Umzug wegen Eigenbedarf
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Umzug wegen Eigenbedarf
Hallo Ihrs , ich weiss hab lange nicht mehr gepostet.
Nun es geht um folgendes:
Ich habe die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarfs erhalten. Dies habe ich unmittelbar nach dem Erhalt der Arge Aachen sowie meinen Widerspruch übermittellt. (am 19.09.2007)
Mein Vermieter hat auf Grund meines Widerspruch eine Räumnungsklage eingereicht. Nach einer teuren Rechtsberatung und telefonischer Rücksprache mit der Arge habe ich den Anspruch aus dieser Klage also zum 31.03.2008 auszuziehen anerkannt.
Am 22.11.2007 lud mich die Arge zu einem Gespräch am 14.12.2007 also heute morgen in Leistungsabteilung ein. Hintergrund : meine Mietkosten sind sage und schreibe 59,27 zu hoch.
)die sind mit keinem Wort auf die Eigenbedarfskündigung eingegangen.
In Aachen stehen einem nach Erhebung der Arge als einzelperson 45 qm mit einer kaltmiete von 225,00 - 236,25 € zur Verfügung.
So weit so gut hab ja die Kündigung wegen eigenbedarfs.
Also die Kosten für den Umzug muss die Arge ja tragen das ist unstrittig.
Nun das Gespräch heute morgen:
da wurde mir vermittelt das ich mir ne Karre mieten muss ,Kosten werden nach zwei Voranschlägen übernommen,
zwei bekannte oder Verwandte Helfer brauche, welche ebenfalls vergütet werden,
keine Maklergebühren Telefonkosten erstattet bekomme
Kaution nur nominal als Bürgschaft übernommen wird
und Anspruch auf 25 - 30 Umzugkartoons habe für die die ebenfalls die Kosten getragen werden.
Dies alles wurde schriftlich in einer Vereinbarung die ich unterzeichnen sollte festgehalten.
Nun mein Problem : ich habe keine Bekannten oder Verwandten die mir helfen wollen (wie auch 5 Etage ohne Aufzug 88 Stufen , da sagen alle ja mach mal selber) noch kann ich mir ne Karre mieten da ich keinen Lappen mehr habe.
Aus diesen Gründen habe ich die Vereinbarung nicht unterschrieben.
Ich muss also genau wissen was die Arge an Kosten ubernehmen muss , bzw ob die Arge die Kosten für ein Umzugsunternehmen tragen muss.
Danke für eure hilfe !!
LG aus Aachen
-US-
Nun es geht um folgendes:
Ich habe die Kündigung meiner Wohnung wegen Eigenbedarfs erhalten. Dies habe ich unmittelbar nach dem Erhalt der Arge Aachen sowie meinen Widerspruch übermittellt. (am 19.09.2007)
Mein Vermieter hat auf Grund meines Widerspruch eine Räumnungsklage eingereicht. Nach einer teuren Rechtsberatung und telefonischer Rücksprache mit der Arge habe ich den Anspruch aus dieser Klage also zum 31.03.2008 auszuziehen anerkannt.
Am 22.11.2007 lud mich die Arge zu einem Gespräch am 14.12.2007 also heute morgen in Leistungsabteilung ein. Hintergrund : meine Mietkosten sind sage und schreibe 59,27 zu hoch.
)die sind mit keinem Wort auf die Eigenbedarfskündigung eingegangen.
In Aachen stehen einem nach Erhebung der Arge als einzelperson 45 qm mit einer kaltmiete von 225,00 - 236,25 € zur Verfügung.
So weit so gut hab ja die Kündigung wegen eigenbedarfs.
Also die Kosten für den Umzug muss die Arge ja tragen das ist unstrittig.
Nun das Gespräch heute morgen:
da wurde mir vermittelt das ich mir ne Karre mieten muss ,Kosten werden nach zwei Voranschlägen übernommen,
zwei bekannte oder Verwandte Helfer brauche, welche ebenfalls vergütet werden,
keine Maklergebühren Telefonkosten erstattet bekomme
Kaution nur nominal als Bürgschaft übernommen wird
und Anspruch auf 25 - 30 Umzugkartoons habe für die die ebenfalls die Kosten getragen werden.
Dies alles wurde schriftlich in einer Vereinbarung die ich unterzeichnen sollte festgehalten.
Nun mein Problem : ich habe keine Bekannten oder Verwandten die mir helfen wollen (wie auch 5 Etage ohne Aufzug 88 Stufen , da sagen alle ja mach mal selber) noch kann ich mir ne Karre mieten da ich keinen Lappen mehr habe.
