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Rückzahlung ALG 2/ Ablehnung Fahrtkostenbeihilfe

Verfasst: 11.12.2007 22:44
von markuswalter
Ich hab da nochmal ne Frage an die Experten unter Euch:

Ich habe am 23.10.2007 ein Vollzeitstelle angetreten, dies auch gemeldet soweit so gut. Ich habe noch Leistungen für November 07 bekommen, ich bin mir im klaren das ich dass zurückzahlen muss, da ich am 25.11.2007 mein Gehalt für die 1 Woche Oktober und den kompletten November bekommen habe. Paralel habe ich einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe gestellt ( täglich 250 km für Hin- und Rückfahrt) der wie ich heute, nach einenm Anruf, nach 8 Wochen bearbeitungszeit abgelehnt wird, ohne Begründung. Ich habe schon einmal Post bekommen wo man mich aufgefordert hat, meine Gehaltsabrechnung und den passenden Kontoauszug einzureichen. Naja hab mir Gedacht die sind nicht die schnellsten warteste mal....
So jetzt ein neuer Brief mit Aufforderung Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge bis DEZEMBER einzureichen. Ich hab im Dezember aber keine Leistungen mehr von der Arge bezogen.

Jetzt meine Frage:
Dürfen die meine Kontoauszüge bis Dezember verlangen?
Kann ich was gegen den Ablehnungsbescheid, wenn er dann kommt, für die Fahrtkostenbeihilfe machen, da es ja leider ein KANN Leistung ist?


Ich finde die Motivation für Arbeitslose auch Hammer Hart, da nimmt man solche Wege in Kauf und wird so vor den Kopf gestossen, Hurra Deutschland....


Danke für die Hilfe/ Antworten

Verfasst: 12.12.2007 00:56
von DjTermi
Hallo,
ich würde an deiner Stelle wie folgt vor gehen...

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Hilfsweise auch noch sofort beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, da du sonst der Arbeit nicht mehr nachgehen kannst.

Was anderes wüsste ich jetzt so nicht. Allerdings wie Du schon gesagt hast es gibt keinen rechtsanspruch, dies ist eine kann-leistung .d.h. deine Vermittlering/ Vermittler kann den Antrag genehmigen, muss sie aber nicht. So hart wie es auch sich anhören tut; wenn ein Antrag vorerst nicht genehmigt wird, dann will das Amt nur Geld sparen sonst nichts.

Verfasst: 12.12.2007 07:00
von markuswalter
Danke für den Tipp.
Wie sieht es mit den Kontoauszügen aus? Ist das Rechtens?

Leider werde ich finaziell nicht in der Lage sein mir eine Einstweilige Verfügung mit Rechtsanwalt zu besorgen. Ich verdiene zwar jetzt relativ gut, aber nach 1 Jahr Hartz 4 sind viele andere Löcher zu stopfen.........
Ein Kostspieliger Rechtsstreit würde mich ruinieren :cry:

Kann ich das mit der Einstweilingen Verfügung auch selber machen, gibt es da Vordrucke im Internet?

Wenn mir die Arbeit nicht soviel Spass machen würden( man gewinnt wieder an Selbstwertgefühl wenn man auf den Kontoauszug schaut) würde ich wieder hinschmeissen...........

Naja vielleicht sind die Sauer weil ich mir Ohne Hilfe der Arge einen Job gesucht habe :wink:

Hurra Deutsche Land, Ich liebe Deutsche Land..... :cry:

Verfasst: 12.12.2007 13:43
von Henry01
Die Fahrkosten können doch als Absetzbetrag nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 3, Abs. 1 Nr. 3b der ALG II-V vom Einkommen abgesetzt werden?!

Aus diesem Grund gibt es in meiner ARGE auch keine FKBH mehr. Sonst wird ja "doppelt" gezahlt.... Einmal, indem man die FKB auszahlt und einmal, indem man halt von 800 Euro Lohn nur 400 Euro anrechnet (Beispiel)....

Henry

Verfasst: 13.12.2007 19:08
von markuswalter
Soweit so gut, ich hab ja nur nur bis 11/07 Leistungen bezogen, daher müsste ich dann ab 12/07 alles alleine zahlen, naja was solls... :cry:

Was ist mit den Kontoauszügen, dürfen sie die bis Dezember verlangen?

Verfasst: 14.12.2007 12:39
von Henry01
Verdienst du denn soviel, dass du trotz Freibetrag und hoher Absetzung aufgrund hohen Fahrkosten nicht mehr bedürftig bist?

Henry

Verfasst: 14.12.2007 17:22
von markuswalter
ich verdiene knapp 1350 € netto

Verfasst: 14.12.2007 22:15
von Henry01
Und wie hoch ist dein Bedarf? Wie hoch ist dein Brutto? Nur allein mit dem Netto kann man das nicht beurteilen...

Henry