Huhu zusammen...
Mein Freund und ich mit 2 Kindern beziehen leider beide Hartz4.Ich bin im Erziehungsurlaub und mein Freund ist Erzieher der nur 1 mal im monat arbeitet.Zur zeit ist der Arbeitsmarkt für erzieher total scheisse(sry).
Naja jetzt möchte er eine zusatzausbildung zum Heilerziehungspfleger machen.Welches ich total supi finde.
Die Ausbildung kostet über 5000 Euro..
Jetzt meine Frage:Bekommt er diese bezahlt?Und müssen wir mit irgendwelchen kürzungen rechnen etc?Hat das irgendwelche Vorteile oder Nachteile?
Liebe grüsse Janna und danke für eure Hilfe..
2te Ausbildung?/Weiterbildung bei Hartz4???Help!!!!!!!!
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Hallo Xenia-Liliana
Als Erzieher kann Dein Freund eine Ausbildung zum Heilpädagogen machen wenn er mindestens 3 Jahre als Erzieher gearbeitet hat, die Chancen auf einen Job sind da wirklich besser.
Das ist auf einer Fachschule möglich, Finanzen können z.B. so geregelt werden:
"....Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Studentenwerk Frankfurt - Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Arbeitsamt, BfA) in Betracht...."
Quelle
Gruss
Als Erzieher kann Dein Freund eine Ausbildung zum Heilpädagogen machen wenn er mindestens 3 Jahre als Erzieher gearbeitet hat, die Chancen auf einen Job sind da wirklich besser.
Das ist auf einer Fachschule möglich, Finanzen können z.B. so geregelt werden:
"....Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Studentenwerk Frankfurt - Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Arbeitsamt, BfA) in Betracht...."
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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