Aus diesen Gründen habe ich die Vereinbarung nicht unterschrieben.
Ich muss also genau wissen was die Arge an Kosten ubernehmen muss , bzw ob die Arge die Kosten für ein Umzugsunternehmen tragen muss.
Danke für eure hilfe !!
LG aus Aachen
-US-
Bitte informieren Sie sich unbedingt selbst über die hier behandelten Themen.
Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
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Schreiben an die Arge
Da scheinbar keiner mit solch einer Situation Erfahrungen hat habe ich mich zu folgendem Schreiben an die Arge entschlossen:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen, wie in unserem Gespräch vom 14.12.2007, nochmals unmissverständlich mit, dass mir keine Umzughelfer aus dem Freundes bzw. Bekannten oder Verwandtenkreis zur Verfügung stehen.
Ebenso ist mir die Anmietung eines geeigneten Transportmittels, zur Bewältigung des Umzuges, nicht möglich, da ich keine Fahrerlaubnis besitze.
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für die Wohnungssuche (auch evt. entstehende Maklergebühren, Telefonkosten etc.) sowie die vollumfängliche Übernahme der Kosten des Umzuges (bei meiner Mithilfe) und Übernahme einer möglichen Mietkaution auf Darlehensbasis.
Entsprechende Kostenvoranschläge von geeigneten Speditionen werden ich Ihnen schnellst möglich zukommen lassen.
-------------------------------------------------------------------------------------
Am selben Tag beakmm ich dann auch noch das Annerkennungsurteil der Räumnungsklage meines Vermieters, welches ich sofort zur Kenntnissnahme an die Arge weitergeleitet hab.
Nun warte ich mal ab wie die Arge reagiert.
Frohes Fest euch allen
LG aus Aachen
-US-
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen, wie in unserem Gespräch vom 14.12.2007, nochmals unmissverständlich mit, dass mir keine Umzughelfer aus dem Freundes bzw. Bekannten oder Verwandtenkreis zur Verfügung stehen.
Ebenso ist mir die Anmietung eines geeigneten Transportmittels, zur Bewältigung des Umzuges, nicht möglich, da ich keine Fahrerlaubnis besitze.
Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für die Wohnungssuche (auch evt. entstehende Maklergebühren, Telefonkosten etc.) sowie die vollumfängliche Übernahme der Kosten des Umzuges (bei meiner Mithilfe) und Übernahme einer möglichen Mietkaution auf Darlehensbasis.
Entsprechende Kostenvoranschläge von geeigneten Speditionen werden ich Ihnen schnellst möglich zukommen lassen.
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Am selben Tag beakmm ich dann auch noch das Annerkennungsurteil der Räumnungsklage meines Vermieters, welches ich sofort zur Kenntnissnahme an die Arge weitergeleitet hab.
Nun warte ich mal ab wie die Arge reagiert.
Frohes Fest euch allen
LG aus Aachen
-US-
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- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Umzug wegen Eigenbedarf
Hallo Ralf , danke für deine Antwort, nachdem ich nun schon seit Tagen im Internet recherchiert hab, bleibt mir wahrscheinlich kein anderer Weg.
Das die Arge trotz rechtzeitiger Benachrichtigungen nur einen Termin zur Reduzierung der Kdu (Kosten der Unterkunft) macht, ohne auf die Situation wirklich einzugehen, nur eine "faule" Vereinbarung ohne wirkliche Hilfestellung anbietet, passt wiedermal voll in das Konzept fordern und Sozialprozesse fördern....
Die Rechtsprechung ist in Bezug auf Eigenbedarfskündigungen völlig eindeutig und unzeifelhaft, leider aber sind die Leistungsentscheidungen teilweise sehr unterschiedlich.
Hoffentlich gehe ich dabei nicht baden.....
Ich poste wie es weitergeht.
LG aus Aachen
und das übliche Festtagsgerümpel
-US-
Das die Arge trotz rechtzeitiger Benachrichtigungen nur einen Termin zur Reduzierung der Kdu (Kosten der Unterkunft) macht, ohne auf die Situation wirklich einzugehen, nur eine "faule" Vereinbarung ohne wirkliche Hilfestellung anbietet, passt wiedermal voll in das Konzept fordern und Sozialprozesse fördern....
Die Rechtsprechung ist in Bezug auf Eigenbedarfskündigungen völlig eindeutig und unzeifelhaft, leider aber sind die Leistungsentscheidungen teilweise sehr unterschiedlich.
Hoffentlich gehe ich dabei nicht baden.....
Ich poste wie es weitergeht.
