Rückzahlung ALG 2/ Ablehnung Fahrtkostenbeihilfe
Verfasst: 11.12.2007 22:44
Ich hab da nochmal ne Frage an die Experten unter Euch:
Ich habe am 23.10.2007 ein Vollzeitstelle angetreten, dies auch gemeldet soweit so gut. Ich habe noch Leistungen für November 07 bekommen, ich bin mir im klaren das ich dass zurückzahlen muss, da ich am 25.11.2007 mein Gehalt für die 1 Woche Oktober und den kompletten November bekommen habe. Paralel habe ich einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe gestellt ( täglich 250 km für Hin- und Rückfahrt) der wie ich heute, nach einenm Anruf, nach 8 Wochen bearbeitungszeit abgelehnt wird, ohne Begründung. Ich habe schon einmal Post bekommen wo man mich aufgefordert hat, meine Gehaltsabrechnung und den passenden Kontoauszug einzureichen. Naja hab mir Gedacht die sind nicht die schnellsten warteste mal....
So jetzt ein neuer Brief mit Aufforderung Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge bis DEZEMBER einzureichen. Ich hab im Dezember aber keine Leistungen mehr von der Arge bezogen.
Jetzt meine Frage:
Dürfen die meine Kontoauszüge bis Dezember verlangen?
Kann ich was gegen den Ablehnungsbescheid, wenn er dann kommt, für die Fahrtkostenbeihilfe machen, da es ja leider ein KANN Leistung ist?
Ich finde die Motivation für Arbeitslose auch Hammer Hart, da nimmt man solche Wege in Kauf und wird so vor den Kopf gestossen, Hurra Deutschland....
Danke für die Hilfe/ Antworten
Ich habe am 23.10.2007 ein Vollzeitstelle angetreten, dies auch gemeldet soweit so gut. Ich habe noch Leistungen für November 07 bekommen, ich bin mir im klaren das ich dass zurückzahlen muss, da ich am 25.11.2007 mein Gehalt für die 1 Woche Oktober und den kompletten November bekommen habe. Paralel habe ich einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe gestellt ( täglich 250 km für Hin- und Rückfahrt) der wie ich heute, nach einenm Anruf, nach 8 Wochen bearbeitungszeit abgelehnt wird, ohne Begründung. Ich habe schon einmal Post bekommen wo man mich aufgefordert hat, meine Gehaltsabrechnung und den passenden Kontoauszug einzureichen. Naja hab mir Gedacht die sind nicht die schnellsten warteste mal....
So jetzt ein neuer Brief mit Aufforderung Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge bis DEZEMBER einzureichen. Ich hab im Dezember aber keine Leistungen mehr von der Arge bezogen.
Jetzt meine Frage:
Dürfen die meine Kontoauszüge bis Dezember verlangen?
Kann ich was gegen den Ablehnungsbescheid, wenn er dann kommt, für die Fahrtkostenbeihilfe machen, da es ja leider ein KANN Leistung ist?
Ich finde die Motivation für Arbeitslose auch Hammer Hart, da nimmt man solche Wege in Kauf und wird so vor den Kopf gestossen, Hurra Deutschland....
Danke für die Hilfe/ Antworten