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Vermittlungs Gutschein

Verfasst: 12.12.2007 18:22
von DJDC
Hallo Leute,
hab mal wieder eine frage, und zwar geht es darum, das die Arge meiner Frau eine Maßnahme (PPE,Praxis Profiling Eignungsfestsetzung) aufgedrückt hat. Dauert 8 Wochen, bei einen gemeinnützigen verein (Aufbaugilde Heilbronn), Die Gilde hat dort auch Arbeitsberater und die haben gesagt, meine Frau möchte sich doch einen Vermittlungsgutschein holen, damit sie die möglichkeit haben ihr bei der Jobsuch zu helfen, also bei Aerge angerufen, den Schein angefordert, ne stunde später kam ein Rückruf, wo mitgeteilt wurde das sie jetz kein Vermittlungsgutschein bekäme weil sie an einer Maßnahme ist.
Stimmt das?

gruß
Claus

Verfasst: 12.12.2007 19:11
von DjTermi
Das Problem ist Rechtsanspruch auf ein VGS, gibt es nur im ALG I.

Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach 16 Abs. 2 § Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 421g Sozialgesetzbuch III also müsst ihr darum leider kämpfen

Verfasst: 13.12.2007 16:31
von Henry01
Das Problem wird wohl nicht der fehlende Rechtsanspruch sein, sondern das hier:

§ 421g

"3) Die Zahlung der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn

1.der Vermittler von der Agentur für Arbeit mit der Vermittlung des Arbeitnehmers beauftragt ist,"

Dieses Unternehmen ist anscheinend direkt mit der Vermittlung beauftragt, daraufhin deutet die Zuweisung, die die Frau erhalten hat. Und daher kann es eine Vermittlung nicht über VGS quasi nochmal abrechnen.

Henry

Verfasst: 18.12.2007 13:28
von DJDC
So, wir haben nochmal nachgehackt wegen dem Vermittlungsgutschein, die antwortet lautet so: Weil meine Frau jetz an dieser Maßnahme teilnimmt, wird sie im Computersystem nur noch als Arbeitssuchend und nicht als Arbeitslos geführt und deshalb würde der Computer keinen Vermittlungsgutschein ausdrucken, :shock: hmmm.....irgendwie kommen wir uns verarscht vor.

gruß
Claus

Verfasst: 18.12.2007 14:10
von nonsens
Hm, also ich bin momentan auch in so einem Profiling etc, Bewerbungstraining .... und habe die Möglichkeit per Vermittlungsgutschein gleich im Anschluss eine Weiterbildung zu machen.
Den Schein würde ich sofort bekommen, sobald es da los geht.
Selbst die Tatsache, das ich jetzt noch in der Bewerbungsdingens hocke stellte für meinen AV kein Problem dar, mir den VG zu geben :roll:

Verfasst: 19.12.2007 19:16
von DJDC
Neuigkeiten was den VGS betrifft, folgendes:
Wenn man an einer Maßnahme teilnimmt, hat man innerhalb von 4 Wochen anspruch nach begin der Maßnahme auf den VGS, nach beendigung der Maßnahme , hat man erst wieder nach 6 Wochen anspruch auf einen VGS, und es spielt keine rolle wie lange die Maßnahme dauert ob 4, 5, 6, 7 ,oder 8 Wochen.

Meine Frau bekommt ihn jetz zugeschickt.

gruß
Claus

Verfasst: 19.12.2007 19:21
von buxi
toll DJDC, bitte verrate uns noch, wie Du an diese Info gekommen bist. Über den SB Deiner Frau? Wohl eher nicht!
Gruß buxi

Verfasst: 19.12.2007 19:47
von DJDC
Oh, sorry :wink: , hab ich vergessen.
Diese Info kam von den Arbeitsvermittler von dem Gemeinnützigen Verein, wo meine Frau diese Maßnahme macht, die haben ihn auch angefordert, und gesagt man soll nicht alles glauben was die von der Arge sagen.

gruß
Claus

Verfasst: 19.12.2007 19:56
von buxi
man soll nicht alles glauben was die von der Arge sagen.

wohl wahr......leider!

Danke für die Info

Gruß buxi