LG aus Aachen
und das übliche Festtagsgerümpel
-US-
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Das haut mich vom stuhl
Hallo Ihrs,
leider ist mir heute per amtlichen Schreiben (die gelben ) die Kostenrechnung der Räumungklage zugestellt worden.
Ich bin wirklich vom Stuhl gekippt !!!!
Ich soll 960,37 € Anwalts und Gerichtskosten innerhalb von zwei Wochen bezahlen......
HORROR ..... damit werde ich nen Fall fürs Schuldenforum
ich glaube es nicht .....
LG aus Aachen
-US-
heute ist einer der tage ......
leider ist mir heute per amtlichen Schreiben (die gelben ) die Kostenrechnung der Räumungklage zugestellt worden.
Ich bin wirklich vom Stuhl gekippt !!!!
Ich soll 960,37 € Anwalts und Gerichtskosten innerhalb von zwei Wochen bezahlen......
HORROR ..... damit werde ich nen Fall fürs Schuldenforum
ich glaube es nicht .....
LG aus Aachen
-US-
heute ist einer der tage ......
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Das gibts doch nicht,,... Du hast doch alles anerkannt, was ist das für ein Ars... Vermieter... Ich wüsste da leider nun auch nicht was Du da machen könntest. Höchstens evtl. Wiederspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Dir ein Beratungshilfeschein vom Amtsgericht holen, und ab zum Anwalt. Ich bin immer noch Sprachlos... Da machst Du schon dem Vermieter die wege offen, dann sowas.
Ich wünsche Dir was das alles gut ausgeht... Halte uns aufn laufenden
Ich wünsche Dir was das alles gut ausgeht... Halte uns aufn laufenden
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo -us-
Trotz Schock, keine Panik.
Bei den Kosten einer Räumungsklage muss der Vermieter erstmal selber in Vorlage gehen und wird dann versuchen das Geld bei Dir zu holen.
Kann er sich also vermutlich auf eine laaaaaangwierige Angelegenheit einstellen bis er an seine Kohle kommt.
Hatte die damalige Rechtsberatung denn überhaubt diese Eigenbedarfskündigung wasserdicht abgeklopft? Teuer genug war sie offenbar ja und das Spielchen Eigenbedarf ist ein sehr beliebter und oft fadenscheiniger Kündigungsgrund.
Such Dir einen pfiffigen Anwalt und halt die Ohren steif.
Liebe Grüsse
Trotz Schock, keine Panik.
Bei den Kosten einer Räumungsklage muss der Vermieter erstmal selber in Vorlage gehen und wird dann versuchen das Geld bei Dir zu holen.
Kann er sich also vermutlich auf eine laaaaaangwierige Angelegenheit einstellen bis er an seine Kohle kommt.
Hatte die damalige Rechtsberatung denn überhaubt diese Eigenbedarfskündigung wasserdicht abgeklopft? Teuer genug war sie offenbar ja und das Spielchen Eigenbedarf ist ein sehr beliebter und oft fadenscheiniger Kündigungsgrund.
Such Dir einen pfiffigen Anwalt und halt die Ohren steif.
Liebe Grüsse
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mal sehen
Hallo Melinde , hallo ihrs hab mir natürlich auch Gedanken gemacht recherchiert , gelesen , gefragt und alles in Bewegung gesetzt.
Nun der Gerichtsvollzieher kostet ebenfalls und ich hab mich zu folgendem Schreiben an meinen Vermiter entschieden:
-------------------------------------------------------------------------------------
Dr. XXXXXBöse / Hatzilein der räumt dir das Budilein
Räumung xx C 496/ob hier Hubi/07 B
Sehr geehrter Herr Dr. XXXXXBöse,
leider kann ich Ihrer Kostenrechnung zum Obigen Verfahren nicht nachkommen.
Meine Finanzielle Situation ist durch meine Hartz 4 Bezüge äußert angespannt und lässt einen Ausgleich der Kostenrechnung nicht zu.
Ich biete Ihnen an, die Kostenrechnung mit € 25,00 monatlich zu begleichen.
Im Anhang zu diesem Schreiben übermittele Ich Ihnen eine Kopie meines derzeit gültigen Hartz 4 Bescheides.
Bitte teilen Sie mir mit ob Sie mit dieser Regelung einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
-US-
-------------------------------------------------------------------------------------
Schließlich bleibt mir keine andere Wahl mehr als die Kosten nur noch flach zu halten.
