vermögensverhältnisse

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Kayelicha
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vermögensverhältnisse

Beitrag von Kayelicha »

muß man der arge nachweisen können wovon man lebt bzw bisher gelebt hat???
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hi Kayelicha

Solltest Du einen erst Antrag stellen musst Du Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten vorzeigen und im Antrag deine Vermögensverhältnisse offen legen !!
Natürlich möchte man wissen ob Du überhaupt < Hilfebedürftig> bist.
Sonst könnte ja jeder Hartz beantragen....... :roll:
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
Kayelicha
Beiträge: 27
Registriert: 25.11.2007 06:07

Beitrag von Kayelicha »

na das is ja ne tolle einstellung;)
bis vor einigen monaten war das alles andere als normal...
das war auch nicht die frage..das man das leider muß hat sich wohl mittlerweile rumgesprochen..(auch wenn einige gerichte schon anders entschieden haben sollen)
ich frage ob man ihnen nachweisen muß wovon man bislang gelebt hat!?
wenn ich zb kein einkommen hatte also anspruch auf alg 2 hatte und dies nicht bezogen habe..jetzt aber welches will.
muß ich denen dann jetzt nachweisen wie ich das die letzten 6,12 oder 20 monate gemacht habe?
buxi
Beiträge: 487
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Beitrag von buxi »

Hallo, ich denke schon, daß sie Dich fragen werden, wovon Du die letzten Monate gelebt hast. Aber ich glaube nicht, daß Du darauf antworten musst!
Es gibt nämlich manche Dinge, die die Arge nichts angeht!
Hab Dir noch eine pn geschickt.
Gruß buxi
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ein Blick hierauf ist evtl Hilfreich

Arbeitsagentur
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Kayelicha
Beiträge: 27
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Beitrag von Kayelicha »

:) die arge arbeitsweise färbt wohl bei dir schon ab, wie:)
wäre nett wenn du mir vielleicht etwas exakter sagen würdest welches "kapitel" dieses kleinen "büchleins" ich mir anschauen soll:)
zumal ich sagen muß das ich mir mit den formulierungen dort ohnehin oft etwas schwer tue:)
trotz IQ145, abi, und gedient hab ich auch :D
ein arge formular auszufüllen ohne dabei auf leichte unverständlichkeiten zu stoßen is mir jedoch noch nicht gelungen:)
aber das nur am rande ;-)
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hi

Wenn Du in das Profil von DjTermi gehst, wirst Du sehen das er beim Amt arbeitet . :roll:

Was er Dir da geschickt hat ist das Formula zur klärung deiner Vermögensverhältnisse !
Dort musst Du alles angeben was Du an Vermögen,Sparkonten,Immobilien und und und besitzt.......

Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
Kayelicha
Beiträge: 27
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Beitrag von Kayelicha »

:) na dann is es ja kein wunder:)
aber immerhin ein lob wert das er sich freiwillig die mühe macht und sich hier gratis rumtreibt.
das nötigt mir respekt ab.
besonders weil ich bei seinen kollegen die erfahrung gemacht habe das die nichtmal lust haben sich in ihrer arbeitszeit damit zu beschäftigen:)
immerhin scheint ein guter wille vorhanden;)
das is ja schonmal was.

--

nochmal..es geht nicht um meine jetztigen vermögensverh.
es geht darum ob es (um es mit dem volksmund zu sagen) die jungs etwas angeht was ich bislang so getrieben habe.
nach dem motto sie hatten doch auch schon vor 6 monaten anspruch..was machen sie jetzt hier..
bin ich also rechenschaft schuldig warum ich bislang keines beantragt hatte bzw wie ich mich BISLANG finanziert habe.
das mit den jetztigen verhältnissen ist schon klar...
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kettelmaus
Beiträge: 282
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Beitrag von kettelmaus »

Schätze mal man wird Dich schon Fragen und wissen wollen was Du gemacht hast,und woher Du dein Geld bezogen hast....
Ausserdem musst Du ja Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen...
Sie werden wissen wollen warum und wieso Du gerade jetzt Hartz beantragst und nicht weiter wie bisher lebst....
Was willste dann antworten.... :?:
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar !!
Kayelicha
Beiträge: 27
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Beitrag von Kayelicha »

na das sie das wissen wollen ist schön:)
ich will auch viel;)
die frage ist ob ich darüber auskunftspflichtig bin..
das mit den kontoauszügen hatten wir ja schon mehrfach oben..is klar...
daraus ist aber nichts ersichtlich :D

geht ja auch garnich drum das ich es nich nachweisen kann..
ich will nur nicht:)
und wenn ichs nich muß mach ichs auch sicher nicht.
und ich wüßte nicht warum ich jemandem nachweisen sollte wie ich vor 6 monaten gelebt habe zumal es "ihn" nichts gekostet hat.
die registrieren schon viel zu viele sachen von mir.. geb ich ihnen sicher nicht noch "gratis" mehr als mir ohnehin schon abverlangt wird.
Ellichen
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Beitrag von Ellichen »

Fakt ist, dass die Arge Dir ganz schön das Leben schwer machen kann, wenn Du nicht so mitarbeitest, wie die wollen. Da würde ich schon abwägen, ob ich nicht doch was tue, was ich eigentlich nicht muss.

