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Abgelehnt - Antrag auf Erstausstattung (2x)

Verfasst: 13.12.2007 13:13
von erstlingsmama87
Hallo ich bin in der 29.SSW und habe vor einer Weile erstausstattung für mich und für das kinderzimmer beantragt - ABGELEHNT! Ich haber mich von dem Kindesvater getrennt und da ich meine erste eigene Wohnung beziehe und damals zu ihm gezogen bin und ich auch keinen Antrag je gestellt hatte für Erstausstattung dachte ich ich tu das jetzt. Da kam die ABlehnung mit Grund :

" Gemäß § 23 Abs.3 SGB II sind u.a. Leistungen für die Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte nicht von der Regelleistung erfasst. Diese werden gesondert erbracht.

Eine Wohnungserstausstattung liegt vor, wenn jemand erstmalig Wohnraum bezieht und keinerlei Wohnungsinventar vorhanden ist.

Die Anmietung von neuem Wohnraum ist durch die bevorstehende Trennung notwendig. Allerdings muss ich sie darauf Aufmerksam machen, dass die in der partnerschaftlichen Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände geteilt werden müssen. Dadurch müssen nur noch einige Einrichtungsgegenstände als Ersatz angeschafft werden.

Somit handelt es sich nicht um eine Erstausstattung der Wohnung. Fehlende einzelne Gegenstände sind von der Regelleistung selbst anzusparen.

Aus diesem Grund ist der Antrag abzulehen. "


So dann kam der 2.Anrag fürs Kinderzimmer:

" Der bei allen Hilfesuchenden etwa gleiche Bedarf an Ernährung, hauswirtschaftlichem Bedarf und kleineren persönlichen Bedürfnissen des tägl. Lebens wird anhand von Bedarsgsuntersuchungen durch die Gewährung eines pauschalisierten Regelsatzes berücksichtigt.

Die Regelleistung zur Sicherheit des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des tägl. Lebens sowie in vertretbarem Umgang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme amn kulturellen Leben.

Kann im Einzelfall ein von der genannten Regelleistung umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherheit des Lebensunterhaltes nicht gedeckt werden, kann dem Hilfebedürftigen nach § 23 Abs. 1 SGB II bei entsprechendem Nachweis der Bedarf als Sach- oder als Geldleistung in Form eines entsprechenden Dahrlens gewährt werden.

Die von ihnen beantragte Sonderleistung wird durch die gewährte Regelleistung in Höhe von 312EUR abgedeckt und stellt nach dem von mir vorliegenden Unterlagen keinen unabweisbaren Bedarf zur Sicherheit des Lebensunterhaltes dar, so dass eine Übernahme der Kosten nicht möglich ist.

Der Ablehnungsbescheid beruht auf §§ 23 Abs. 1 i.V.m 20 SGB II.

Finanzielle Unterstützung wird auch von diversen Mutter-Kind Stiftungen angeboten. "


So jetzt meine Frage, wenn sich die Gesetze geändert haben müssten sie mir doch nicht nur 155€ zahlen sondern mehr oder? Also weil Kinderwagen etc. kostet schon ne Menge...

BITTE HELFT MIR!!!!

Verfasst: 13.12.2007 13:38
von Melinde
Hallo erstlingsmama87
Das ist der Oberhammer mit der Erstausstattung für das Kind. Typische Einsparanweisung die Dein Zuständiger da umsetzen will. Leg umgehend Widerspruch ein.
Auf Mutter-Kind-Stiftung verweisen und so zustehende Leistungen verweigern, unfassbar. Leistungen der Stiftung dürfen übrigens garnicht angerechnet werden, das bekommst Du zusätzlich.
In SGB II § 23 (3) ist nix von kann, da steht:
"....(3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht.
..."
Beihilfe ist nicht gleichzusetzen mit Darlehen, ist also nicht zurückzuzahlen.
Noch weitere Infos
Viel Erfolg und starke Nerven.
Bei der Erstausstattung für Wohnung ist das leider so wie geschrieben wurde, gibt es nur bei erstmaligem Bezug.
Gruss

Verfasst: 13.12.2007 14:01
von erstlingsmama87
Ich habe auf deinen Text gleich beim Arbeitsamt angerufen und die meinten das nur die Bekleidung gesondert erbracht werden muss! Aber da ja seit Aug. 06 die Gesetze geändert wurden das nun auch Kinderwagen etc. in die Sonderleistung eingebracht werden muss müsste es ja auch dafür gelten oder?

Die Trulla vom Arbeitsamt wurde gleich blöd am Telefon und verwies mich immer wieder auf einen Widerspruch-nur ich bin im 8.SS-Monat und kann nicht mehr so lange warten...Ich brauche meine Erstausstattung in Form von Möblierung!!!

Was mach ich jetzt?

WOHNUNG:
Naja aber ich habe nie einen Antrag für Erstausstattung für Wohnung gestellt und bin ja damals in mein Ex-Freund seine Wohnung gezogen...Also zu ihm und es war ja Möbliar vorhanden. Ich war ja damals auch erst 17 und hatte ne Ausbildung.

