2te Ausbildung?/Weiterbildung bei Hartz4???Help!!!!!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Xenia-Liliana
Beiträge: 68
Registriert: 13.06.2006 20:27
Wohnort: Recklinghausen
Kontaktdaten:

2te Ausbildung?/Weiterbildung bei Hartz4???Help!!!!!!!!

Beitrag von Xenia-Liliana »

Huhu zusammen...

Mein Freund und ich mit 2 Kindern beziehen leider beide Hartz4.Ich bin im Erziehungsurlaub und mein Freund ist Erzieher der nur 1 mal im monat arbeitet.Zur zeit ist der Arbeitsmarkt für erzieher total scheisse(sry).

Naja jetzt möchte er eine zusatzausbildung zum Heilerziehungspfleger machen.Welches ich total supi finde.

Die Ausbildung kostet über 5000 Euro..

Jetzt meine Frage:Bekommt er diese bezahlt?Und müssen wir mit irgendwelchen kürzungen rechnen etc?Hat das irgendwelche Vorteile oder Nachteile?

Liebe grüsse Janna und danke für eure Hilfe..
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Xenia-Liliana
Als Erzieher kann Dein Freund eine Ausbildung zum Heilpädagogen machen wenn er mindestens 3 Jahre als Erzieher gearbeitet hat, die Chancen auf einen Job sind da wirklich besser.
Das ist auf einer Fachschule möglich, Finanzen können z.B. so geregelt werden:
"....Für die Ausbildung an den Beruflichen Schulen Berta Jourdan werden keine Kosten erhoben, Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt. Für Verbrauchsmaterialien ist ein Kostenbeitrag zu entrichten.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes aus öffentlichen Mitteln während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte kommen z.B. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG - (Amt für Ausbildungsförderung) nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG - (Studentenwerk Frankfurt - Amt für Ausbildungsförderung) oder als Umschulung (Arbeitsamt, BfA) in Betracht...."
Quelle
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten