo mellow
Lies Dir nochmal die AV Wohnen durch, auf Seite 6 das grau unterlegte Feld. Ich befürchte das bei nichtgenehmigtem Umzug garnichts übernommen würde. Bei der Sparwut heutzutage schrecken ARGEN vor nichts zurück, das liegt nicht an der "Boshaftigkeit" der Mitarbeiter dort, das ist Politik in diesem Lande.
Kann verstehen das Du die Wohnung nicht sausen lassen willst, nur würde ich auf Nummer sicher gehen. Katzenhaltung ist nur selten ein Problem bei der Wohnungssuche, musst ja nicht gleich die ganze Katzenfamilie vorstellen sondern erstmal eine.
Trennen würde ich mich auch von keinem meiner Tiere.
Gruss

Re: umzug in billigere wohnung ("unangemessener wohnrau

Verfasst: 14.12.2007 22:21
von micha86
mellow hat geschrieben:hallo.
folgendes.
bin aus berlin, 22 jahre, seit 2004 offiziell mit eigenem wohnsitz. hier beträgt der satz für eine person 360 euro.
habe im oktober letzten jahres hartz 4 beantragen müssen und bewilligt bekommen.
habe zu dem zeitpunkt in einer wohnung für 431,70 gewohnt + gaskosten (30 euro) für die heizung und wasser.

nun habe ich mir eine wohnung gesucht für 399 euro, die kosten setzen sich dort aus 369 euro für die wohnung + betriebskosten, und 30 euro für heizkosten (zentralheizung).

war heute da mit dem mietvertrag, nur die kopie und habe gesagt ich habe eine wohnung für 369 euro + 30 euro heizungskosten. (heizung wird ja immer extern berechnet wenn ich mich nicht täusche?!).
ich habe gesagt die mehrkosten würde ich selber tragen.
das deshalb weil: ich befinde mich in ausbildung und bekomme schülerbafög neben dem hartz 4. davon werden mir nur 20 % ausgezahlt, aber das sind genau diese 40 (genau genommen 39) euro, die ich dann selber zur wohnung zahlen würde.
ob ich nun in dieser wohnung hier die kosten selber trage, oder in einer billigeren wohnung mit nur 47 quadratmeter, anstelle der vorhergehenden 63 (also kleiner und billiger), ist in meinen augen doch dann irrelvenat. die wohnung ist günstiger.

die bearbeiterin meinte das wäre unangemessern wohnraum und ich würde das eh nicht bewilligt bekommen. habe jetzt erst mitte januar einen termin in der leistugnsstelle, bekomme derzeit auch nichts gezahlt, weil mein bafög erst so spät bewilligt wurde (vor 2 wochen) und ich den schriebs nicht abgeben konnte. dazu meinte sie auch dass sie im computer selber keine grund sehen würde, dass ich kein geld bekäme, meinte aber, dass ich, wenn ich bis mitte jan. noch kein geld bekommen hätte, dies doch dann auch gleich in der leistungsstelle ansprechen könnte. als ich sie drauf hinwies dass das auch noch ein ganzer monat wäre, meinte sie "da kann ich auch nix machen".

konkrete frage, gibt es eine berechtigung mir den umzug in eine billigere wohnung bei der ich die mehrkosten aus einem nicht anrechenbaren einkommen (bafög) selber tragen kann, verweigern?
"wohnung mit nur 47 quadratmeter"

-- NUR? ;)



"dazu meinte sie auch dass sie im computer selber keine grund sehen würde, dass ich kein geld bekäme, meinte aber, dass ich, wenn ich bis mitte jan. noch kein geld bekommen hätte, dies doch dann auch gleich in der leistungsstelle ansprechen könnte. als ich sie drauf hinwies dass das auch noch ein ganzer monat wäre, meinte sie "da kann ich auch nix machen"."

-- klar kann sie ;)
geh zum chef - schreib nen brief mit der androhung einer "einstweiligen anordnung"..oder sowas in der art. wenn wunderts.. hatte auch in der hinsicht ein problem und dann doch noch nächsten tag geld auf dem konto (owohl mir gesagt wurde dass es mindestens 4 wochen dauert)