Die ARGE MEK wurde vom Sozialgericht Chemnitz in die Schranken gewiesen.
Sie hatte einer Harz-IV Empf. die Leistung pauschal um 35% gekürzt, da sie nach einer OP 4 Wochen zur Kur war.
Anwalt: "Einkommen können nur Sacheinnahmen oder Dienstleistungen sein,die einen Marktwert besitzen. Verpflegung in einer Klinik besitzt aber schon deshalb keinen Marktwert, weil diese Leistungen nicht in Geld eingetauscht werden kann".
Zudem fehle hierfür schlichtweg die Rechtsgrundlage.
Der Richter sah das genauso, dass der pauschale Kürzungssatz von 35 % nicht nachvollziehbar sei. Wenn etwas gekürzt werde müsse dies schon konkret ermittelt werden und um welche Einsparungen es im Einzelnen geht.
Er hob die Entscheidung der ARGE auf, diese muss zurückzahlen. Das Urteil ist rechtskräftig und eine Berufung ist nicht zulässig.
Sozialgericht weist Arge in die Schranken
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- Mholzmichel
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Mholzmichel,
gibt es da auch ein Aktenzeichen. ?
Die Meldung "Sozialgericht weist Arge in die Schranken" in der Freien Presse online kann man ja nur als Abonnent vollständig lesen.
Grüße Flunk
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- Mholzmichel
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Hier steht aber auch sowas
Hier steht aber auch sowas
Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist!!!