So kann er erstmal keinen GV ( nein nicht Geschlechtsverkher sondern Gerichtsvollzieher) schicken, schließlich bin ich trotz Hartz 4 innerhalb meiner maximalen Möglichkeiten zahlungswillig.
Geht mir selber auf den Geist aber leider gibt es nix mehr anderes und für die schlappen 960 € ne EV (Eidesstattliche Versicherung) zu leisten halte ich für völlig daneben. Da lachen die Banker ...
Der kann von mir aus 4 - 5 Jahre mit der Nummer beschäfftigt sein und auf seine Knete hoffen zumal der sich selbst verteidigt hat und mir auch noch sein Honorar in eigener Sache in Rechnung stellt,
aber er sollte wirklich wirklich sicher stellen das seine Tochter auch nachhaltig in meine bisherige Wohnung einzieht.
(Will heissen ist also nix mal eben den Namen zwei oder drei Monate in die Klingel zu hängen und mir Hausverbot erteilen,
der ist und bleibt mir Auskunftsverpflichtet ).
Bin echt was aufgebracht , hab mir nen WBS Schein besorgt und verbringe fast jeden Tag mit drei bis vier Stunden mit Wohnungssuche.
Aufgeben , ne NUR DAS NICHT !!!!!
LG aus Aachen
-US-
Nun der Gerichtsvollzieher kostet ebenfalls und ich hab mich zu folgendem Schreiben an meinen Vermiter entschieden:
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Dr. XXXXXBöse / Hatzilein der räumt dir das Budilein
Räumung xx C 496/ob hier Hubi/07 B
Sehr geehrter Herr Dr. XXXXXBöse,
leider kann ich Ihrer Kostenrechnung zum Obigen Verfahren nicht nachkommen.
Meine Finanzielle Situation ist durch meine Hartz 4 Bezüge äußert angespannt und lässt einen Ausgleich der Kostenrechnung nicht zu.
Ich biete Ihnen an, die Kostenrechnung mit € 25,00 monatlich zu begleichen.
Im Anhang zu diesem Schreiben übermittele Ich Ihnen eine Kopie meines derzeit gültigen Hartz 4 Bescheides.
Bitte teilen Sie mir mit ob Sie mit dieser Regelung einverstanden sind.
Mit freundlichen Grüßen
-US-
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Schließlich bleibt mir keine andere Wahl mehr als die Kosten nur noch flach zu halten.
So kann er erstmal keinen GV ( nein nicht Geschlechtsverkher sondern Gerichtsvollzieher) schicken, schließlich bin ich trotz Hartz 4 innerhalb meiner maximalen Möglichkeiten zahlungswillig.
Geht mir selber auf den Geist aber leider gibt es nix mehr anderes und für die schlappen 960 € ne EV (Eidesstattliche Versicherung) zu leisten halte ich für völlig daneben. Da lachen die Banker ...
Der kann von mir aus 4 - 5 Jahre mit der Nummer beschäfftigt sein und auf seine Knete hoffen zumal der sich selbst verteidigt hat und mir auch noch sein Honorar in eigener Sache in Rechnung stellt,
aber er sollte wirklich wirklich sicher stellen das seine Tochter auch nachhaltig in meine bisherige Wohnung einzieht.
(Will heissen ist also nix mal eben den Namen zwei oder drei Monate in die Klingel zu hängen und mir Hausverbot erteilen,
der ist und bleibt mir Auskunftsverpflichtet ).
Bin echt was aufgebracht , hab mir nen WBS Schein besorgt und verbringe fast jeden Tag mit drei bis vier Stunden mit Wohnungssuche.
Aufgeben , ne NUR DAS NICHT !!!!!
LG aus Aachen
-US-
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wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
Die von mir gemachten Äusserungen oder Kommentare sowie eigene Beiträge spiegeln nur meine persönliche Meinung wieder und stellen auch dann keine Rechtsberatung dar,
wenn ich meine persönliche Auffassung zu Rechtsvorschriften oder ihrer Anwendung äußere. Hier verlinkte, auszugsweise oder vollständig wiedergegebene Pressemeldungen geben nicht unbedingt die Meinung des Forumsbetreibers oder der Moderation wieder.
Hallo -us-
Das Angebot an den Vermieter wegen Raten wird er sicher nicht ablehnen.
Jetzt drücken wir mal ganz feste die Daumen das Du schnell eine gute Wohnung findest.
Schau mal in Deine pn´s.
Gruss
Das Angebot an den Vermieter wegen Raten wird er sicher nicht ablehnen.
Jetzt drücken wir mal ganz feste die Daumen das Du schnell eine gute Wohnung findest.
Schau mal in Deine pn´s.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.