Vermittlungs Gutschein
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Vermittlungs Gutschein
Hallo Leute,
hab mal wieder eine frage, und zwar geht es darum, das die Arge meiner Frau eine Maßnahme (PPE,Praxis Profiling Eignungsfestsetzung) aufgedrückt hat. Dauert 8 Wochen, bei einen gemeinnützigen verein (Aufbaugilde Heilbronn), Die Gilde hat dort auch Arbeitsberater und die haben gesagt, meine Frau möchte sich doch einen Vermittlungsgutschein holen, damit sie die möglichkeit haben ihr bei der Jobsuch zu helfen, also bei Aerge angerufen, den Schein angefordert, ne stunde später kam ein Rückruf, wo mitgeteilt wurde das sie jetz kein Vermittlungsgutschein bekäme weil sie an einer Maßnahme ist.
Stimmt das?
gruß
Claus
hab mal wieder eine frage, und zwar geht es darum, das die Arge meiner Frau eine Maßnahme (PPE,Praxis Profiling Eignungsfestsetzung) aufgedrückt hat. Dauert 8 Wochen, bei einen gemeinnützigen verein (Aufbaugilde Heilbronn), Die Gilde hat dort auch Arbeitsberater und die haben gesagt, meine Frau möchte sich doch einen Vermittlungsgutschein holen, damit sie die möglichkeit haben ihr bei der Jobsuch zu helfen, also bei Aerge angerufen, den Schein angefordert, ne stunde später kam ein Rückruf, wo mitgeteilt wurde das sie jetz kein Vermittlungsgutschein bekäme weil sie an einer Maßnahme ist.
Stimmt das?
gruß
Claus
Das Problem ist Rechtsanspruch auf ein VGS, gibt es nur im ALG I.
Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach 16 Abs. 2 § Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 421g Sozialgesetzbuch III also müsst ihr darum leider kämpfen
Beim Arbeitslosengeld II handelt es sich um eine Ermessensentscheidung nach 16 Abs. 2 § Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 421g Sozialgesetzbuch III also müsst ihr darum leider kämpfen
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Das Problem wird wohl nicht der fehlende Rechtsanspruch sein, sondern das hier:
§ 421g
"3) Die Zahlung der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn
1.der Vermittler von der Agentur für Arbeit mit der Vermittlung des Arbeitnehmers beauftragt ist,"
Dieses Unternehmen ist anscheinend direkt mit der Vermittlung beauftragt, daraufhin deutet die Zuweisung, die die Frau erhalten hat. Und daher kann es eine Vermittlung nicht über VGS quasi nochmal abrechnen.
Henry
§ 421g
"3) Die Zahlung der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn
1.der Vermittler von der Agentur für Arbeit mit der Vermittlung des Arbeitnehmers beauftragt ist,"
Dieses Unternehmen ist anscheinend direkt mit der Vermittlung beauftragt, daraufhin deutet die Zuweisung, die die Frau erhalten hat. Und daher kann es eine Vermittlung nicht über VGS quasi nochmal abrechnen.
Henry
So, wir haben nochmal nachgehackt wegen dem Vermittlungsgutschein, die antwortet lautet so: Weil meine Frau jetz an dieser Maßnahme teilnimmt, wird sie im Computersystem nur noch als Arbeitssuchend und nicht als Arbeitslos geführt und deshalb würde der Computer keinen Vermittlungsgutschein ausdrucken, hmmm.....irgendwie kommen wir uns verarscht vor.
gruß
Claus
gruß
Claus
Hm, also ich bin momentan auch in so einem Profiling etc, Bewerbungstraining .... und habe die Möglichkeit per Vermittlungsgutschein gleich im Anschluss eine Weiterbildung zu machen.
Den Schein würde ich sofort bekommen, sobald es da los geht.
Selbst die Tatsache, das ich jetzt noch in der Bewerbungsdingens hocke stellte für meinen AV kein Problem dar, mir den VG zu geben
Den Schein würde ich sofort bekommen, sobald es da los geht.
Selbst die Tatsache, das ich jetzt noch in der Bewerbungsdingens hocke stellte für meinen AV kein Problem dar, mir den VG zu geben
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Neuigkeiten was den VGS betrifft, folgendes:
Wenn man an einer Maßnahme teilnimmt, hat man innerhalb von 4 Wochen anspruch nach begin der Maßnahme auf den VGS, nach beendigung der Maßnahme , hat man erst wieder nach 6 Wochen anspruch auf einen VGS, und es spielt keine rolle wie lange die Maßnahme dauert ob 4, 5, 6, 7 ,oder 8 Wochen.
Meine Frau bekommt ihn jetz zugeschickt.
gruß
Claus
Wenn man an einer Maßnahme teilnimmt, hat man innerhalb von 4 Wochen anspruch nach begin der Maßnahme auf den VGS, nach beendigung der Maßnahme , hat man erst wieder nach 6 Wochen anspruch auf einen VGS, und es spielt keine rolle wie lange die Maßnahme dauert ob 4, 5, 6, 7 ,oder 8 Wochen.
Meine Frau bekommt ihn jetz zugeschickt.
gruß
Claus