Liebe Grüße
Ellichen
Kayelicha
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Beitrag von Kayelicha »

och das kann ich auch..es gibt im zweifel gegen alles ne klage und ich unterrichte alle lokalen medien darüber.
gibts kurz nen rundschreiben an die presse/radio/tv, ne mail an einige von der stadt, ne klage, evtl. ne aufsichtsbeschwerde und dann schau ma weiter:)
was ich sicher nicht machen werde ist mich von denen zum horst machen lassen.
Corica
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Beitrag von Corica »

Kayelicha hat geschrieben:och das kann ich auch..es gibt im zweifel gegen alles ne klage und ich unterrichte alle lokalen medien darüber.
gibts kurz nen rundschreiben an die presse/radio/tv, ne mail an einige von der stadt, ne klage, evtl. ne aufsichtsbeschwerde und dann schau ma weiter:)
was ich sicher nicht machen werde ist mich von denen zum horst machen lassen.
ich kann ein lied davon singen was die alles haben wollen.
aber du musst ja von was gelebt haben.
wenn du selbständig bist , fragt das finanzamt dich auch von was du gelebt hast.
es geht nicht das nur 20000 € verpfichtungen hast, aber nur 10000 €
einkommen, dann kann das finanzamt dich schätzen, und bezahlst
steuern. aber das ist dein ding ! du musst damit rechnen, wenn du keine
angaben machst ,die arge dich beim finanzamt meldet. du bist ja auch verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben.
nichts für ungut dieter
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Kayelicha
Du brauchst nicht Deinen kompletten Lebenslauf offenlegen, der Nachweis das Du bedürftig bist genügt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Kayelicha
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Beitrag von Kayelicha »

weist du das sicher? gibt es nen prezidenzfall/§ oder sonst was dazu?
thx
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Kayelicha
Es braucht keinen zu interessieren wovon und wie Du bislang gelebt hast. Es ist deine Privatsache ob Du vor Antragstellung unermesslich hohes Vermögen aufgebraucht, von einem guten Freund unterhalten wurdest oder einfach von der Hand in den Mund gelebt hattest.
Maßgeblich ist Deine Bedürftigkeit bei Antragstellung. Dazu musst Du im Rahmen Deiner Mitwirkungspflicht nachweisen das Du weder über Vermögen verfügst das über der Schonvermögensgrenze liegt, kein anderer Mensch oder eine andere Behörden verpflichtet sind für Deinen Unterhalt zu sorgen und Du auch keine anderen Mittel hast um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Eine Art Lebenslauf wird erst dann von Dir eingefordert werden wenn es an das sog. Profiling geht. Da wird in einem protokollierten Gespräch festgestellt welche Art Förderung für Deine Integration in den Arbeitsmarkt in Frage käme. Da musst Du aber auch nur solche Auskünfte über Dein Leben geben die mit Ausbildung und Erwerbstätigkeit zu tun haben, Erwerbsbiografie wäre eine genauere Bezeichnung.
ARGE benötigt diesbezügliche Informationen um der gestellten Aufgabe gerecht zu werden die da wäre: in Arbeit vermitteln.
Dazu sind keine tiefgreifenden Kenntnisse Deiner Kindheit, Deines Umgangs oder Deiner Hobbies und Vorlieben nötig oder was man sonst aus den Angaben in einem Lebenslauf herauslesen zu können glaubt.
§§ oder Urteile zum Thema Lebenslauf im Zusammenhang Alg2 sind mir nicht bekannt.
Gruss
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Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Nana, so einfach ist es nun auch nicht.

Im BGB ist z. B. eine sogenannte "Schenkungsrückforderung bei Verarmung" geregelt. Hier wäre es möglich, dass ein Amt, welches Sozialleistungen gewährt, die von Bedürftigkeit abhängig ist (also ARGE, Sozialamt etc.) einen Antragsteller nach "Durchleuchtung" auffordern darf, dass er sowas auch betreibt, wenn er in den letzten 10 Jahren einen nicht unbedeutenden Teil seines Vermögens verschenkt hat usw.

Gleichfalls sieht der § 31 SGB II durchaus eines Sanktionierung derer vor, die vor Antragstellung "ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert hat, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen".

Daher ist durchaus eine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse vor Antragstellung möglich und rechtens.

Henry
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Henry01
Du hast natürlich recht mit der Schenkungsrückforderung.
Ich habe mich beim antworten mehr auf ein anderes Gebiet konzentriert weil ich den Eindruck habe es geht Kayelicha nicht so sehr um den materiellen/geldlichen Aspekt sondern mehr darum wie jemand gelebt hat.
Ohne jetzt was unterstellen zu wollen oder es bös zu meinen, wenn jemand z.B. eine zeitlang auf der Strasse gelebt hat, in Abbruchhäusern unterkam und den Magen womöglich auf etwas kreativere Art füllen musste gibt man derlei Angelegenheiten nicht gerne jemand zur Kenntniss.
Aber bitte nicht falsch verstehen, ist halt nur so aus Erfahrung.
Nicht jeder Lebenslauf ist ohne Ecken, Kanten oder mehr.
Gruss
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Henry01
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Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Na ja, die Frage war, ob man eben angeben muss, wovon man die letzten x Monate gelebt hat, obwohl man eigentlich ALG 2 Anspruch gehabt hätte. Ein "allzulanges" Leben ohne laufendes Einkommen erweckt grundsätzlich schon "Zweifel an der Hilfebedürftigkeit". Wenn jemand kommt und ALG 2 beantragt, weil sein ALG 1 ausgelaufen ist. Oder Krankengeld. Oder Unterhaltszahlung oder ALG 1 zu wenig ist etc., dann fragt sicherlich niemand. Aber wenn jemand kommt, der schon seit Monaten eigentlich 0,00 Euro Einnahmen hatte, da muss nachgefragt werden, denn von Luft und Liebe lebt man bekanntlich nicht.

Und wenn derjenige dann antwortet: "Hab halt auf Flohmärkten was vertickt und bei Verwandten und Bekannten geborgt oder bin Betteln gegangen." und es gibt keine gegenteilige Beweise, dann muss ihm das geglaubt werden. Aber das Nachfragen an sich ist schon i. O.

Henry
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