Verfasst: 13.12.2007 14:21
von maleite
Vor kurzem hatte ich im Bekantenkreis einen ähnlichen Fall,der wurde wie folgt gelöst.
Termin bei Caritas (Konfliktberatung-Mutter&Kind) dort bekam meine Bekante 400.-€ euro bewilligt (sind bei Hartz4 anrechnungsfrei)
Wiederspruch eingelegt gegen den Bescheid von der Arge,Kopie Schwangerschaftsausweis oder Attest vom Arzt beilegen und neuen Antrag gestellt.Es kann sein das die Arge noch etwas wartet mit der Bezahlung,weil du erst in der 29 Woche bist und es ja immer noch Komplikationen geben kann in der Schwangerschaft(sorry nicht meine Aussage-sondern die der ARGE.
Meine Bekannte hat letzte Woche dann schließlich doch eine Bewilligung bekommen (Baby kommt am 25.12) über 350.-€
Also hatte meine Bekannte in endefekt 750.- um sich auf Ihr Baby einzustellen,im übrigem ist die Bekannte 19 Jahre alt und wohnt im Haushalt ihrer Mutter.
Viel Glück,LG maleite

Verfasst: 13.12.2007 14:31
von nonsens
Wenn Du in der Wohnung Deines Freundes gewohnt hast, dann hattest Du also noch keinen eigenen Wohnraum, somit ist es bei Dir ein Erstbezug. Kurz, Du hast keinerlei Möbel etc pp.

Somit fällst Du auch in den Anspruch auf diese Leistungen, um dir was in die Wohnung stellen zu können.

Haben wir heute erst wieder gehabt das Thema im Disskusionskreis, da liegt genau das selbe Problem vor, und es wurde ALLES bewilligt, da es gesetzlich so festgehalten ist im SGB II

Verfasst: 13.12.2007 14:39
von erstlingsmama87
Also ich bin mit 17 damals zu ihm gezigen in ein vorhandenen Wohnraum der auch schon vollständig Möbliert war. wir sind dann ein jahr später in eine andere wohnung gezogen da ich ich mich mit anmelden musste und uns ja auch größerer wohnraum zustand. wir haben beide keinen antrag auf erstatusstattung gestellt. ich bin damals zu ihm gezogen und hatte noch meine ausbildung und erst viel später hatte ich dann anspruch auf hartz4... wurde bei meiner lehre gekündigt und habe antrag für hartz4 gestellt und alg I, habe aber kein anspruch auf ALG I gehabt-WIESO eigentlich? wurde 7 monate vor meiner endprüfung gekündigt im november 2005.

Verfasst: 13.12.2007 14:50
von erstlingsmama87
Ich bekomme von der Mutterkindstiftung noch kein Geld weil mein Antrag nicht bearbeitet werden kann da ich noch unter die alte BG nummer falle und noch immer keine neue habe oobwohl ich mit meinem Ex schon seit über 2 Monaten getrennt bin!!!! Erst wenn das bewilligt oder abgeleht wird kann mein Antrag bearbeitet werden sobald ich einen neuen Berechnungsbogen bekommen habe...Also einen neuen ALG II Bescheid... Die machen das alles ziemlich kompliziert...Habe auch nur 53€ Mehrbedarf weil sie einfach meine alte BG nummer laufen lässt obwohl ich ja schon neuen ANtrag gestellt hatte und für eine Woche oder so mal eine neue BG Nr. hatte... Naja muss ich nicht verstehen

Verfasst: 14.12.2007 02:03
von Melinde
Hallo erstlingsmama87
Ich muss meine Antwort von heute morgen noch korrigieren.
Bei Trennung vom Partner kann Anspruch auf Erstausstattung bestehen.
Wenn Einrichtungsgegenstände fehlen die dem Partner gehören und bei ihm verblieben sind, Dir also fehlen.
Leg gegen die Ablehnung Widerspruch ein und weise auf die Dringlichkeit hin.
Gruss

Verfasst: 14.12.2007 12:33
von erstlingsmama87
Ich habe ja schon Widerspruch eingelegt vor ca. 6Wochen... Es ist allen meine Lage bekannt denn ich habe mir auch schon die blösse geben müssen im Arbeitsamt zu weinen weil das alles sehr schwer ist für mich zur Zeit! Ich bin im 8.Monat Schwanger und mein Freund hat schon ne neue so kurz nach der Trennung... Meine SB meinte eigentlich sie setzt sich dafür ein das dass mit der Wohnung recht schnell geht aber ich habe weder eine Zusage noch eine Absage das ich die Wohnung bezihen darf... Habe aber glaube einen Fehler gemacht - habe schon den Mietvertrag unterschrieben!!! Also eine mündliche Zusage hatte ich ja schon so irgendwie...

Na aber wo sollte ich denn hin ich brauchte ein Bett zum schlafen usw. denn auf der Couch meiner Eltern ging wirklich nicht mehr... Habe dadurch jetzt auch eine Bandage bekommen für den Rücken weil ich akut unter Rückenschmerzen leide... Das interessiert die aber alles nicht und das es für mich immer schwerer wird schnallt da auch keiner! Hab schon ne riesen Murmel dran... In meiner Wohnung steht gerade mal ne Liege und ein Schrank, mehr nicht!!!! Was denken die sich eigentlich auf den Ämtern dabei.... Ich bin stink sauer und entäuscht